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   SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03   

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https://dejure.org/2006,15048
SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03 (https://dejure.org/2006,15048)
SG Kassel, Entscheidung vom 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03 (https://dejure.org/2006,15048)
SG Kassel, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - S 11 AL 1435/03 (https://dejure.org/2006,15048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kurzarbeitergeld an einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls; Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers (hier: Arbeitnehmer)

  • RA Kotz

    Kurzarbeitergeld - Gesellschafter Geschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung von Kurzarbeitergeld auch an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
    Es muss eine fremdbestimmte Leistung verbleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSGE 38, 53, 57; BSG Urteil vom 24.09.1992, Az.: 7 RAr 12/92).

    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes einreihen, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 24.09.1992, a. a. O.; Urteil vom 06.02.1996, Az.: 7 RAr 134/90).

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
    Es muss eine fremdbestimmte Leistung verbleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSGE 38, 53, 57; BSG Urteil vom 24.09.1992, Az.: 7 RAr 12/92).

    Gerichtlicherseits war jedoch zu überprüfen, ob aufgrund der Konstellation in der GmbH der Klägerin mit vier Gesellschafter-Geschäftsführern mit gleichem Kapitalanteil der tatsächliche Einfluss der Geschäftsführer auf die Gesellschaft wesentlich größer war, als dies aufgrund der gleichmäßig verteilten Kapitalbeteiligung von nur 25% an sich anzunehmen ist, und die Geschäftsführer damit wirtschaftlich gesehen eine Tätigkeit nicht für ein fremdes, sondern für das eigene Unternehmen ausüben (vgl. hierzu auch BSGE 38, 53 und BSG in SozRecht 3-4100 § 168 AFG Nr. 5).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes einreihen, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 24.09.1992, a. a. O.; Urteil vom 06.02.1996, Az.: 7 RAr 134/90).
  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel -

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
    Persönliche Abhängigkeit erfordert grundsätzlich die Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSGE 38, 35, 57; BSGE 51, 164, 167; BSG in SozRecht 3-4100 § 168 AFG Nr. 5).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
    Persönliche Abhängigkeit erfordert grundsätzlich die Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSGE 38, 35, 57; BSGE 51, 164, 167; BSG in SozRecht 3-4100 § 168 AFG Nr. 5).
  • SG Stade, 08.06.2010 - S 16 AL 116/08
    Dass der Geschäftsführer hin-sichtlich der alltäglichen routinemäßigen Abwicklung der Geschäfte selbständig und ohne konkrete Vorgaben der Gesellschafterversammlung arbeitet, schließt nicht aus, dass sei-ne Tätigkeit der Kontrolle und Überwachung durch die Gesellschafterversammlung unter-liegt (SG Kassel, Urteil vom 23. Februar 2006 - S 11 AL 1435/03; Fuchs, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 25 SGB III Rdn 18).
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