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   SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20   

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SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20 (https://dejure.org/2021,45597)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20 (https://dejure.org/2021,45597)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - S 9 AS 2999/20 (https://dejure.org/2021,45597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Baden-Württemberg - Angemessenheitsprüfung - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Durchschnittswerte eines qualifizierten Mietspiegels - fehlende Prüfung der tatsächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Der Anscheinsbeweis ist nach rechtlicher Würdigung des erkennenden Gerichts aber generell in Frage gestellt, wenn die Situation auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt von einem signifikanten Nachfrageüberhang nach preisgünstigem Wohnraum geprägt ist (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

    Ohne eine solche Prüfung hängen die errechneten Werte in der Luft, ihnen fehlt der Bezug zu den realen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

    Unter den Bedingungen eines angespannten Wohnungsmarktes (Mietpreisbremse) begründen gewichtete Mietspiegelwerte keine Vermutung, dass es zu diesen Werten hinreichend verfügbaren Wohnraum gibt (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

  • SG Karlsruhe, 31.01.2018 - S 14 AS 3082/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Ermittlung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Es handelt sich bei der Stadt B.-B. mit ihren X Einwohnern (Stand 2019) und ihren X Stadtteilen damit insgesamt betrachtet um einen ausreichend großen und homogenen Lebens- und Wohnbereich, so dass die vergleichsraumprägenden Merkmale vorliegen (so bereits: Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.01.2018, Az.: S 14 AS 3082/16).

    Ob die einst im Verfahren S 14 AS 3082/16 mit Urteil vom 31.01.2018 aufgezeigten Mängel des älteren Konzepts der Stadt B.-B. noch fortbestehen, kann damit dahingestellt bleiben.

    In dem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 31.01.2018 - S 14 AS 3082/16 hat die seinerzeit erkennende Kammer darauf hingewiesen, dass sich dem damaligen Gutachten nicht entnehmen lasse, ob die zu Grunde gelegte IS24-Datenlage den gesamten Vergleichsraum des Stadtgebietes von B.-B. umfasst habe ("keine Ghettobildung").

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Mietspiegelwerte nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 19.10.2010, Az.: B 14 AS 2/10 R, Rn. 32) nur eine "widerlegbare Vermutung" für das ausreichende Vorhandensein von Wohnungen begründen (Anscheinsbeweis) und die Betroffenen nicht nachweisen müssen, dass es keine Wohnungen zum Richtwert gibt; es genügt, wenn die Vermutung "erschüttert" wird.

    Die festgestellte angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss so gewählt werden, dass es den Leistungsberechtigten möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010, Az.: B 14 AS 2/10 R, Rn. 19).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Abweichend zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 kann nunmehr, zehn Jahre nach Ergehen besagter Entscheidung und über die Jahre zugenommener Verknappung des Angebots an Mietwohnungen, nicht davon ausgegangen werden, dass bei Anwendung des Durchschnittswertes des maßgeblichen qualifizierten Mietspiegels in ausreichendem Maße Wohnungen zu dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im örtlichen Vergleichsraum vorhanden sind.

    Der Leitsatz des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az.: B 14 AS 106/10 R) erweist sich unter Berücksichtigung einer über die Jahre zugenommenen Verknappung des Angebots ans Mietwohnungen als nicht mehr haltbar.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die angemessene Miete bestimmt, sondern dieses Konzept muss einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten, also schlüssig sein (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 18/09 R).

    Ein "schlüssiges Konzept" liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn eine systematische Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 18/09 R).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Der Begriff der "Angemessenheit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 87/12 R, m. w. N.).

    Die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft kann jedoch nicht unbegrenzt erfolgen; die Grenze findet sich insoweit in den Tabellenwerten zu § 12 Abs. 1 WoGG (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az.: B 14 AS 61/12 R; BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 87/12 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.03.2018; Az.: L 5 AS 376/16; Luik , in: Eicher/Luik , SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende, 4. Auflage 2017; § 22 Rn. 106).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Nach der Rechtsprechung beider für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG umfasst der Vergleichsraum ausreichend große homogene Lebens- und Wohnbereiche, die sich durch räumliche Nähe, Infrastruktur und verkehrstechnische Verbundenheit auszeichnen (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015, Az.: B 4 AS 44/14 R).

    Deshalb hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16.06.2015 (B 4 AS 44/14 R) ausdrücklich sogenannte "Raumschaften" als Vergleichsraum zugelassen und insoweit primär darauf abgestellt, ob die einbezogenen Gemeinden durch ein öffentliches Verkehrsnetz "gut" angebunden sind.

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Das "schlüssige Konzept" soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (vgl. (BSG, Urteil vom 10.09.2013, Az.: B 4 AS 77/12 R).

    Entscheidend ist, dass den Feststellungen des Leistungsträgers ein Konzept zugrunde liegt, dieses im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und damit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013, Az.: B 4 AS 77/12 R).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft kann jedoch nicht unbegrenzt erfolgen; die Grenze findet sich insoweit in den Tabellenwerten zu § 12 Abs. 1 WoGG (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az.: B 14 AS 61/12 R; BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 87/12 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.03.2018; Az.: L 5 AS 376/16; Luik , in: Eicher/Luik , SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende, 4. Auflage 2017; § 22 Rn. 106).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20
    Fehlt - wie hier für den Stadtkreis B.-B. (s.o.) - ein schlüssiges Konzept, auf dessen Grundlage beurteilt werden kann, ob die tatsächlichen Aufwendungen der Klägerin die Angemessenheitsobergrenze überschreiten, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen der Kläger zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 4 AS 50/09 R).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - L 9 AS 3881/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

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