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   SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15   

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SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15 (https://dejure.org/2016,71465)
SG Kassel, Entscheidung vom 08.09.2016 - S 10 R 196/15 (https://dejure.org/2016,71465)
SG Kassel, Entscheidung vom 08. September 2016 - S 10 R 196/15 (https://dejure.org/2016,71465)
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  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Die Zuwendung zum Kind durch Erziehung in der ersten Lebensphase unter "Verzicht" (vgl. BSG, Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 und 4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder - steigernde Erwerbstätigkeit soll durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt und dadurch gefördert werden.".
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Die Zuwendung zum Kind durch Erziehung in der ersten Lebensphase unter "Verzicht" (vgl. BSG, Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 und 4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder - steigernde Erwerbstätigkeit soll durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt und dadurch gefördert werden.".
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R; Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R ; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R).
  • BVerfG, 06.10.1988 - 2 BvR 1328/88
    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Diese Regelung ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.11.1990 (Az. 4 RA 40/90), deren Erwägungen sich das Gericht anschließt, auch verfassungsgemäß: "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits zu der gleichliegenden Problematik bei der Gewährung von Bundeserziehungsgeld "vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats" (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes - BErzGG) erkannt, dass die zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt des Kindes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist und insbesondere kein Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 4 und 20 Abs. 3 GG vorliegt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3), ferner auch, dass die Anknüpfung an das Lebensalter des Kindes und nicht an den Zeitpunkt einer Aufnahme in die Familie der Adoptiv- oder Pflegeeltern weder willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) noch mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) unvereinbar ist (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 6. Oktober 1988 - 2 BvR 1328/88).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R; Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R ; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R; Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R ; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R; Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R ; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

    Auszug aus SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
    Diese Regelung ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.11.1990 (Az. 4 RA 40/90), deren Erwägungen sich das Gericht anschließt, auch verfassungsgemäß: "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits zu der gleichliegenden Problematik bei der Gewährung von Bundeserziehungsgeld "vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats" (§ 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes - BErzGG) erkannt, dass die zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt des Kindes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist und insbesondere kein Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 4 und 20 Abs. 3 GG vorliegt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3), ferner auch, dass die Anknüpfung an das Lebensalter des Kindes und nicht an den Zeitpunkt einer Aufnahme in die Familie der Adoptiv- oder Pflegeeltern weder willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) noch mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) unvereinbar ist (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 6. Oktober 1988 - 2 BvR 1328/88).
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