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   SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15   

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https://dejure.org/2016,11812
SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15 (https://dejure.org/2016,11812)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15 (https://dejure.org/2016,11812)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2016 - S 4 AS 2297/15 (https://dejure.org/2016,11812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen in Form von Trinkgeld

  • IWW

    § 11a Abs. 5 SGB II
    SGB II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Trinkgeld auf die Gewährung von aufstockenden Leistungen nach dem SGB II

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11a Abs 5 Nr 1 SGB 2, § 11a Abs 5 Nr 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen in Form von Trinkgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jobcenter rechnet geschätztes Trinkgeld dem Einkommen an

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Trinkgeld darf nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf das Jobcenter Trinkgeld als Einkommen anrechnen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trinkgeld einer Friseurin darf nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weniger Hartz IV wegen mehr Trinkgeld?

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trinkgeld einer Friseurin darf nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden - Geben von Trinkgeld stellt freiwillige Leistung dar und beruht nicht auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - L 4 KR 4448/99

    Steuerlicher Freibetrag bzgl. eines freiwilligen Trinkgeldes einer Kellnerin;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Die Kammer lässt ausdrücklich offen, ob die Methode der Schätzung des Trinkgelds durch den Beklagten zulässig war, nachdem die Klägerin zur Höhe der erhaltenen Trinkgelder erstmalig im Erörterungstermin der Kammer konkrete Angaben zu Protokoll gegeben hat (vgl. hierzu aber Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2001 - L 4 KR 4448/99 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 B 23/07 AS ER, juris, zur Schätzung von vermuteten Einnahmen aus Bettelei und deren Anrechnung).
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Die Zulässigkeit eines Grundurteils ist in dieser prozessualen Situation allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R -, SozR 4-4225 § 1 Nr. 2, Rn. 10 zu einem Fall betreffend die Gewährung von SGB II-Leistungen ohne die Anrechnung von Kindergeld, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn der Modus der Umsetzung des Urteils klar und eindeutig ist, auch wenn das Ergebnis - etwa wegen unterschiedlicher variabler oder dynamischer Faktoren oder anderer Entscheidungsgrößen - noch nicht beziffert werden kann oder, weil das Verfahren so klar ist, muss (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 -, Rn. 36, juris mit Hinweis auf BSG, Beschluss v. 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14

    Unzulässigkeit der Klage wegen unzureichender Bezeichnung des Klagebegehrens -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Die Zulässigkeit eines Grundurteils ist in dieser prozessualen Situation allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R -, SozR 4-4225 § 1 Nr. 2, Rn. 10 zu einem Fall betreffend die Gewährung von SGB II-Leistungen ohne die Anrechnung von Kindergeld, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn der Modus der Umsetzung des Urteils klar und eindeutig ist, auch wenn das Ergebnis - etwa wegen unterschiedlicher variabler oder dynamischer Faktoren oder anderer Entscheidungsgrößen - noch nicht beziffert werden kann oder, weil das Verfahren so klar ist, muss (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 -, Rn. 36, juris mit Hinweis auf BSG, Beschluss v. 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, Rn. 12).
  • LSG Bayern, 21.03.2007 - L 7 B 23/07

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Aufhebung eines Alg II-Leistungsbescheides wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Die Kammer lässt ausdrücklich offen, ob die Methode der Schätzung des Trinkgelds durch den Beklagten zulässig war, nachdem die Klägerin zur Höhe der erhaltenen Trinkgelder erstmalig im Erörterungstermin der Kammer konkrete Angaben zu Protokoll gegeben hat (vgl. hierzu aber Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2001 - L 4 KR 4448/99 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2007 - L 7 B 23/07 AS ER, juris, zur Schätzung von vermuteten Einnahmen aus Bettelei und deren Anrechnung).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Eine Schenkung zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht liegt nicht schon dann vor, wenn der Schenker nach den Geboten der Sittlichkeit aus Nächstenliebe hilft, vielmehr muss es sich um eine Pflicht handeln, die aus den konkreten Umständen des Falls erwachsen ist und in den Geboten der Sittlichkeit wurzelt, wobei das Vermögen, die Lebensstellung der Beteiligten und ihre persönlichen Beziehungen untereinander zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 4/04 R -, SozR 4-4300 § 194 Nr. 7, Rn. 15).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Das BSG hat bezeichnenderweise in einem anderen Zusammenhang einen Zuwendungsbetrag von 60,- EUR als "gering" bezeichnet und unter Außerachtlassung des Zuwendungsgrundes eine Anrechnung bei einer Zuwendung ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 12/11 R -, SozR 4-3500 § 84 Nr. 1, BSGE 113, 86-92, SozR 4-3500 § 5 Nr. 1, Rn. 20), woraus sich ein "brauchbarer Orientierungswert" ergeben könnte (so Kokemoor, SGb 2014, 613, 619 mit dem Vorschlag, bis zu dieser Höhe die Anrechnungsfreiheit anzunehmen, und darüber hinaus in Abhängigkeit vom Einzelfall weitere Freibeträge zuzulassen).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15
    Die Zulässigkeit eines Grundurteils ist in dieser prozessualen Situation allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R -, SozR 4-4225 § 1 Nr. 2, Rn. 10 zu einem Fall betreffend die Gewährung von SGB II-Leistungen ohne die Anrechnung von Kindergeld, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn der Modus der Umsetzung des Urteils klar und eindeutig ist, auch wenn das Ergebnis - etwa wegen unterschiedlicher variabler oder dynamischer Faktoren oder anderer Entscheidungsgrößen - noch nicht beziffert werden kann oder, weil das Verfahren so klar ist, muss (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 -, Rn. 36, juris mit Hinweis auf BSG, Beschluss v. 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, Rn. 12).
  • SG Landshut, 27.09.2017 - S 11 AS 261/16

    Berücksichtigung des Trinkgelds bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und

    Die Trinkgeldeinahmen erfüllen indes nicht die Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes nach § 11a Abs. 5 SGB II (a. A. SG Karlsruhe, Urteil vom 30. März 2016 - S 4 AS 2297/15 -).

    Soweit das SG Karlsruhe (Urteil vom 30. März 2016 - S 4 AS 2297/15 -, Rn. 36, juris) davon ausgeht, es dürfte auf der Hand liegen, dass Kunden in einem Friseursalon das Trinkgeld nicht in der Absicht geben würden, dass physische Existenzminimum der Beschäftigten zu sichern, kann die Kammer dem nicht zustimmen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2019 - L 7 AS 1376/19
    Die Anrechnung des Trinkgeldes von 214, 90 EUR als Einkommen sei nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Urteil vom 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15) unzulässig.

    Es ist daher konsequent, dass Trinkgelder, die anlässlich eines Austauschvertrags gewährt werden, etwa in der Gastronomie, im Taxigewerbe oder im Friseurhandwerk den anrechenbaren Einkünften der ausgeübten Tätigkeit zugerechnet werden (ebenso SG Landshut Urteil vom 27.09.2017 - S 11 AS 261/16; Schmidt, in: Schlegel-Voeltzke, juris-PK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 82 Rn. 60 - Stand: 13.08.2018; abweichend SG Karlsruhe Urteil vom 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15).

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