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   SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05   

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https://dejure.org/2007,13092
SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05 (https://dejure.org/2007,13092)
SG Kassel, Entscheidung vom 25.04.2007 - S 12 KR 421/05 (https://dejure.org/2007,13092)
SG Kassel, Entscheidung vom 25. April 2007 - S 12 KR 421/05 (https://dejure.org/2007,13092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 32 SGB 1, § 28a Abs 1 SGB 4, § 28h Abs 2 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 45 Abs 2 SGB 10
    Verbot nachteiliger Vereinbarungen - Nichtigkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Reduzierung des laufenden monatlichen Bruttoarbeitsentgelts - Rücknahme des Feststellungsbescheides der Einzugsstelle durch den Rentenversicherungsträger - Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Feststellungsbescheids über die Höhe der von einem Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungbeiträge nach einer Betriebsprüfung; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über eine Anrechnung von Boni-Zahlungen auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nichtige arbeitsvertragliche Vereinbarung als nachteilige Vereinbarung nach § 32 SGB I , Vertrauensschutz bei Rücknahme des Feststellungsbescheides

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05
    Auch den Prüfberichten kommt insoweit keine andere Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 2004, B 12 KR 10/02 R = SozR 4 -2400 § 28 p Nr. 1).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05
    Hierzu hat das BSG (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 2005, B 12 KR 3/04 R mzwN) jedoch bereits mehrfach entschieden, dass nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist, was vorliegend bereits deshalb der Fall ist, weil hier zur Überzeugung der Kammer beide Zahlungen einzig und allein das Ziel hatten, dass um rund 84 % reduzierte bisherige monatliche Bruttoarbeitsentgelt auf den Vorjahresbetrag aufzustocken und damit zumindest das Jahresarbeitsentgelt von der Reduzierung des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts unberührt zu lassen.
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus SG Kassel, 25.04.2007 - S 12 KR 421/05
    Ob die Beklagte mit dem Bundessozialgericht (BSG) darüber hinaus berechtigt gewesen wäre, den Feststellungsbescheid der Einzugsstelle der Klägerin selbst anzufechten, wäre er ihr, was nach Aktenlage nicht der Fall war, rechtzeitig bzw. im Vorfeld der Betriebsprüfung überhaupt bekannt gegeben worden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 1. Juli 1999, B 12 KR 2/99 R = SozR 2400 § 28 h Nr. 9), kann dahingestellt bleiben, da die Beklagte nach Aktenlage seitens der Einzugsstelle der Klägerin vor der Erteilung des Feststellungsbescheides weder von dieser hierzu angehört noch ihr anschließend der Bescheid selbst bekannt gegeben worden ist.
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Auch den Prüfberichten kommt insoweit keine andere Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R = SozR 4 -2400 § 28 p Nr. 1; SG Kassel, Urteil vom 25.04.2007, S 12 KR 421/05; in Fallgestaltungen der vorliegenden Art ebenso SG Berlin, Beschluss vom 26.01.2012, S 89 KR 46/12 ER; SG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.01.2012, S 18 KR 812/11 ER und 813/11 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER; ähnlich SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012, S 25 R 2507/11 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.01.2011, L 5 R 752/08 und Beschluss vom 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER).
  • SG Darmstadt, 25.10.2021 - S 8 BA 26/19

    Betriebsprüfung

    Damit ist aber auch die Befugnis verbunden, entgegenstehende Bescheide zurückzunehmen oder aufzuheben (vgl. SG Kassel, Urteil vom 25. April 2007, Az.: S 12 KR 421/05 - juris - Rn. 25; SG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2021, Az.: S 8 R 316/17 - juris - Rn. 47).
  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

    Davon ist auch die Befugnis umfasst, bestandskräftige Beitragsbescheide unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bzw. § 27 Künstlersozialversicherung (KSVG) zurückzunehmen (vgl. Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB, 03/18, § 28p SGB IV, Rn. 19, 19c; zur Rücknahme bzw. Aufhebung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen: KassKomm/Wehrhahn, 112. EL Dezember 2020, SGB IV § 28p Rn. 21, 26; SG Kassel, Urteil vom 25. April 2007, Az.: S 12 KR 421/05 - juris- Rn. 25).
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