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   SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12 ER   

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https://dejure.org/2012,1523
SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12 ER (https://dejure.org/2012,1523)
SG Kassel, Entscheidung vom 07.02.2012 - S 12 SO 5/12 ER (https://dejure.org/2012,1523)
SG Kassel, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - S 12 SO 5/12 ER (https://dejure.org/2012,1523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b SGG, § 14 SGB 9, § 16a SGB 2, §§ 53 SGB 12, § 75 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Methadon-Substituenten auf Gewährung einer psychosozialen Betreuung; Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit durch den SGB-II-Leistungsträger; Behandlung einer psychosozialen Betreuung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Sind Rehabilitationsmaßnahmen nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Rehabilitanden zu gewähren, ist es erforderlich, dass ein solcher Antrag gestellt wird, um den materiellen Anspruch zu begründen und ein Verwaltungsverfahren zur Gewährung der beantragten Leistung zu eröffnen (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2011, B 1 KR 25/10 R).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 12/09 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Versagung der Vergütung für Substitutionsbehandlung

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Auch insoweit wäre wiederum - soweit erforderlich ggf. mit einer Überprüfung im jeweiligen Einzelfall - allenfalls auf die bereits erwähnten Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. insoweit zur Rechtmäßigkeit der Substitutionsbehandlung und insoweit u.a. zur Zulassungsentziehung bzw. zur Versagung der Vergütung des behandelnden Arztes bei einem Verstoß gegen einschlägige Substitutionsrichtlinien u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, L 4 KA 59/07; BSG, Urteil vom 23. Juni 2010, B 6 KA 12/09 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2011, L 3 KA 56/10; BSG, Beschluss vom 17. August 2011, B 6 KA 18/11 B).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt insoweit auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 56/10

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach der Verletzung

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Auch insoweit wäre wiederum - soweit erforderlich ggf. mit einer Überprüfung im jeweiligen Einzelfall - allenfalls auf die bereits erwähnten Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. insoweit zur Rechtmäßigkeit der Substitutionsbehandlung und insoweit u.a. zur Zulassungsentziehung bzw. zur Versagung der Vergütung des behandelnden Arztes bei einem Verstoß gegen einschlägige Substitutionsrichtlinien u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, L 4 KA 59/07; BSG, Urteil vom 23. Juni 2010, B 6 KA 12/09 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2011, L 3 KA 56/10; BSG, Beschluss vom 17. August 2011, B 6 KA 18/11 B).
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER und vom 19. Juni 2008, L 7 AS 32/08 B ER).
  • OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07

    Begleitende psychosoziale Betreuung für Substitutionspatienten

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    C. im weiteren Verlauf unmittelbar den o.a. Antrag, wobei er, nachdem eine Bescheidung seines Antrages zunächst nicht erfolgte, eine Leistungsgewährung durch den D. e.V. mit der von ihm am 20. Januar 2011 beim Sozialgericht in Kassel erhobenen einstweiligen Anordnung nunmehr gegenüber der Antragsgegnerin im einstweiligen Rechtsschutz geltend macht und zur Begründung auf die bisher nicht erfolgte Bescheidung seines Antrages durch die Antragsgegnerin verweist, gleichwohl mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 11. April 2008, 4 Bf 83/07.Z) feststehe, dass es sich bei der begleitenden psychosozialen Betreuung von Substitutionspatienten auch um Leistungen der Sozialhilfe handele.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Dies deshalb, weil mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts u.a. vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02 und vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 SO 2/05

    Sozialhilfe - Streitigkeiten über Vereinbarung gem §§ 75ff SGB 12 -

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Dies umso mehr als Aufnahme und Abschluss von Vertragsverhandlungen gemäß den §§ 75 ff. SGB XII selbst eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers gegenüber dem D. e.V. beinhalten, mit dem ein Anspruch des Leistungserbringers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung korrespondiert, weshalb selbst ein Anordnungsanspruch eines Leistungserbringers überhaupt nur dann bejaht werden könnte, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. April 2005, L 7 AS 10/05 und Beschluss vom 20. Juni 2005, L 7 SO 2/05 ER), wobei die Vielzahl der gleichlautenden, zwischenzeitlich beim Sozialgericht Kassel anhängigen Antragsverfahren eine mit diesen beabsichtigte Etablierung des D. e.V. außerhalb des hierfür vorgesehenen Verfahrens letztlich mehr als deutlich machen dürfte.
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Auch insoweit wäre wiederum - soweit erforderlich ggf. mit einer Überprüfung im jeweiligen Einzelfall - allenfalls auf die bereits erwähnten Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. insoweit zur Rechtmäßigkeit der Substitutionsbehandlung und insoweit u.a. zur Zulassungsentziehung bzw. zur Versagung der Vergütung des behandelnden Arztes bei einem Verstoß gegen einschlägige Substitutionsrichtlinien u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, L 4 KA 59/07; BSG, Urteil vom 23. Juni 2010, B 6 KA 12/09 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2011, L 3 KA 56/10; BSG, Beschluss vom 17. August 2011, B 6 KA 18/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1990 - L 3 S 42/90

    Verpflichtung zur Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme im Wege

    Auszug aus SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12
    Des Weiteren waren einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erschien (vgl. weiter grundsätzlich Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juli 1987, L 8 Kr 362/87 A mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Beschluss vom 11. November 1992, L 6 Ar 461/92 A in info-also 1993, S. 59 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1990, L 3 S 42/90 in info-also 1991, S. 74 ff.; Timme, Der einstweilige Rechtsschutz in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte, NZS, 1992, 91 ff.).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • LSG Bayern, 23.09.2005 - L 7 AS 10/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (

  • LSG Hessen, 11.03.2009 - L 4 KA 59/07

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Anordnung der Beendigung einer

  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

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