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   SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17   

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SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17 (https://dejure.org/2018,9085)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2018 - S 1 U 3506/17 (https://dejure.org/2018,9085)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2018 - S 1 U 3506/17 (https://dejure.org/2018,9085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall bei willentlich herbeigeführter und von kontrollierter Eigenbewegung ...

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Arbeitsunfall bei vom Versicherten willentlich herbeigeführter und von ihm kontrollierter Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Gehen erlittene Knieprellung kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden - Versicherter hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verletzungen durch Eigenbewegungen ohne Fehlgängigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Solange jedoch der Versicherte in seiner von ihm willentlich herbeigeführten und von ihm kontrollierten Einwirkung und damit in seiner Eigenbewegung nicht beeinträchtigt ist, wirkt kein äußeres Ereignis auf seinen Körper (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Rdnr. 16; BGH, NJW-RR 1989, 217 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).

    Deshalb genügt für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Unfall" im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bei einem willentlich gesteuerten Handeln des Versicherten eine dabei aufgetretene ungewollte Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Rdnr. 12; LSG Sachsen-Anhalt vom 12.04.2013 - L 6 U 80/10 -, Rdnr. 27 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).

    c) Damit lag bis zum Auftreten der Schmerzen im Bereich des rechten Kniegelenks des Klägers kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, weil es an einem plötzlichen und von außen wirkenden Ereignis fehlte (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 27; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.08.2010 - L 6 U 69/09 -, Rdnr. 22 und LSG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2012 - L 3 U 259/09 -, Rdnr. 21 ; ferner zuletzt Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 18.04.2017 - S 1 U 3794/16 - ).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Deshalb genügt für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Unfall" im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bei einem willentlich gesteuerten Handeln des Versicherten eine dabei aufgetretene ungewollte Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Rdnr. 12; LSG Sachsen-Anhalt vom 12.04.2013 - L 6 U 80/10 -, Rdnr. 27 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).

    Das Erfordernis der Einwirkung von außen dient der Abgrenzung von unfallbedingten Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aus inneren Ursachen sowie zu Selbstschädigungen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Rdnr. 12) .

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Ein "Unfall" ist typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass ein normaler Geschehensablauf plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird (BSGE 61, 113, 115 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42).

    Denn ein "Unfall" ist typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass ein normaler Geschehensablauf plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird (vgl. BSGE 61, 113, 115 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Rdnr. 14).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    genügt auch eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen mittelbar zu einem Kreislaufkollaps führt, der dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 13, Rdnr. 13).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Ein Arbeitsunfall eines Versicherten setzt danach voraus, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls einen gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden unmittelbaren oder mittelbaren Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Tatbestandsvoraussetzung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Auch durch die versicherte Tätigkeit bedingte Unfälle des täglichen Lebens sind versichert (so bereits BSGE 9, 222, 224).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (vgl. BSGE 18, 173, 175).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Solange jedoch der Versicherte in seiner von ihm willentlich herbeigeführten und von ihm kontrollierten Einwirkung und damit in seiner Eigenbewegung nicht beeinträchtigt ist, wirkt kein äußeres Ereignis auf seinen Körper (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Rdnr. 16; BGH, NJW-RR 1989, 217 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 32 ).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Vielmehr genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch ein alltäglicher Vorgang wie z.B. das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden, weil auch dadurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl. u.a. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 31, Rdnr. 10 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Rdnr. 14).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17
    Nicht geschützt sollen Unfälle sein, die auf aus dem Menschen selbst kommenden Ereignissen beruhen (vgl. BSG vom 29.02.1984 - 2 RU 24/83 -, Rdnr. 15 und BSG vom 18.03.1997 - 2 RU 8/96 -, Rdnr. 22, jeweils m.w.N. ).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - L 3 U 4/03
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09

    Arbeitsunfall - äußeres Ereignis - Einriss der körperfernen Bizepssehne -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 69/09

    Anerkennung einer Schwerhörigkeit als berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit nach Nr.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - L 6 U 80/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitsschaden -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

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