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   SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16   

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https://dejure.org/2018,42957
SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16 (https://dejure.org/2018,42957)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.2018 - S 4 U 4163/16 (https://dejure.org/2018,42957)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 2018 - S 4 U 4163/16 (https://dejure.org/2018,42957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen als Berufskrankheit (BK) i.R.d. Kausalität und Ursachenzusammenhangs zwischen den Einwirkungen und der Erkrankung aufgrund der versicherten Tätigkeit als Lackierer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 1103 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - Bronchialkarzinom - arbeitstechnische Voraussetzungen - 93 Chrom VI-Expositionsjahre - haftungsbegründende Kausalität - aktueller medizinischer Erkenntnisstand - Mindestbelastungsdosis - Theorie der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom ...

  • sozialgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung einer Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lungenkrebs aufgrund von Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz ist als Berufskrankheit anzuerkennen - "Chromatlungenkrebs" kann sich auch Jahre nach Wegfall der Belastung entwickeln

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Anerkennungsfähig sind deshalb alle Krankheiten, die durch die benannten Einwirkungen potentiell verursacht werden können (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 14 m.w.N.).

    Erst wenn auf dieser sog. ersten Stufe feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis - hier die Einwirkung durch einen Arbeitsstoff - eine naturphilosophische Ursache der Krankheit ist, stellt sich auf der sog. zweiten Stufe die Frage, ob die Einwirkung auch rechtlich die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr ist (BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R - BSGE 120, 230 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 26, RdNr 19 mwN; BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 16).

    Mithin zeigt bereits die Normformulierung der BK Nr. 1103, dass Chrom und seine Verbindungen vom Verordnungsgeber auch niedrigschwellig als gefährlich eingestuft werden, was durch die bekannten Forschungsbefunde eindrucksvoll belegt wird (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 24).

    Die Tendenz zur Annahme immer geringerer Werte wird gestützt durch die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Begründung in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 910 zur Exposition-Risiko-Beziehung bei Chrom-VI. Das Ziel solcher präventiven Grenzwerte ist die Ermittlung einer Dosis, ab der die ernsthafte Möglichkeit einer Gefährdung besteht, so dass aus ihnen keine direkten Aussagen über retrospektiv betrachtete Dosis-Wirkungsbeziehungen abgeleitet werden können (vgl hierzu Bieresborn, SGb 2016, 310, 319; Seidler, ZblArbeitsmed 2014, 325, 326; alle zitiert nach BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 20 - 21).

    Demnach ist anerkannt, dass auch eine Dosis von 300 Chrom VI-Jahren bereits zur Bejahung der naturwissenschaftlichen Kausalität führen kann (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Leitsatz 1).

    Dies berücksichtigt den wesentlichen Umstand, dass der Verordnungsgeber angesichts des Gefahrenpotentials von Chrom und seinen Verbindungen den Wortlaut der BK Nr. 1103 denkbar weit gefasst hat und die Anerkennung dieser BK gerade nicht von der Erreichung bestimmter Grenzwerte abhängig machen wollte (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 24).

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere Ursache keine überragende Bedeutung hat (BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4104 Nr. 2, RdNr. 22; BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 23, m.w.N.).

    Wenn ein naturwissenschaftlicher Kausalzusammenhang zwischen einer beruflichen Einwirkung und einer Erkrankung festgestellt wurde, kann die rechtliche Wesentlichkeit dieser Einwirkung nicht bereits deshalb verneint werden, weil eine außerberufliche Einwirkung ebenfalls geeignet war, die Erkrankung des Versicherten hervorzurufen (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, zu einem Fall mit dem dokumentierten Nikotinkonsum von 30 Packungsjahren).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Die Wesentlichkeit ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, RdNr 37; BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4104 Nr. 2 RdNr. 23).

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere Ursache keine überragende Bedeutung hat (BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4104 Nr. 2, RdNr. 22; BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 23, m.w.N.).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Die Wesentlichkeit ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, RdNr 37; BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4104 Nr. 2 RdNr. 23).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urt. vom 28.03.2003 - B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urt. vom 28.03.2003 - B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urt. vom 28.03.2003 - B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urt. vom 28.03.2003 - B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.09.2018 - S 4 U 4163/16
    Erst wenn auf dieser sog. ersten Stufe feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis - hier die Einwirkung durch einen Arbeitsstoff - eine naturphilosophische Ursache der Krankheit ist, stellt sich auf der sog. zweiten Stufe die Frage, ob die Einwirkung auch rechtlich die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr ist (BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R - BSGE 120, 230 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 26, RdNr 19 mwN; BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE [vorgesehen], SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 16).
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