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   SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15   

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https://dejure.org/2017,41282
SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15 (https://dejure.org/2017,41282)
SG Kiel, Entscheidung vom 24.10.2017 - S 2 KA 509/15 (https://dejure.org/2017,41282)
SG Kiel, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - S 2 KA 509/15 (https://dejure.org/2017,41282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 85 Abs 4 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 S 1 Teils 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - Rechtsprechung des BSG zum einjährigen Moratorium bei der Fallzahlsteigerung im RLV und zur Höhe des RLV-Fallwertes - Übertragbarkeit auf die Bewertung des qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens - ...

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen gelten gleiche Regeln wie für Regelleistungsvolumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Die Rechtsprechung des BSG zum einjährigen Moratorium bei der Fallzahlsteigerung im Regelleistungsvolumen (RLV) und zur Höhe des RLV-Fallwertes (vgl BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R = SozR 4-2500 § 87 Nr. 29) ist auf die Bewertung des qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens (QZV) übertragbar, da RLV und QZV ein ausschöpfbares Gesamtvolumen bilden.

    Dieser Ausgleich sei erst dann nicht mehr verhältnismäßig realisiert (mit der Folge eines Anspruchs der Ärzte auf höheres Honorar bzw eine Honorarstützung aus dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung), wenn in einem - fachlichen und/oder örtlichen - Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 153 bei juris; Urteil vom 11. Dezember 2013, Az. B 6 KA 6/13 R Rn 42 bei juris zur RLV-Systematik ab 1. Januar 2009).

    Zu der ab 1. Januar 2009 geltenden Honorarverteilungssystematik hat das BSG in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013, Az. B 6 KA 6/13 R, ausgeführt, das RLV eines Arztes müsse nicht so bemessen sein, dass die wesentlichen Leistungen seines Fachgebiets rechnerisch in jedem Behandlungsfall mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet werden.

    Das BSG hat sowohl zu regionalen Honorarverteilungssystemen der KVen als auch zu der ab 1. Januar 2009 durch den Bewertungsausschuss geprägten RLV-Systematik klargestellt, dass die arztgruppenspezifische oder arztpraxisbezogene Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht dazu führe, dass tatsächlich erbrachte ärztliche Leistungen nicht vergütet werden, sondern lediglich bewirken, dass bei einer Überschreitung des Grenzwertes die Höhe der Vergütung für jede einzelne erbrachte Leistung sinke (Urteil vom 3. Dezember 1997, 6 RKA 21/97, Rn 23 bei juris; Urteil vom 11. Dezember 2013, B 6 KA 6/13 R, Rn 35 bei juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Sie schließt sich den überzeugenden Ausführungen des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in mehreren Entscheidungen vom 8. November 2016 und 17. Januar 2017 (u.a. L 4 KA 40/14, veröffentlicht bei juris) an, dass nicht nur eine teilweise zusprechende Entscheidung des HVM-Teams während des Widerspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid im Sinne von § 86 SGG ist, sondern auch eine ablehnende Entscheidung des HVM-Teams der Beklagten während des Widerspruchsverfahrens als partieller Zweitbescheid über § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird.

    Dieser Auffassung ist auch der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (u. a. Urteile vom 8. November 2016, Az. L 4 KA 40/14).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Beide Prinzipien stellten vielmehr nur Grundsätze dar, von denen aus sachlichem Grund abgewichen werden dürfe (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris).

    Dieser Ausgleich sei erst dann nicht mehr verhältnismäßig realisiert (mit der Folge eines Anspruchs der Ärzte auf höheres Honorar bzw eine Honorarstützung aus dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung), wenn in einem - fachlichen und/oder örtlichen - Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 153 bei juris; Urteil vom 11. Dezember 2013, Az. B 6 KA 6/13 R Rn 42 bei juris zur RLV-Systematik ab 1. Januar 2009).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Das BSG hat sowohl zu regionalen Honorarverteilungssystemen der KVen als auch zu der ab 1. Januar 2009 durch den Bewertungsausschuss geprägten RLV-Systematik klargestellt, dass die arztgruppenspezifische oder arztpraxisbezogene Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht dazu führe, dass tatsächlich erbrachte ärztliche Leistungen nicht vergütet werden, sondern lediglich bewirken, dass bei einer Überschreitung des Grenzwertes die Höhe der Vergütung für jede einzelne erbrachte Leistung sinke (Urteil vom 3. Dezember 1997, 6 RKA 21/97, Rn 23 bei juris; Urteil vom 11. Dezember 2013, B 6 KA 6/13 R, Rn 35 bei juris).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Der vertragsärztlichen Vergütung liegt im Übrigen eine Mischkalkulation zugrunde, so dass es im Ergebnis einzelne Leistungen geben kann, die selbst für eine kostengünstig organisierte Praxis keinen Gewinn erzielen lassen (u.a. Urteil vom 16.05.2011, B 6 KA 20/00 R).
  • SG Kiel, 09.08.2017 - S 2 KA 563/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Leistungen eines Hausarztes mit

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Die Kammer hat in der Entscheidung vom 9. August 2017, Az. S 2 KA 563/14, ihre vorherige Rechtsprechung aufgegeben, dass die Entscheidung des HVM-Teams vom 23. August 2012 ein feststellender Bescheid sei, der einen Anspruch des Arztes auf Berücksichtigung bei der Festlegung des RLV/QZV-Gesamtvolumens und bei der Bescheidung des Honoraranspruchs begründet und somit in einem eigenständigen Gerichtsverfahren erfasst werden kann.
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15
    Ein solches "einjähriges Moratorium" hat das BSG für die ab 1. Januar 2009 geltende RLV-Systematik bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 - 41 bei juris).
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