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   SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09   

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SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09 (https://dejure.org/2009,22333)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09 (https://dejure.org/2009,22333)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2009 - S 1 SO 1039/09 (https://dejure.org/2009,22333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder neues Recht - selbständige Kostenersatzpflicht - Freibetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Erben der leistungsberechtigten Person zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe; Erstattungsanspruch bei Erbringung der Hilfeleistungen gegenüber dem Hilfeempfänger ohne Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Erstattungsanspruch des Sozialamts gegen den Erben eines Sozialhilfeempfängers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Ergänzend verweise sie auf den Beschluss des OLG Stuttgart vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 - (= NJW-RR 2007, 1593).

    Ein gleichgelagerter Sachverhalt war auch Gegenstand des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 - (= NJW-RR 2007, 1593), auf den die Kläger in der Klagebegründung abgestellt haben.

  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Es handle sich im Anwendungsbereich des § 102 SGB XII um Ansprüche, die nicht originär gegenüber den Erben entstünden, sondern sich zu Lebzeiten des Betreuten gegen diesen gerichtet hätten und nach dessen Tod als Nachlassverbindlichkeit von diesem herrühre (Hinweis auf Bay. ObLG, NJW-RR 2005, 1315).

    Zu Unrecht berufen sich die Kläger insoweit auf den Beschluss des ehemaligen Bay. Obersten Landesgerichts vom 03.03.2005 - 3 Z BR 192/04 - (= NJW-RR 2005, 1315).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Dieser ergibt sich aus dem Doppelten des im Zeitpunkt der Erbfalls im Januar 2008 maßgebenden (vgl. insoweit BVerwGE 57, 26, 27 sowie Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 102, Rdnr. 14 und Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 102, Rdnr. 10) Regelsatzes von 347, 00 EUR, das sind 694, 00 EUR, multipliziert mit 3. Bei mehreren Erben ist der Freibetrag auch nur einmal abzusetzen (vgl. BVerwGE 57, 26ff und LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Denn die fehlende Anhörung ist durch das Widerspruchsverfahren, in dem die Kläger Gelegenheit hatten, sich zu allen entscheidungsrelevanten Umständen zu äußern und dies auch getan haben, geheilt (§ 41 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 41 Abs. 2 SGB X; vgl. insoweit u. a. BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11; SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 und Breithaupt 2003, 154 ff; vgl. für den Fall einer bewussten Unterlassung der rechtzeitigen Anhörung BSG, Breithaupt 2009, 389 ff).
  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69

    Überprüfung eines in einem Musterungsverfahren festgesetzten Tauglichkeitsgrades

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Außerdem ist bei - wie hier - reinen Anfechtungsklagen für die maßgebliche Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. u.a. BSG SozR 3-3870 § 4 Nrn. 13 und 21 und SozR 3-2200 § 708 Nr. 1; ferner BVerwGE 35, 249 und NVwZ 1990, 653).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    2.2) Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger die Hilfeleistungen nicht rechtmäßig erbracht hätte, was dem Erstattungsanspruch des Beklagten entgegenstünde (vgl. hierzu BVerwGE 78, 165; Bay. VGH, FEVS 55, 211; VGH Baden-Württemberg, FEVS 46, 338, 342 und OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2002, 695, 696), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Dieser ergibt sich aus dem Doppelten des im Zeitpunkt der Erbfalls im Januar 2008 maßgebenden (vgl. insoweit BVerwGE 57, 26, 27 sowie Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 102, Rdnr. 14 und Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 102, Rdnr. 10) Regelsatzes von 347, 00 EUR, das sind 694, 00 EUR, multipliziert mit 3. Bei mehreren Erben ist der Freibetrag auch nur einmal abzusetzen (vgl. BVerwGE 57, 26ff und LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 -, veröffentlicht in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 6 S 2877/93

    Haftung des Vermögensübernehmers für sozialhilferechtlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    2.2) Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger die Hilfeleistungen nicht rechtmäßig erbracht hätte, was dem Erstattungsanspruch des Beklagten entgegenstünde (vgl. hierzu BVerwGE 78, 165; Bay. VGH, FEVS 55, 211; VGH Baden-Württemberg, FEVS 46, 338, 342 und OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2002, 695, 696), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    Denn die fehlende Anhörung ist durch das Widerspruchsverfahren, in dem die Kläger Gelegenheit hatten, sich zu allen entscheidungsrelevanten Umständen zu äußern und dies auch getan haben, geheilt (§ 41 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 41 Abs. 2 SGB X; vgl. insoweit u. a. BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11; SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 und Breithaupt 2003, 154 ff; vgl. für den Fall einer bewussten Unterlassung der rechtzeitigen Anhörung BSG, Breithaupt 2009, 389 ff).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
    2.2) Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger die Hilfeleistungen nicht rechtmäßig erbracht hätte, was dem Erstattungsanspruch des Beklagten entgegenstünde (vgl. hierzu BVerwGE 78, 165; Bay. VGH, FEVS 55, 211; VGH Baden-Württemberg, FEVS 46, 338, 342 und OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2002, 695, 696), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

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