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   SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19   

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SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19 (https://dejure.org/2020,80134)
SG Kassel, Entscheidung vom 29.03.2020 - S 9 R 162/19 (https://dejure.org/2020,80134)
SG Kassel, Entscheidung vom 29. März 2020 - S 9 R 162/19 (https://dejure.org/2020,80134)
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  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
    Haben die bei der Erziehung zusammenwirkenden Eltern eine Erklärung nicht wirksam, insbesondere nicht rechtzeitig abgegeben, bleibt es bei dem Grundsatz des § 56 Abs. 2 S. 9 SGB VI, dass die Kindererziehungszeit demjenigen zuzuordnen ist, der dann das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat (vgl. BSG vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R

    Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum

    Auszug aus SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
    Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Zuordnungsregel des Satzes 9 mit dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG bestehen seit (mindestens) den 1990er Jahren (siehe BSG vom 25.02.1992 - 4 RA 34/91; jurisPK, SGB VI, § 56 Rn. 37, beide zitiert nach juris), ohne dass sich dies zu durchgreifenden Zweifeln verdichtet hätten (vgl. Kreikebohm, aaO; BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R, zitiert nach juris), sondern eine Reduktion auf eine widerlegliche Vermutung vorzunehmen ist (vgl. BSG vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92, zitiert nach juris).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92

    Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung im Ausland - Klageart

    Auszug aus SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
    Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Zuordnungsregel des Satzes 9 mit dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG bestehen seit (mindestens) den 1990er Jahren (siehe BSG vom 25.02.1992 - 4 RA 34/91; jurisPK, SGB VI, § 56 Rn. 37, beide zitiert nach juris), ohne dass sich dies zu durchgreifenden Zweifeln verdichtet hätten (vgl. Kreikebohm, aaO; BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R, zitiert nach juris), sondern eine Reduktion auf eine widerlegliche Vermutung vorzunehmen ist (vgl. BSG vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
    Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Zuordnungsregel des Satzes 9 mit dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG bestehen seit (mindestens) den 1990er Jahren (siehe BSG vom 25.02.1992 - 4 RA 34/91; jurisPK, SGB VI, § 56 Rn. 37, beide zitiert nach juris), ohne dass sich dies zu durchgreifenden Zweifeln verdichtet hätten (vgl. Kreikebohm, aaO; BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R, zitiert nach juris), sondern eine Reduktion auf eine widerlegliche Vermutung vorzunehmen ist (vgl. BSG vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92, zitiert nach juris).
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