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   SG Kassel, 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04   

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https://dejure.org/2007,19537
SG Kassel, 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04 (https://dejure.org/2007,19537)
SG Kassel, Entscheidung vom 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04 (https://dejure.org/2007,19537)
SG Kassel, Entscheidung vom 07. November 2007 - S 7 AL 2474/04 (https://dejure.org/2007,19537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 324 Abs 3 S 1 SGB 3, § 324 Abs 3 S 2 SGB 3, § 324 Abs 3 S 3 SGB 3, § 183 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 276 Abs 1 S 1 BGB
    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - keine Zurechnung des Verschuldens des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Insolvenzgeld nach § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Rechtliche Ausgestaltung eines Verschuldens des Antragstellers für eine verspätete Antragstellung auf Gewährung von Insolvenzgeld; Möglichkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 324 Abs. 3
    Gewährung von Insolvenzgeld, Versäumung der Insolvenzgeld-Antragsfrist, Verschulden des Arbeitgebers bzw des Insolvenz-Verwalters

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Aachen, 21.11.2003 - S 8 AL 64/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04
    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die rechtzeitige Antragsabgabe lediglich eine Obliegenheit und keine Pflicht des Arbeitnehmers darstellt (anders: Sozialgericht Aachen, Urteil vom 21.11.2003, Az. S 8 AL 64/03, zitiert nach juris, RdNr. 24, wonach bereits wegen des Obliegenheitscharakters die Anwendung von § 278 BGB ausgeschlossen sei).

    Dies gilt insbesondere für die Personen des Arbeitgebers oder Insolvenz-Verwalters, die bereits aufgrund ihrer Pflicht zur Ausstellung der Insolvenzgeld-Bescheinigung (§ 314 SGB III) in das Verfahren um die Gewährung von Insolvenzgeld eingebunden sind, so dass ihre Bevollmächtigung oder Beauftragung zur Insolvenzgeld-Antragstellung grundsätzlich nahe liegt (Peters-Lange in Info also 2007, Der Einfluss der neueren EuGH-Rechtsprechung auf das Deutsche Insolvenzgeldrecht, Seite 51, 59; im Grundsatz ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2006, Az. L 1 AL 56/05, zitiert nach juris, RdNrn. 33; ferner unter Rückgriff auf europarechtliche Besonderheiten Sozialgericht Aachen, Urteil vom 21.11.2003, Az. S 8 AL 64/03, zitiert nach juris, RdNrn. 26 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2006 - L 1 AL 56/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04
    Dies gilt insbesondere für die Personen des Arbeitgebers oder Insolvenz-Verwalters, die bereits aufgrund ihrer Pflicht zur Ausstellung der Insolvenzgeld-Bescheinigung (§ 314 SGB III) in das Verfahren um die Gewährung von Insolvenzgeld eingebunden sind, so dass ihre Bevollmächtigung oder Beauftragung zur Insolvenzgeld-Antragstellung grundsätzlich nahe liegt (Peters-Lange in Info also 2007, Der Einfluss der neueren EuGH-Rechtsprechung auf das Deutsche Insolvenzgeldrecht, Seite 51, 59; im Grundsatz ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2006, Az. L 1 AL 56/05, zitiert nach juris, RdNrn. 33; ferner unter Rückgriff auf europarechtliche Besonderheiten Sozialgericht Aachen, Urteil vom 21.11.2003, Az. S 8 AL 64/03, zitiert nach juris, RdNrn. 26 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 14 AL 284/12

    Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Ausschlussfrist - Nachfrist - Unkenntnis

    Ihr könne auch nicht unzureichendes Bemühen auf Durchsetzung ihrer Entgeltansprüche vorgeworfen werden, denn die Beklagte hätte bei sorgfältiger Prüfung der vom Ins-Verwalter erbetenen Auskunft die richtige Bewertung geben müssen und habe es mit zu verantworten, dass im Rahmen der zustimmungspflichtigen (§ 188 SGB III a.F.) Vorfinanzierung nur ein Teil der Sonderzuwendung gesichert worden sei (vgl. SG Kassel, Urteil vom 7. November 2007, S 7 AL 2474/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10

    Arbeitslosenversicherung

    (1) Der 9. Senat des LSG NRW hat allerdings in einem vergleichbaren Fall gemeint, die nicht rechtzeitige Weiterleitung eines Antrags durch den Insolvenzverwalter sei dem Arbeitnehmer zuzurechnen, denn wenn der Insolvenzverwalter eine im Interesse des Arbeitnehmers liegende Aufgabe übernehme, müsse dieser sich etwaiges Verschulden des Insolvenzverwalters wie bei einem anderen Vertreter zurechnen lassen ( Urteil vom 22.07.2004 - L 9 AL 3/04; im Ergebnis anders mit freilich widersprüchlicher Begründung SG Kassel, Urteil vom 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04, das zwar zunächst davon ausgeht, dass sich der Arbeitnehmer das Verschulden des Insolvenzverwalters zurechnen lassen müsse, dann aber im Rahmen des § 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III offenbar doch nur eigenes Verschulden des Arbeitnehmers berücksichtigen will).
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