Rechtsprechung
   SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7586
SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15 (https://dejure.org/2018,7586)
SG Kassel, Entscheidung vom 19.02.2018 - S 3 AS 236/15 (https://dejure.org/2018,7586)
SG Kassel, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - S 3 AS 236/15 (https://dejure.org/2018,7586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - L 10 AS 333/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Die Festlegung des genau eingegrenzten Vergleichsraumes ist die zentrale Forderung des Bundessozialgerichts zur Bestimmung der Mietobergrenze für ein bestimmtes Gebiet (so LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16, Rn. 41, juris).

    Nach dem BSG ist als räumlicher Vergleichsmaßstab in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend, ohne dass hierfür der kommunalverfassungsrechtliche Begriff der "Gemeinde" entscheidend sein muss (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254-265, SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, Rn. 21; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 45, juris).

    "Räumliche Nähe" bedeutet nicht, dass nach einem notwendig werdenden Umzug die alte Adresse gut erreicht werden muss; "räumliche Nähe" bezieht sich auf den "Stadtkern" als Zentrum des Wohnbereiches (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 53, juris).

    Somit ist die Festlegung des Vergleichsraumes der Ausgangspunkt für die Ermittlung einer Mietobergrenze die ein Grundsicherungsträger danach vorzunehmen hat, welche Bereiche zusammengefasst als homogen betrachtet werden können, wobei für das Kriterium der Homogenität die räumlichen Entfernungen zueinander eine erhebliche Bedeutung haben (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 55, juris).

    Ein unter Beachtung der Kriterien definierter Vergleichsraum hat zur Folge, dass ein Leistungsempfänger, der eine unangemessen teure Wohnung bewohnt, nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II zur Kostensenkung aufgefordert werden kann; in diesem Fall hat nicht die Behörde, sondern der Leistungsberechtigte Zumutbarkeitsaspekte, die einem Umzug entgegenstehen, darzulegen (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 58, juris).

    Insoweit böte sich an, im ländlichen Raum eine kleinteiligere Untergliederung eines Vergleichsraumes vorzunehmen, um dem Kriterium der räumlichen Nähe im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu genügen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 59, juris).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Bei den Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt es sich um abtrennbare selbständige Ansprüche, sodass eine Beschränkung des Streitgegenstandes insoweit zulässig ist (BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R -, Rn. 10, juris; BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 11).

    Der Vergleichsraum muss hierbei insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellen (BSG; Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn. 16).

    Insoweit sei auf die Entscheidung des BSG (Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn. 7) verwiesen, wonach Umlandgemeinden mit einer guten Verkehrsanbindung einem Oberzentrum im Rahmen der Definition des Vergleichsraumes zugeordnet werden können.

    Die Amtsermittlungspflicht der Tatsacheninstanzen ist in diesen Fällen begrenzt, sofern nachvollziehbare Darlegungen dazu erfolgen, warum ein schlüssiges Konzept auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse und Daten nicht (mehr) entwickelt werden kann (BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn. 19).

    Dieser Erkenntnisausfall hinsichtlich der angemessenen Referenzmiete macht den Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes (WoGG) zuzüglich eines "Sicherheitszuschlages" nach generell-abstrakten Kriterien im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze erforderlich (BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn. 25).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 S 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73 RdNr 24; vgl BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, RdNr 21; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 RdNr 25).

    Wegen der nur abstrakten, vom Einzelfall und den konkreten Umständen losgelösten Begrenzung der angemessenen Bruttokaltmiete im Wohngeldrecht (§ 9 Abs. 1 WoGG) ist auf den jeweiligen Höchstbetrag der rechten Spalte der Tabelle zurückzugreifen und ein "Sicherheitszuschlag" unter Berücksichtigung genereller, abstrakter Kriterien in Höhe von 10% festzulegen (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 73, Rn. 25f).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Ein Umzug der mit der Aufgabe des sozialen Umfeldes verbunden wäre, kann von dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht verlangt werden (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254, Rn. 21).

    Nach dem BSG ist als räumlicher Vergleichsmaßstab in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend, ohne dass hierfür der kommunalverfassungsrechtliche Begriff der "Gemeinde" entscheidend sein muss (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, BSGE 97, 254-265, SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, Rn. 21; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16 -, Rn. 45, juris).

  • SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14

    SGB II

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Die Berufung war nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, da die Kammer von den Entscheidungen der 8. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 17.03.2016 (S 8 AS 447/14) und 11. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 07.09.2017 (S 11 SO 169/16) abweicht.
  • SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Ob ein Wohnungsmarkttyp einen Vergleichsraum darstellen kann (so SG Gießen, Urteil vom 1.11.2007 - S 25 AS 108/16 -, Rn. 30 unter Verkennung des Begriffs des Vergleichsraumes), obwohl es sich hierbei nach der Firma G. eben nicht um Vergleichsräume im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern um eine empirische Differenzierung der Angebotsstruktur innerhalb eines Vergleichsraumes handelt (Gutachten, S. 11), bedurfte hier nicht der Klärung, da die von der Firma G. gebildeten Wohnungsmarkttypen im Werra-Meißner Kreis keinen Vergleichsraum darstellen können.
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 S 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73 RdNr 24; vgl BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, RdNr 21; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 RdNr 25).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 S 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73 RdNr 24; vgl BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, RdNr 21; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 RdNr 25).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Wird der Umzug dann genehmigt, so ist er eigentlich unwirtschaftlich und damit gemäß der Argumentation in BSGE B 14 AS 60/12 R unzumutbar.
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
    Im zweiten Schritt ist nach der Konkretisierung einer Angemessenheitsgrenze durch Bestimmung einer abstrakt angemessenen Wohnungsgröße zu klären, auf welchen räumlichen Vergleichsmaßstab für die weiteren Prüfungsschritte abzustellen ist (BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, BSGE 117, 250, Rn. 24).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Zur Bildung von Vergleichsräumen im ländlichen Raum als Grundlage für ein schlüssiges Konzept (Anschluss und Fortführung von SG Kassel, Urteil vom 19.02.2018, S 3 AS 236/15).

    Dies in der den dortigen Beteiligten bereits zugestellten Sache S 3 AS 236/15 u.a. mit der Begründung, dass das vom dortigen Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, das dem hier streitigen entspreche, nicht den durch das BSG aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer Mietobergrenze entspreche, da der Beklagte das gesamte Kreisgebiet des Werra-Meißner-Kreises - was u.a. auch vorliegend streitig sei - als einen Vergleichsraum definiere, dieser jedoch keinen tauglichen Vergleichsraum im Sinne der Rechtsprechung des BSG darstelle, da der Werra-Meißner-Kreis ohne Oberzentrum und vier Mittelzentren keinen homogenen Lebensbereich bilde.

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 112/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Zur Bildung von Vergleichsräumen im ländlichen Raum als Grundlage für ein schlüssiges Konzept (Anschluss und Fortführung von SG Kassel, Urteil vom 19.02.2018, S 3 AS 236/15).

    Dies in der den dortigen Beteiligten bereits zugestellten Sache S 3 AS 236/15 u.a. mit der Begründung, dass das vom dortigen Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, das dem hier streitigen entspreche, nicht den durch das BSG aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer Mietobergrenze entspreche, da der Beklagte das gesamte Kreisgebiet des Werra-Meißner-Kreises - was u.a. auch vorliegend streitig sei - als einen Vergleichsraum definiere, dieser jedoch keinen tauglichen Vergleichsraum im Sinne der Rechtsprechung des BSG darstelle, da der Werra-Meißner-Kreis ohne Oberzentrum und vier Mittelzentren keinen homogenen Lebensbereich bilde.

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 168/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Zur Bildung von Vergleichsräumen im ländlichen Raum als Grundlage für ein schlüssiges Konzept (Anschluss und Fortführung von SG Kassel, Urteil vom 19.02.2018, S 3 AS 236/15).

    Dies in der den dortigen Beteiligten bereits zugestellten Sache S 3 AS 236/15 u.a. mit der Begründung, dass das vom dortigen Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, das dem hier streitigen entspreche, nicht den durch das BSG aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer Mietobergrenze entspreche, da der Beklagte das gesamte Kreisgebiet des Werra-Meißner-Kreises - was u.a. auch vorliegend streitig sei - als einen Vergleichsraum definiere, dieser jedoch keinen tauglichen Vergleichsraum im Sinne der Rechtsprechung des BSG darstelle, da der Werra-Meißner-Kreis ohne Oberzentrum und vier Mittelzentren keinen homogenen Lebensbereich bilde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht