Rechtsprechung
   SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10932
SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20 ER (https://dejure.org/2020,10932)
SG Kassel, Entscheidung vom 03.04.2020 - S 12 SO 9/20 ER (https://dejure.org/2020,10932)
SG Kassel, Entscheidung vom 03. April 2020 - S 12 SO 9/20 ER (https://dejure.org/2020,10932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt insoweit auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 (74); 94, 166 (216)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 3032/17
    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 22. März 2018, L 7 AS 3032/17, juris) führt aus, die Kosten für die Bevorratung mit Lebensmitteln, Getränken, Hygiene- und Haushaltsartikeln als Notfallpaket gemäß Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe könnten nicht als Sonderbedarf gemäß § 24 Abs. 1 oder Abs. 3 SGB II anerkannt werden.
  • SG Stuttgart, 16.03.2018 - S 3 AS 5445/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übernahme der Kosten für eine Notbevorratung

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    So führt etwa das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 16. März 2018, S 3 AS 5445/17, juris) u.a. aus, dass ein Notvorrat an Nahrungsmitteln, den sich ein Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende anlegen will, keinen vom Grundsicherungsträger zu finanzierenden unabweisbaren Mehrbedarf darstellt.
  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen mit dem Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 21. März 2007, L 7 AY 14/06 ER, mzwN) sodann aber auch nicht isoliert nebeneinander, es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Dies deshalb, weil mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) u.a. vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02 und vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu Anlass besteht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, Seite 479).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt insoweit auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 (74); 94, 166 (216)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1990 - L 3 S 42/90

    Verpflichtung zur Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme im Wege

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Des Weiteren waren einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erschien (vgl. weiter grundsätzlich Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juli 1987, L 8 Kr 362/87 A mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Beschluss vom 11. November 1992, L 6 Ar 461/92 A in info-also 1993, S. 59 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1990, L 3 S 42/90 in info-also 1991, S. 74 ff.; Meyer-Ladewig, SGG, § 97 Rdnr. 20 ff.; Timme, Der einstweilige Rechtsschutz in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte, NZS, 1992, 91 ff.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Kassel, 03.04.2020 - S 12 SO 9/20
    Bis 1. Januar 2002 leitete sich die Berechtigung der Sozialgerichte zum Erlass Einstweiliger Anordnungen in anderen als den ausdrücklich im SGG normierten Fällen unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ab (vgl. BVerfGE 46, S. 166).
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von

  • SG Konstanz, 31.05.2017 - S 11 AS 808/17

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf oder Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf -

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht