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   SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15   

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https://dejure.org/2015,78466
SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15 (https://dejure.org/2015,78466)
SG Kassel, Entscheidung vom 12.05.2015 - S 1 U 9/15 (https://dejure.org/2015,78466)
SG Kassel, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - S 1 U 9/15 (https://dejure.org/2015,78466)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Auszug aus SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15
    Der Herstellungsanspruch ist grundsätzlich auf die Vornahmen der Amtshandlung gerichtet, die den möglichen und rechtlich zulässigen Zustand erreicht, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für den Auskunftssuchenden von Bedeutung sein könnten und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle im Stande ist (vgl. BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Es bedarf daher zumindest einer Kontaktaufnahme mit der Behörde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Eine solche Beratung ist erst geboten, wenn der Mitarbeiter eines Leistungsträgers anhand des konkreten Vorgangs Gestaltungsmöglichkeiten erkennen kann, die so offensichtlich zweckmäßig sind, dass ein verständiger Bürger sie mutmaßlich nützen würde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2008 - L 6 U 79/05

    Einbeziehung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in die

    Auszug aus SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15
    Kennzeichnend für eine selbständige Tätigkeit ist das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit, frei über Arbeitsort und Arbeitszeit zu verfügen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, 29.09.2008 - L 6 U 79/05 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
    Für die Berichtigung einer solchen offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO ist das erkennende Rechtsmittelgericht zuständig, solange es mit dem Rechtsmittel befasst ist (BGH in ständiger Rechtsprechung, BGHZ 106, 373; BGH MDR 1996, 996; Senat, Urteil vom 09.02.2015, I-1 U 9/15; OLG Düsseldorf WuM 2004, 603; Zöller/Vollkommer, 31. Auflage 2016, § 319 Rdn 22).
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