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   SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07   

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https://dejure.org/2009,25496
SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07 (https://dejure.org/2009,25496)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07 (https://dejure.org/2009,25496)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - S 4 SO 6021/07 (https://dejure.org/2009,25496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Kostenbeitrag für stationär untergebrachten Ehepartner - Einkommenseinsatz nach § 92a SGB 12 - Rechtsanwendung - Spezialnorm - Einkommensanrechnung - Fahrtkosten und PKW-Vollkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von nicht gedeckten Kosten für den Aufenthalt in einem Altenpflegeheim; Berücksichtigung der Art des Bedarfs, der Art oder Schwere der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besonderer Belastungen der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Sozialhilferechtlichen Kostenbeiträge von einem Ehepartner für den im Pflegeheim untergebrachten anderen Ehepartner dürfen nur nach pflichtgemäßem Ermessen erhoben werden. Eine Beitragsforderung ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie bei einem Schwerbehinderten mit ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 26/03 R

    Altersruhegeld - Änderung des Geburtsdatums - Angehörige eines anderen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Eine Neuregelung erfasst damit im Prinzip alle im Zeitpunkt der Verkündung bestehenden, nach altem Recht entstandenen Rechte und Rechtsverhältnisse (vgl. BSG, SozR 4-1200 § 33a Nr. 2 und BSG, SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 13/07 -, veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz nach § 92a SGB 12 - Berechnung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/2711) ebenso wie nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2007, L 2 SO 4175/07 ER-B, JURIS, Rn. 13, zustimmend: Ruschmeier, Kostenbeitragsberechnung bei Einsatzgemeinschaften in der stationären Hilfe nach dem SGB XII - Divergenzen in der Umsetzung des § 92a SGB XII, ZfF, 2008, 265 ; Lücking, in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, Loseblatt, 2008, § 92a Rn. 5) begrenzt Abs. 1 die Heranziehung zu den Kosten der erbrachten Leistungen auf die tatsächlich vorliegenden Einsparungen für den Lebensunterhalt, wenn eine Person in einer stationären Einrichtung lebt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 A 5085/04
    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Beim Fehlen einer Überleitungsvorschrift gelten neue Rechtsnormen mit sofortiger Wirkung für die Zeit nach ihrer Verkündung, unabhängig davon, wie die Materie vorher geregelt war (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 - 16 A 5085/04 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Waisenrente

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Insbesondere neue Vorschriften, welche die Rechtsstellung des Betroffenen verbessern, sind danach unproblematisch mit ihrem In-Kraft-Treten auf ein - wie hier - bestehendes Rechtsverhältnis anzuwenden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 70 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 13/07

    Erstattung von Sozialhilfekosten, Anwendbarkeit von § 107 BSHG ab 1.1.2005

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Eine Neuregelung erfasst damit im Prinzip alle im Zeitpunkt der Verkündung bestehenden, nach altem Recht entstandenen Rechte und Rechtsverhältnisse (vgl. BSG, SozR 4-1200 § 33a Nr. 2 und BSG, SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 13/07 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07
    Eine Neuregelung erfasst damit im Prinzip alle im Zeitpunkt der Verkündung bestehenden, nach altem Recht entstandenen Rechte und Rechtsverhältnisse (vgl. BSG, SozR 4-1200 § 33a Nr. 2 und BSG, SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 13/07 -, veröffentlicht in JURIS).
  • SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09

    Angemessener Umfang; Angemessenheit; Anrechnung; Bemessung; Berechnung;

    Die Rechtsgrundlage für die angefochtenen Bescheide bildet § 92a SGB XII, denn diese Vorschrift ist ab dem 1. Januar 2007 die Zentralnorm für den Einkommenseinsatz bei Leistungen in Einrichtungen (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2009 - S 4 SO 6021/07).
  • SG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - S 7 SO 101/07

    Abgrenzung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit; Hilfe zum

    Da nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen (der gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB XII dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 41 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII entspricht), den in der stationären Einrichtung erbrachten notwendigen Lebensunterhalt sowie zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt, also "insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag" (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII), umfasst, hat logisch zur Folge, dass der in der Einrichtung erbrachte notwendige Lebensunterhalt der Grundsicherung abzüglich des weiteren notwendigen Lebensunterhaltes (also hier der: Grundsicherung abzüglich Kleidung) entspricht, während die Eingliederungshilfe die restlichen Kosten umfasst (so zur Hilfe zur Pflege auch SG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2009, S 4 SO 6021/07, zitiert nach juris).
  • SG Osnabrück, 04.03.2010 - S 5 SO 175/08
    Die Rechtsgrundlage für den Bescheid vom 9. März 2007 bildet § 92 a SGB XII, denn diese Vorschrift ist ab dem 1. Januar 2007 die Zentralnorm für den Einkommenseinsatz bei Leistungen in Einrichtungen (vgl. SG Karlruhe, Urteil vom 28. Mai 2009 - S 4 SO 6021/07).
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