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   SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14   

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https://dejure.org/2015,24997
SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14 (https://dejure.org/2015,24997)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2015 - S 7 R 1978/14 (https://dejure.org/2015,24997)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2015 - S 7 R 1978/14 (https://dejure.org/2015,24997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Nachträglicher Wegfall des zum Abschluss des Altersteilzeitvertrages führenden Grundes (hier: Gesetzesänderung); Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe trotz Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 283/12

    Ruhen des Arbeitslosengelds - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Da sie kein konkretes Anschlussarbeitsverhältnis in Aussicht gehabt hat, hat sie die Beschäftigungslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12 - juris, Rn. 25).

    Dem entspricht es, wenn das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12 entschieden hat, dass der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nur dann einen wichtigen Grund darstellt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses subjektiv geplant hatte, nach Ende der Altersteilzeit nahtlos in den Rentenbezug zu wechseln, dies objektiv möglich erschien und im Weiteren dann auch tatsächlich angestrebt wurde.

    Vielmehr führt er bewusst den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbei und verwirklicht gerade das Verhalten, das nach dem gesetzgeberischen Willen mit einer Sperrzeit belegt werden soll (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12, juris - Rn. 28).

    Entscheidet sich ein Versicherter, nach Durchlaufen der Altersteilzeit dafür, nicht eine (mit Abschlägen verbundene) Altersrente in Anspruch zu nehmen, sondern sich erneut dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, so wird damit bewusst der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbeigeführt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az L 13 AL 283/12, - juris, Rn. 32).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Indem die Klägerin mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitvertrages ihr ursprünglich unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein bis zum 31.03.2014 befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat, hat sie ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R- juris, Rn. 11) und ist dadurch nach Ende der Freistellungsphase beschäftigungslos geworden.

    Zwar kann der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages einen wichtigen Grund in diesem Sinne darstellen (BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R - juris, Rn. 14).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Dies hat das BSG bereits mit Urteil vom 20.04.1977 (Az. 7 Rar 112/75 - juris, Rn. 16) entschieden.
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Eine besondere Härte liegt vor, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalls die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen als objektiv unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 04.09.2001, Az. B 7 AL 4/01 R - juris, Rn. 21).
  • SG München, 05.11.2013 - S 35 AL 983/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des SG München vom 05.11.2013, Az. S 35 AL 983/12 - juris.
  • SG Karlsruhe, 06.07.2015 - S 5 AL 3838/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14
    Das Vorliegen eines wichtigen Grundes allein und ausschließlich im Zeitpunkt des versicherungswidrigen Verhaltens ist nach dieser Rechtsprechung gerade nicht ausreichend (so aber SG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2015, Az. S 5 AL 3838/14).
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