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   SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15   

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SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15 (https://dejure.org/2016,68406)
SG Kassel, Entscheidung vom 07.07.2016 - S 8 KR 75/15 (https://dejure.org/2016,68406)
SG Kassel, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - S 8 KR 75/15 (https://dejure.org/2016,68406)
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  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland

    Auszug aus SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15
    Der Anspruch auf Leistungen, zu denen auch die Krankenhausbehandlung gehört (§ 27 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 5 SGB V), ruht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, "soweit in diesem Gesetzbuch nichts abweichendes bestimmt ist." Aus dem "soweit"-Halbsatz ergibt sich, dass die nationale Rechtsordnung durch Regelungen des internationalen Rechts überlagert oder ergänzt werden kann, dies mit der Folge, dass Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche haben können, die unter Berücksichtigung allein der nationalen Rechtsordnung nicht bestünden (BSG, Urteil vom 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R).

    Nach Artikel 15 DT-SVA werden die Leistungen im Wege der so genannten Leistungsaushilfe von dem nach türkischem Recht zuständigen Träger, der (Sozialversicherungsanstalt) Sosyal Sigortalar Kurumu (vgl. Artikel 15 Abs. 1 DTSVA) nach dem für diesen geltenden - türkischen - Recht mit Wirkung für die deutschen Krankenkassen erbracht (vgl. für das insoweit vergleichbare deutsch-tunesische Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R).

  • SG Aachen, 11.06.2013 - S 13 KR 192/12

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung in einer türkischen Privatklinik

    Auszug aus SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15
    Dahin stehen kann, ob sich der von der Klägerin geltend gemachte weitergehende Kostenerstattungsanspruch dann noch aus dem Gesichtspunkt eines verbleibenden Systemversagens ergeben könnte, wenn die Beklagte durch die SSK eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte, die der Klägerin nach türkischem Sach- und dem Abkommensrecht zustand (so wohl aber SG Aachen vom 11.06.2013, S 13 KR 192/12).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme von Notfallleistungen in Abkommensausland

    Auszug aus SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15
    Nur in diesem Umfang bleibt Raum für Kostenerstattung außerhalb von Artikel 15 DT-SVA (vgl. für das deutsch-tunesische Sozialversicherungsrecht: BSG, a.a.O. und Urteil vom 11.09.2012 - B 1 KR 21/11 R).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus SG Kassel, 07.07.2016 - S 8 KR 75/15
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch hat zur Voraussetzung (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 18.01.2011, Aktenzeichen B 4 AS 29/10 R), dass der Soziallleistungsträger eine ihm aufgrund des Gesetztes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat.
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