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   SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16   

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SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16 (https://dejure.org/2018,25105)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.06.2018 - S 1 U 4293/16 (https://dejure.org/2018,25105)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - S 1 U 4293/16 (https://dejure.org/2018,25105)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter traumatischer Tinnitus - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs mit dem Unfallereignis - bloßer zeitlicher Zusammenhang nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Tinnitus, ständiger Kopfschmerzen und Schwindelanfälle als weitere Folgen eines Arbeitsunfalls

  • ra.de
  • sozialrechtsiegen.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - isolierter traumatischer Tinnitus

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter traumatischer Tinnitus - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs mit dem Unfallereignis - bloßer zeitlicher Zusammenhang nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer un-fallbedingter Störungen am Innenohr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tinnitus kann ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr als Unfallfolge nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden - Medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnissen veneinen Möglichkeit des unfallbedingten isolierten Tinnitus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Der Ursachenzusammenhang im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beurteilt sich nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu BSGE 1, 72, 76 und 1, 150, 156f; seither st. Rspr.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. u.a. BSGE 1, 72, 76 und BSGE 12, 242, 246).

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, die Schädigung und die eingetretene Gesundheitsstörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. hierzu u.a. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff.), während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit ausreicht (vgl. u.a. BSGE 60, 58 ff.; BSG SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 m.w.N.; BSG SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4104 Nr. 2 und BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Die Wesentlichkeit ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründenden Norm zu beurteilen (vgl. BSG vom 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R -, Rdnr. 16 m.w.N. ).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Denn ein allenfalls rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen, der hier jedenfalls in Bezug auf das Ohrgeräusch rechts und die Schwindelerscheinungen ohnedies nicht gegeben ist, ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 2 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. u.a. BSGE 1, 72, 76 und BSGE 12, 242, 246).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem in sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. BSGE 6, 70, 72; 83, 279, 281; 96, 238, 245 und SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 V 33/97 R

    Besatzungspersonenschaden - sowjetische Besatzungsmacht - Geheimpolizei NKWD -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem in sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. BSGE 6, 70, 72; 83, 279, 281; 96, 238, 245 und SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14).
  • SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 3641/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Weiter setzt ein traumatischer Tinnitus nach dem herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand voraus, dass gleichzeitig andere unfallbedingte Störungen des Innenohrs (Hörminderung, Schwindel) objektivierbar sind (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Gerichts vom 20.04.2017 - S 1 U 3641/16 -, Rdnr. 35 m. w. N. ).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Denn ein allenfalls rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen, der hier jedenfalls in Bezug auf das Ohrgeräusch rechts und die Schwindelerscheinungen ohnedies nicht gegeben ist, ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 2 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16
    Die Klage, über die die Kammer mit Einverständnis der Beteiligten gem. § 124 Abs. 2 SGG ohne mündliche Verhandlung entscheiden konnte, ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG; zum Wahlrecht des Versicherten zwischen einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage oder einer Kombination aus Anfechtungs- und Feststellungsklage: vgl. BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, Rdnr. 13 m. w. N. und BSG vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R -, Rdnr. 11 ) zulässig, aber unbegründet.
  • LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 398/13

    Verletztenrente, Verdeutlichungstendenz, somatoforme Schmerzstörung, Aggravation

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 142/11 B
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 18 U 301/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

  • LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01

    Verletztenteilrente wegen eines Bandscheibenvorfalls; Minderung der

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2022 - L 1 U 3883/21

    Unfall eines Elektrikers mit Schädigung des linken Ellenbogens - CT-Diagnose

    Die Wesentlichkeit ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründenden Norm zu beurteilen (SG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juni 2018 - S 1 U 4293/16 -, Rn. 20 ff., juris).
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