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   SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10 ER   

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SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10 ER (https://dejure.org/2010,7177)
SG Kassel, Entscheidung vom 30.12.2010 - S 12 KR 38/10 ER (https://dejure.org/2010,7177)
SG Kassel, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - S 12 KR 38/10 ER (https://dejure.org/2010,7177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 SGB 5, § 12 SGB 5, § 27 SGB 5, § 28 SGB 5, § 72 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf ambulante Versorgung mit einem Therapiesystem zur Vakuumversiegelung einer Wunde bzw. auf Freistellung von den entsprechenden Kosten für die notwendige Dauer der Behandlung; Förderung der Wundheilung durch das integrierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Ambulante Versorgung mit einer V.A.C.-Therapie zur Vakuumversiegelung von Wunden - Osteomyelitis des linken Oberschenkels (Knochenmarksentzündung des langen Röhrenknochens), Darüber hinaus Infektion des Beines mit dem MRSA Erreger, Daneben Dialysepatient und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) entsprechend bestätigt, dass es verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist,.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind auch die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nicht erfüllt (vgl. z.B. im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 - Tomudex; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 - LITT; BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 16/07 R - Lorenzos Öl).

    Bei alledem ist es mit dem BVerfG (Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98) verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass die GKV ihren Versicherten Leistungen nach dem allgemeinen Leistungskatalog nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung stellt.

    Maßnahmen, die darin nicht aufgeführt werden oder nicht im o.a. Sinne anerkannt sind, sind, von verfassungsrechtlich relevanten Ausnahmen abgesehen (vgl. hierzu m.z.w.N. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98), dem Verantwortungsbereich des Versicherten zugewiesen, auch wenn sie eine sonst von der Krankenkasse zu gewährende Leistung ersparen können oder den Erfolg einer gewährten Leistung erst ermöglichen.

    Aus der grundsätzlichen Versicherungspflicht des Einzelnen in der GKV verbunden mit einer Beitragslast im Austausch gegen die gesetzliche Zusage der Verschaffung der notwendigen Krankenbehandlung folgt aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip zwar das Verbot des Ausschlusses einer bestimmten Behandlungsmethode, wenn der Betroffene an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen und es ernsthafte Hinweise auf eine Heilung oder zumindest eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs gibt (BVerfGE 115, 25 ), so dass in diesem Fall der Betroffene nicht auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der GKV verwiesen werden kann (BVerfGE, a.a.O. sowie BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Stattdessen wird durch die vorgenannten Richtlinien der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen insgesamt verbindlich festgelegt (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 4. April 2006, B 1 KR 7/05 R und vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R sowie zwischenzeitlich § 91 Abs. 9 SGB V).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind auch die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nicht erfüllt (vgl. z.B. im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 - Tomudex; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 - LITT; BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 16/07 R - Lorenzos Öl).

    Auch insoweit bleibt nämlich die Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen des SGB V für einen Leistungsanspruch auch unter Berücksichtigung der Verfassungsmäßigkeit eines abgeschlossenen Leistungskatalogs der GKV-Leistungen unberührt (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R und vom 4. April 2006, B 1 KR 12/04 R).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Die Abrechnung einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode ist grundsätzlich ausgeschlossen, solange sich der Gemeinsame Bundesausschuss zur Notwendigkeit und zum therapeutischen Nutzen der Methode nicht geäußert hat (Urteil des BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R -).

    § 137c SGB V schließt insoweit für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode nicht aus, solange der GBA kein Negativvotum ausgesprochen hat (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 19. Februar 2003, B 1 KR 1/02 R, vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R und vom 16. Dezember 2008, B 1 KR 11/08 R m.w.N.).

    Auch ein Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne metastatische Absiedelungen wird insoweit noch nicht als ausreichend angesehen, um eine verfassungskonforme Leistungsausweitung zu rechtfertigen (vgl. BSG in SozR 4-2500 § 27 Nr. 8).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Stattdessen wird durch die vorgenannten Richtlinien der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen insgesamt verbindlich festgelegt (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 4. April 2006, B 1 KR 7/05 R und vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R sowie zwischenzeitlich § 91 Abs. 9 SGB V).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind auch die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nicht erfüllt (vgl. z.B. im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 - Tomudex; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 - LITT; BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 16/07 R - Lorenzos Öl).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    § 137c SGB V schließt insoweit für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode nicht aus, solange der GBA kein Negativvotum ausgesprochen hat (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 19. Februar 2003, B 1 KR 1/02 R, vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R und vom 16. Dezember 2008, B 1 KR 11/08 R m.w.N.).

    Der vom BSG auch nach der Rechtsprechung der Kammer nicht beanstandete sachliche Grund für diese unterschiedliche rechtliche Behandlung von ambulanten und stationären Leistungen liegt dabei darin begründet, dass der Gesetzgeber die Gefahr des Einsatzes zweifelhafter oder unwirksamer Maßnahmen wegen der internen Kontrollmechanismen und der anderen Vergütungsstrukturen im Krankenhausbereich geringer eingestuft hat als bei der Behandlung durch einzelne niedergelassene Ärzte (vgl. BSGE 90, 289, 294 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 - Magenband).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Diese Ausnahme beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot in solchen Fällen auf andere Weise zu überwinden (vgl. BSGE 81, 54, 65 f.; SozR 3-2500 § 92 Nr. 12; BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 3/06 R).

    Das kann mit dem BSG ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu ergangenen untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als maßgebenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (vgl. BSG wie vor sowie weiter u.a. BSG, Urteil vom 27. März 2007, B 1 KR 17/06 R - Polyglobin; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 - Neuropsychologische Therapie).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Dies mit der Folge, dass hier auf Seiten des Antragstellers zwar durchaus von schwerwiegenderen, aber trotz der daraus resultierenden Beeinträchtigungen noch nicht von einer eine notstandsähnliche Situation begründenden Erkrankung/Behinderung auszugehen wäre, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung auf eine Stufe gestellt werden könnte (vgl. hierzu weiter u.a. BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 14/06 R), wobei auf diejenige Erkrankung abzustellen ist, zu deren Behandlung das V.A.C. ® -Therapiesystem hier eingesetzt wird, mithin allein auf die Osteomyelitis des linken Oberschenkels und nicht zugleich die weiteren, unstreitig behandlungsbedürftigen o.a. Haupterkrankungen des Antragstellers (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Juni 2010, L 8 KR 314/09).

    In diesem Zusammenhang bewirkt mit dem BSG (Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 14/06 R) selbst eine hochgradige akute Suizidgefahr grundsätzlich nicht, dass Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV beanspruchen können, sondern nur spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind auch die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nicht erfüllt (vgl. z.B. im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 - Tomudex; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 - LITT; BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 16/07 R - Lorenzos Öl).

    Auch insoweit bleibt nämlich die Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen des SGB V für einen Leistungsanspruch auch unter Berücksichtigung der Verfassungsmäßigkeit eines abgeschlossenen Leistungskatalogs der GKV-Leistungen unberührt (vgl. BSG, Urteile vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R und vom 4. April 2006, B 1 KR 12/04 R).

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Das BSG hat insoweit auch bereits früher (BSGE 69, 76 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1) und in anderem Zusammenhang näher ausgeführt, dass die in der GKV Versicherten grundsätzlich auch nicht auf einen unveränderten Fortbestand der im Gesetz vorgesehenen Leistungen vertrauen können.
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus SG Kassel, 30.12.2010 - S 12 KR 38/10
    Wie das BVerfG z.B. mit Beschlüssen vom 5. Mai 1997 (u.a. 1 BvR 1071/95 = NJW 1997, 3085 = Breithaupt 1997, 764) bekräftigt hat, ergibt sich aus der Verfassung kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen.
  • LSG Hessen, 05.06.2008 - L 7 AS 69/08

    Bewilligung von Leistungen des SGB 2 für einen abgelaufenen Zeitraum durch

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

  • LSG Hessen, 10.06.2010 - L 8 KR 314/09

    Keine Erstattung für Varicosisbehandlungen nach dem X.-Closure®-Verfahren

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1990 - L 3 S 42/90

    Verpflichtung zur Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme im Wege

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

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