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   SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14   

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https://dejure.org/2016,74411
SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14 (https://dejure.org/2016,74411)
SG Kassel, Entscheidung vom 28.10.2016 - S 4 AS 449/14 (https://dejure.org/2016,74411)
SG Kassel, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - S 4 AS 449/14 (https://dejure.org/2016,74411)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Eine solche inhaltliche Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des BSG zulässig (s. dazu BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn 16 mwN, juris).

    Hierzu hat das BSG weiter klargestellt, dass Wohnungen, die nicht dem einfachen Standard entsprechen (sog. Substandard-Wohnungen) von vornherein nicht zur Bestimmung einer Vergleichsmiete heranzuziehen sind (BSG, Urteil vom 10.9.2013 B 4 AS 77/12 R, Rn 21 mwN, juris).

    (aa) Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn 28, juris mwN):.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R, Rn 37, juris) ist es nicht zu beanstanden, wenn die unteren 20 % des preislichen Segments die Grundlage für die Entscheidung über die Angemessenheit gebildet haben.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Die "Angemessenheit" der zu berücksichtigenden Unterkunftskosten unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, juris).

    a) Zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Werte zurückgegriffen, die die Bundesländer aufgrund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben und die im jeweilig streitigen Zeitraum galten (ständige Rechtsprechung, BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, Rn 24, juris).

    Diese sind so zu wählen, dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R -, Rn 24).

    Zwar ist es grundsätzlich so, dass der Leistungsberechtigte Anspruch darauf hat, dass seinem grundsätzlich zu respektierenden Recht auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers ankommt, kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird" (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 Rn 20, juris).

    In Einzelfällen sind bei kleinen Gemeinden größere, bei Großstädten kleinere räumliche Bereiche denkbar (s auch BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R, Rn 21); Gibt es - insbesondere in Kleinst-Gemeinden - keinen Wohnungsmarkt, muss auf größere räumliche Bereiche abgestellt werden.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie sie erwerbstätigen Pendlern selbstverständlich zugemutet werden, sind hinzunehmen (BSG, Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - Rn 34, juris).

    Hierfür kommen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn 35, juris) insbesondere grundrechtsrelevante Sachverhalte oder Härtefälle in Betracht.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Das BSG definiert "Konzept" als ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum und nicht nur ein punktuelles Vorgehen von Fall zu Fall (BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 18/09 R - Rn 19, juris).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    d) Da das Konzept bezogen auf den hier zu entscheidenden Fall (noch) als schlüssig anzusehen ist, ist auch davon auszugehen, dass die konkrete Angemessenheit gegeben ist, d.h. dass eine kostenangemessene Wohnung auch konkret verfügbar ist (vgl. Leitsatz aus BSG Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - und B 14 AS 32/09 R - Rn 13, juris mwN, vgl auch die Darstellung in Thüringer LSG, Urteil vom 8.7.2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn 38) ist die Angemessenheit von KdU unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, d.h. ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).
  • BSG, 29.01.2014 - B 14 AS 9/14 S
    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Das BSG (Urteil vom 18.11.2014 - B 14 AS 9/14 R, Rn 13 mwN, juris) - dem die Kammer folgt - hat dazu weiter ausgeführt: "Die Angemessenheitsprüfung hat unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach einheitlichen Kriterien zu erfolgen, wobei zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze auf einer ersten Stufe eine abstrakte und auf einer zweiten Stufe eine konkret-individuelle Prüfung vorzunehmen ist.
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - und B 14 AS 32/09 R - Rn 13, juris mwN, vgl auch die Darstellung in Thüringer LSG, Urteil vom 8.7.2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn 38) ist die Angemessenheit von KdU unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, d.h. ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus SG Kassel, 28.10.2016 - S 4 AS 449/14
    Dies folgt schon aus allgemeinen Gründen der Prozessökonomie sowie den Interessen der Beteiligten an einer möglichst baldigen, endgültigen Klärung ihrer Rechtsbeziehung" (BSG, Urteil vom 19.8.2015 B 14 AS 13/14 R - Rn 15, 16, juris).
  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Bayern, 05.08.2014 - L 16 AS 513/14

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Gleichbehandlungsgebot,

    Gegen den Widerspruchsbescheid vom 02.07.2014 wurde am 14.07.2014 Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben (S 4 AS 449/14).
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