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   SG Koblenz, 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19   

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SG Koblenz, 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19 (https://dejure.org/2021,70288)
SG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19 (https://dejure.org/2021,70288)
SG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - S 11 KR 1704/19 (https://dejure.org/2021,70288)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Orthesenstrümpfe - keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens - kein Eigenanteil

 
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  • SG Chemnitz, 16.05.2012 - S 10 KR 456/10

    Erstattung von Kosten für Orthesenstrümpfe - Gebrauchsgegenstand des täglichen

    Auszug aus SG Koblenz, 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19
    Sind zur Versorgung Orthesenstrümpfe mit Fuß erforderlich, hat der Versicherte keinen Eigenanteil für die ersparte Anschaffung von Strümpfen zu tragen (abweichend zu SG Chemnitz vom 16.5.2012 - S 10 KR 456/10).

    Verordnung und Kostenvoranschlag gingen bei der Beklagten zusammen mit dem Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Chemnitz vom 16.05.2012 (Az. S 10 KR 456/10) am 11.09.2018 ein.

    Solche Strümpfe werden von nicht beeinträchtigten Kindern nicht genutzt (so auch SG Chemnitz, Urteil vom 16.05.2012 - S 10 KR 456/10 = juris).

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