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   SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09   

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https://dejure.org/2010,27191
SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09 (https://dejure.org/2010,27191)
SG Kassel, Entscheidung vom 14.09.2010 - S 6 R 263/09 (https://dejure.org/2010,27191)
SG Kassel, Entscheidung vom 14. September 2010 - S 6 R 263/09 (https://dejure.org/2010,27191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines Eingliederungszuschusses für eine Hausmeistertätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines voll Erwerbsgeminderten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 10 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bei dauerhaftem Beheben der Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben; Rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
    Dabei unterliegt die Entscheidung über das "Ob" der Leistung der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, während das "Wie" der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten steht (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil v. 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, juris, Rn. 12).

    Hierbei hat das BSG mit Urteil vom 17.10.2006 (B 5 RJ 15/05 R, juris) zutreffend hervorgehoben, dass § 10 SGB VI auch für Versicherte gilt, die zuletzt eine ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben.

    Das BSG hebt in diesem Zusammenhang zur Prognose bei § 10 SGB VI (BSG, Urteil v. 17.10.2006, B 5 RJ 15/05, juris, Rn. 29) hervor:.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.10.1998 - L 6 A 5/97
    Auszug aus SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
    Entsprechend des prospektiven Blickwinkels von Prognoseentscheidungen darf der Rentenversicherungsträger insbesondere Misserfolgen und gesundheitlichen Rückschlägen im bisherigen Lebensweg des Versicherten keine zu große Bedeutung zuschreiben, wenn sich Anhaltspunkte für eine Stabilisierung des Versicherten in der Gegenwart abzeichnen, die einen Erfolg der Rehabilitationsmaßnahmen als Wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. auch: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.10.1998, L 6 A 5/97, juris).

    Die bloße Möglichkeit des Erfolgseintritts reicht grundsätzlich nicht aus (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.10.1998, L 6 A 5/97, juris, Rn. 27).

  • SG Karlsruhe, 23.06.2005 - S 15 R 4584/03

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermessensausübung - Kombination von

    Auszug aus SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
    Hier hat der Leistungsträger zu beurteilen, ob während der maßgeblichen Dauer der Leistungsgewährung auf Grund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls die realistische Chance besteht, dass das Reha-Ziel erreicht werden kann (vgl. auch: SG Karlsruhe, Urteil v. 23.06.2005, S 15 R 4584/03, juris, Rn. 27).
  • BSG, 24.03.1983 - 8 RK 2/82

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Ermessen - Ermächtigungszweck

    Auszug aus SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
    Auf der anderen Seite dürfen Leistungen nicht wegen verbleibender Zweifel bzw. Unsicherheiten, die mit jeder Prognoseentscheidung verbunden sind, abgelehnt werden (BSG, Urteil v. 24.03.1983, 8 RK 2/82, juris; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, § 10 Rn. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 8 R 579/08

    Französischer Staatsbürger; ständiger Aufenthalt in Frankreich; auf Dauer

    Auszug aus SG Kassel, 14.09.2010 - S 6 R 263/09
    Ausreichend ist jedoch, dass die Leistungen zur Teilhabe die Erwerbsfähigkeit des Versicherten voraussichtlich so erheblich bessern, dass ein Versicherter, der gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, nur noch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angewiesen ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.09.2009, L 8 R 579/08, juris, Rn. 46 f.; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, § 10 Rn. 11; Slottke in: Hauck & Haines (Hrsg.), SGB VI, Lfg.
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