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   SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09   

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SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09 (https://dejure.org/2011,15029)
SG Kassel, Entscheidung vom 07.04.2011 - S 12 KR 150/09 (https://dejure.org/2011,15029)
SG Kassel, Entscheidung vom 07. April 2011 - S 12 KR 150/09 (https://dejure.org/2011,15029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 SGB 5, § 92 Abs 1 SGB 5, § 92 Abs 7 SGB 5, § 132a Abs 2 SGB 5, § 302 Abs 2 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsteht erst mit der Genehmigung der Krankenkasse; Genehmigung der Krankenkasse als Voraussetzung des Anspruchs eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Bayern, 10.12.2009 - L 4 KR 103/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Verordnung von Leistungen zur

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Ohne die vorgenannte vertragliche Einbindung kann dann auch kein über § 37 SGB V hinausgehender Anspruch hergeleitet werden, so dass die o.a. Regelungen, wonach die Krankenkasse bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung nach § 132 a Abs. 2 SGB V unabhängig von einer tatsächlich erfolgenden Genehmigung zumindest bis zur Entscheidung über die Genehmigung übernimmt, auch lediglich eine Vertrauensschutzregelung für den Versicherten und den Pflegedienst enthält, und zwar dergestalt, dass der Versicherte und auch der Leistungserbringer in der Zeit zwischen der vollständigen und zeitgerechten Antragstellung bis zur Entscheidung durch die Krankenkasse darauf vertrauen können, dass die in dieser Zeit erforderlichen und erbrachten Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Potsdam, Urteil vom 24. Januar 2008, S 3 KR 57/06).

    Dies umso mehr, als es im vertraglichen Leistungserbringungsrecht insgesamt und allgemein anerkannt ist, dass Vergütungsansprüche vertraglicher Leistungserbringer u.a. und unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung erst gar nicht entstehen, wenn ärztliche Verordnungen im vom Leistungserbringer zu prüfenden Umfang nicht gültig sind (vgl. hierzu z.B. SG Kassel, Urteil vom 24. Juni 2009, S 12 KR 40/07 m.w.H. u.a. auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung), oder auch Abrechnungsvorschriften selbst nicht eingehalten werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Kassel, Urteil vom 9. Februar 2011, S 12 KR 221/09), also selbst die vorgenannte Vertrauensschutzregelung das Recht der Krankenkassen zur Rechnungsberichtigung nicht ausschließt, was nicht nur die Korrektur von reinen Einordnungs-, Schreib- und Rechenfehlern, sondern prinzipiell Fehler und Beanstandungen aller Art erfasst (zur Retaxierung abgerechneter Arzneimittel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Massengeschäft gegen landesvertraglich festgelegte Abgabebestimmungen verstoßen wurde vgl. SG Kassel, wie vor, sowie BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 3/10 R oder Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2009, L 11 KR 389/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - L 5 KR 105/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsteht grundsätzlich nur, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann (Anlehnung an Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09).

    19 Zum fehlenden Verzug sei zunächst auszuführen, dass ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit der Rechtsprechung u.a. des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG) zunächst grundsätzlich nur entsteht, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann.

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Dies umso mehr, als es im vertraglichen Leistungserbringungsrecht insgesamt und allgemein anerkannt ist, dass Vergütungsansprüche vertraglicher Leistungserbringer u.a. und unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung erst gar nicht entstehen, wenn ärztliche Verordnungen im vom Leistungserbringer zu prüfenden Umfang nicht gültig sind (vgl. hierzu z.B. SG Kassel, Urteil vom 24. Juni 2009, S 12 KR 40/07 m.w.H. u.a. auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung), oder auch Abrechnungsvorschriften selbst nicht eingehalten werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Kassel, Urteil vom 9. Februar 2011, S 12 KR 221/09), also selbst die vorgenannte Vertrauensschutzregelung das Recht der Krankenkassen zur Rechnungsberichtigung nicht ausschließt, was nicht nur die Korrektur von reinen Einordnungs-, Schreib- und Rechenfehlern, sondern prinzipiell Fehler und Beanstandungen aller Art erfasst (zur Retaxierung abgerechneter Arzneimittel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Massengeschäft gegen landesvertraglich festgelegte Abgabebestimmungen verstoßen wurde vgl. SG Kassel, wie vor, sowie BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 3/10 R oder Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2009, L 11 KR 389/09).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    26 Dies deshalb, weil im öffentlich-rechtlichen Leistungserbringungsrecht Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung einer Vergütungsforderung selbst im Falle des Vorliegens von Verzug jedenfalls in - wie hier - einfach gelagerten Fällen, in denen ein Vergütungsanspruch allein nach Abrechnungsvorschriften und darüber hinaus nur vorläufig zurückgewiesen wird, also keine Ablehnung auch dem Grunde nach beinhaltet, keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 27. Januar 2009, B 1 KR 76/08 B und Urteil vom 15. November 2007, B 3 KR 1/07 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2006, L 8 KR 175/05; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, L 1 KR 29/08; SG Koblenz, Urteil vom 8. Juni 2009, S 3 KR 332/08; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008, L 5 KR 142/07, und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. April 2008, L 9 KR 251/04).
  • SG Potsdam, 24.01.2008 - S 3 KR 57/06

    Krankenversicherung - Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Ohne die vorgenannte vertragliche Einbindung kann dann auch kein über § 37 SGB V hinausgehender Anspruch hergeleitet werden, so dass die o.a. Regelungen, wonach die Krankenkasse bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung nach § 132 a Abs. 2 SGB V unabhängig von einer tatsächlich erfolgenden Genehmigung zumindest bis zur Entscheidung über die Genehmigung übernimmt, auch lediglich eine Vertrauensschutzregelung für den Versicherten und den Pflegedienst enthält, und zwar dergestalt, dass der Versicherte und auch der Leistungserbringer in der Zeit zwischen der vollständigen und zeitgerechten Antragstellung bis zur Entscheidung durch die Krankenkasse darauf vertrauen können, dass die in dieser Zeit erforderlichen und erbrachten Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Potsdam, Urteil vom 24. Januar 2008, S 3 KR 57/06).
  • LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    26 Dies deshalb, weil im öffentlich-rechtlichen Leistungserbringungsrecht Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung einer Vergütungsforderung selbst im Falle des Vorliegens von Verzug jedenfalls in - wie hier - einfach gelagerten Fällen, in denen ein Vergütungsanspruch allein nach Abrechnungsvorschriften und darüber hinaus nur vorläufig zurückgewiesen wird, also keine Ablehnung auch dem Grunde nach beinhaltet, keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 27. Januar 2009, B 1 KR 76/08 B und Urteil vom 15. November 2007, B 3 KR 1/07 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2006, L 8 KR 175/05; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, L 1 KR 29/08; SG Koblenz, Urteil vom 8. Juni 2009, S 3 KR 332/08; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008, L 5 KR 142/07, und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. April 2008, L 9 KR 251/04).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - L 5 KR 142/07

    Geltendmachung einer Krankenhausvergütung, Erfordernis der Bestellung eines

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    26 Dies deshalb, weil im öffentlich-rechtlichen Leistungserbringungsrecht Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung einer Vergütungsforderung selbst im Falle des Vorliegens von Verzug jedenfalls in - wie hier - einfach gelagerten Fällen, in denen ein Vergütungsanspruch allein nach Abrechnungsvorschriften und darüber hinaus nur vorläufig zurückgewiesen wird, also keine Ablehnung auch dem Grunde nach beinhaltet, keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 27. Januar 2009, B 1 KR 76/08 B und Urteil vom 15. November 2007, B 3 KR 1/07 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2006, L 8 KR 175/05; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, L 1 KR 29/08; SG Koblenz, Urteil vom 8. Juni 2009, S 3 KR 332/08; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008, L 5 KR 142/07, und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. April 2008, L 9 KR 251/04).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Leistungen, die ein Pflegedienst ohne diese vertragliche Einbindung und damit ohne Zulassung erbringt, sind selbst in Fällen ordnungsgemäßer Leistungserbringung nicht abrechnungsfähig; in Fallgestaltungen wie der vorliegenden, in denen das Gesetz ausdrücklich allein eine vertragliche Leistungserbringung vorsieht, auch weder bereicherungsrechtlich noch auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 13. Mai 2004, B 3 KR 2/03 R; vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R; vom 10. April 2008, B 3 KR 5/07 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008, L 5 KR 22/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.September 2008, L 9 KR 151/06).
  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 22/07
    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Leistungen, die ein Pflegedienst ohne diese vertragliche Einbindung und damit ohne Zulassung erbringt, sind selbst in Fällen ordnungsgemäßer Leistungserbringung nicht abrechnungsfähig; in Fallgestaltungen wie der vorliegenden, in denen das Gesetz ausdrücklich allein eine vertragliche Leistungserbringung vorsieht, auch weder bereicherungsrechtlich noch auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 13. Mai 2004, B 3 KR 2/03 R; vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R; vom 10. April 2008, B 3 KR 5/07 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008, L 5 KR 22/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.September 2008, L 9 KR 151/06).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Auszug aus SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
    Leistungen, die ein Pflegedienst ohne diese vertragliche Einbindung und damit ohne Zulassung erbringt, sind selbst in Fällen ordnungsgemäßer Leistungserbringung nicht abrechnungsfähig; in Fallgestaltungen wie der vorliegenden, in denen das Gesetz ausdrücklich allein eine vertragliche Leistungserbringung vorsieht, auch weder bereicherungsrechtlich noch auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 13. Mai 2004, B 3 KR 2/03 R; vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R; vom 10. April 2008, B 3 KR 5/07 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008, L 5 KR 22/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.September 2008, L 9 KR 151/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - L 11 KR 389/09

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Retaxierung nicht vom

  • BSG, 27.01.2009 - B 1 KR 76/08 B

    Berücksichtigung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren eines Krankenhauses als

  • BSG, 12.10.2007 - B 12 KR 40/07 B
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - L 9 KR 251/04

    Krankenversicherung - Krankenhaus - anwaltliches Mahnschreiben gegenüber

  • LSG Hessen, 30.11.2006 - L 8 KR 175/05

    Krankenhausträger - Krankenkasse - kein Anspruch auf Erstattung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - L 9 KR 151/06

    Zahlungsklage eines Taxiunternehmers; fehlende vertragliche Bindung zur

  • SG Koblenz, 08.06.2009 - S 3 KR 332/08

    Anspruch der Krankenkasse auf Auskunft über die Behandlung eines Patienten. Mit

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