Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25862
SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10 (https://dejure.org/2011,25862)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2011 - S 16 R 1794/10 (https://dejure.org/2011,25862)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - S 16 R 1794/10 (https://dejure.org/2011,25862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Zuschussfähigkeit der schweizerischen obligatorischen Krankenpflegeversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In der Schweiz wohnhafte Rentenbezieher haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen der Krankenversicherung; Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen der Krankenversicherung für in der Schweiz wohnhafte Rentenbezieher; Berücksichtigung von Kosten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 R 5221/07

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in Deutschland - nicht erwerbstätiger

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Bei europarechtskonformer Auslegung ist es daher ausreichend, dass das Krankenversicherungsunternehmen, bei welchem der Rentenbezieher versichert ist, der Aufsicht des ausländischen Staates, hier der Schweiz, unterliegt ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnr. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnr. 25 ; Peters , in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 69. Ergl. 2011, § 106 SGB VI, Rdnr. 12 m.w.N.).

    Denn das Tatbestandsmerkmal der Freiwilligkeit bezieht sich ausschließlich auf eine freiwillige Mitgliedschaft in einer (inländischen) gesetzlichen Krankenversicherung, nicht hingegen auf den Fall einer Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Sinne der zweiten Alternative des § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnr. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnr. 26 ).

    Dieser Regelungszweck greift nicht, wenn wie im vorliegenden Fall nur ein einziges Krankenversicherungsverhältnis besteht (vgl. ausführlich Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnrn. 35 ff. m.w.N. ).

    Letzteres ist beim Krankenversicherungsobligatorium nach dem schweizerischen KVG ebenso wenig wie bei der Verpflichtung gemäß § 193 VVG der Fall, so dass es sich in beiden Fällen nicht um eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung handelt ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnrn. 39 f.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnrn. 27 ff. ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 583/06

    Obligatorische Krankenversicherung nach Art. 3 Bundesgesetz über die

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Bei europarechtskonformer Auslegung ist es daher ausreichend, dass das Krankenversicherungsunternehmen, bei welchem der Rentenbezieher versichert ist, der Aufsicht des ausländischen Staates, hier der Schweiz, unterliegt ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnr. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnr. 25 ; Peters , in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 69. Ergl. 2011, § 106 SGB VI, Rdnr. 12 m.w.N.).

    Denn das Tatbestandsmerkmal der Freiwilligkeit bezieht sich ausschließlich auf eine freiwillige Mitgliedschaft in einer (inländischen) gesetzlichen Krankenversicherung, nicht hingegen auf den Fall einer Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Sinne der zweiten Alternative des § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnr. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnr. 26 ).

    Letzteres ist beim Krankenversicherungsobligatorium nach dem schweizerischen KVG ebenso wenig wie bei der Verpflichtung gemäß § 193 VVG der Fall, so dass es sich in beiden Fällen nicht um eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung handelt ( Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnrn. 39 f.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnrn. 27 ff. ).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Da die Adressaten derartiger Hinweise bestimmbar sind und die Regelung den Schutz des Einzelnen bezweckt, vermittelt die Regelung ein subjektives Recht auf Erteilung des Hinweises (vgl. hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95, Rdnr. 41; Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R, Rdnrn. 23 ff. ).

    (3) Der Schutzzweckzusammenhang zwischen der Beratungs- und Hinweispflichtverletzung der Beklagten und dem hierdurch verursachten Schaden ist erfüllt, da die Beratungspflichten gerade der Durchsetzung der sozialen Rechte des Betroffenen zu dienen bestimmt sind und § 115 Abs. 6 SGB VI die Anspruchsberechtigten gerade vor mit dem Antragsprinzip verbundenen Rechtsverlusten schützen soll (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95, Rdnr. 41 m.w.N. ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 748/10

    Regelaltersrente, Rentenbeginn, verspätete Antragstellung, Hinweispflicht,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des sozialrechtlichen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger (oder ein für diesen handelnder Dritter) die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z.B. Bundessozialgericht , Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92, Rdnr. 24; Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R, Rdnr. 21; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13.04.2011 - L 3 R 748/10, Rdnr. 21 ).

    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall der entsprechenden Anwendung des § 44 Abs. 4 Satz 3 SGB X, dass Leistungen - ausgehend von einer Antragstellung im Jahre 2009 - rückwirkend bis zum 01. Januar 2005 zu erbringen und für die Zeit davor ausgeschlossen sind (vgl. zuletzt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13.04.2011 - L 3 R 748/10, Rdnr. 32 ).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des sozialrechtlichen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger (oder ein für diesen handelnder Dritter) die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z.B. Bundessozialgericht , Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92, Rdnr. 24; Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R, Rdnr. 21; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13.04.2011 - L 3 R 748/10, Rdnr. 21 ).

    Da die Adressaten derartiger Hinweise bestimmbar sind und die Regelung den Schutz des Einzelnen bezweckt, vermittelt die Regelung ein subjektives Recht auf Erteilung des Hinweises (vgl. hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95, Rdnr. 41; Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R, Rdnrn. 23 ff. ).

  • SG Berlin, 20.05.2010 - S 97 R 4899/07

    Altersrente - Zeitpunkt der Rentenantragstellung - sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    b) Der Anspruch auf Verzinsung der monatlichen Zahlungsansprüche mit vier vom Hundert nach Ablauf eines Monats nach Eintritt ihrer Fälligkeit folgt aus der - auch bei einer rückwirkenden Leistungsgewährung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs anwendbaren (vgl. hierzu ausführlich Sozialgericht Berlin , Urteil vom 20.05.2010 - S 97 R 4899/07, Rdnrn. 13 ff. ) - Regelung des § 44 Abs. 1 SGB I. Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Antragsprinzip (§ 44 Abs. 2 SGB I) ergeben sich nicht, da der Kläger seinen Zuschussantrag bei korrekter Beratung und Hinweiserteilung bereits im Jahr 2002 gestellt hätte.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Denn auch dann, wenn aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt werden kann, gilt in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) eine Ausschlussfrist von vier Jahren zum Beginn des Kalenderjahres (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R, Rdnrn. 11 ff. m.w.N. ).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des sozialrechtlichen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger (oder ein für diesen handelnder Dritter) die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z.B. Bundessozialgericht , Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92, Rdnr. 24; Urteil vom 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R, Rdnr. 21; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13.04.2011 - L 3 R 748/10, Rdnr. 21 ).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-73/99

    Movrin

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Dies betrifft auch den im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen Zuschuss zu den Kosten der Krankenversicherung, der von den Rentenversicherungsträgern gewährt wird (vgl. grundlegend Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 06.07.2000 - C-73/99 "Victor Movrin ./. Landesversicherungsanstalt Westfalen", Slg. 2000, I-5625).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.07.2011 - S 16 R 1794/10
    Denn ein subjektives öffentliches Recht auf Beratung bzw. Hinweiserteilung kann nur erfüllt werden, wenn die entsprechenden Informationen auch beim Betroffenen ankommen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06, Rdnr. 17 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2022 - L 5 R 1399/21

    Krankenversicherung - Beitragstragung - deutsche Rentenzahlung - Wohnort in der

    Zur Begründung wiederholt er seinen bisherigen Vortrag und verweist auf Urteile des SG vom 25.07.2011 (S 16 R 1794/10) und vom 17.01.2013 (S 16 R 3235/12), die seinem Standpunkt stützten.

    Ergänzend weist sie darauf hin, dass das Urteil des SG vom 25.07.2011 (S 16 R 1794/10) vom BSG mit Urteil vom 27.05.2014 (B 5 RE 6/14 R) aufgehoben worden sei.

    Soweit sich der Kläger auf die Urteile des SG vom 25.07.2011 (S 16 R 1794/10) und vom 17.01.2013 (S 16 R 3235/12) beruft, weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass diese vom LSG bzw. BSG aufgehoben wurden und deshalb keine Rechtswirkungen entfalten.

  • SG Karlsruhe, 17.01.2013 - S 16 R 3235/12

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in der Schweiz - Bezieher einer

    § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist vielmehr europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass hierunter auch Versicherungen bei einem Krankenversicherungsunternehmen fallen, das der Aufsicht eines anderen EU-Staates oder der Schweiz unterliegen (vgl. Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 8 und Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit sowie Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 06.07.2000 - C-73/99 "Vicor Movrin ./. Landesversicherungsanstalt Westfalen", Slg. 2000, I-5625; Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 04.12.2012 - L 11 R 3594/11; Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07, Rdnr. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 06.09.2012 - L 22 R 543/10, Rdnrn. 60 ff.; Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06, Rdnr. 25; Sozialgericht Karlsruhe , Urteil vom 25.07.2011 - S 16 R 164/10, Rdnr. 20; Urteil vom 25.07.2010 - S 16 R 1794/10, Rdnr. 21 ).

    Denn ungeachtet dessen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem schweizerischen KVG nicht als Pflichtversicherung anzusehen ist (vgl. zuletzt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 13.12.2012 - L 3 R 1250/11, Rdnr. 35; siehe hierzu im Übrigen bereits Sozialgericht Karlsruhe , Urteil vom 25.07.2011 - S 16 R 164/10, Rdnr. 24; Urteil vom 25.07.2010 - S 16 R 1794/10, Rdnr. 21, jeweils m.w.N. ), scheitert ein Beitragstragung der Beklagten nach § 249a SGB V jedenfalls daran, dass sich die insoweit zu tragenden Beiträge nicht nach der Rente bemessen.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 R 4190/18

    Kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 106 Abs 1 S 1 SGB 6 und auf eine

    Das Tatbestandsmerkmal der Freiwilligkeit beziehe sich ausschließlich auf eine freiwillige Mitgliedschaft in einer (inländischen) gesetzlichen Krankenversicherung, nicht hingegen auf den Fall einer Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Sinne der zweiten Alternative des § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2011 - L 10 R 5221/07 - Juris Rn. 27; SG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2011 - S 16 R 1794/10 - Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 583/06 - Juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - L 9 R 4918/10
    Eine Pflicht der Beklagten zur Spontanberatung bestand daher ebenso wenig wie eine Beratungspflicht ohne konkreten Anlass (s. zur Spontanberatungspflicht bei zeitnaher Rentenantragstellung durch den Versicherten aber SG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2011 - S 16 R 1794/10 - (juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht