Rechtsprechung
SG Koblenz, 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Orthesenstrümpfe - keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens - kein Eigenanteil
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Chemnitz, 16.05.2012 - S 10 KR 456/10
Erstattung von Kosten für Orthesenstrümpfe - Gebrauchsgegenstand des täglichen …
Auszug aus SG Koblenz, 01.02.2021 - S 11 KR 1704/19
Sind zur Versorgung Orthesenstrümpfe mit Fuß erforderlich, hat der Versicherte keinen Eigenanteil für die ersparte Anschaffung von Strümpfen zu tragen (abweichend zu SG Chemnitz vom 16.5.2012 - S 10 KR 456/10).Verordnung und Kostenvoranschlag gingen bei der Beklagten zusammen mit dem Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Chemnitz vom 16.05.2012 (Az. S 10 KR 456/10) am 11.09.2018 ein.
Solche Strümpfe werden von nicht beeinträchtigten Kindern nicht genutzt (so auch SG Chemnitz, Urteil vom 16.05.2012 - S 10 KR 456/10 = juris).