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SG Koblenz, 01.06.2022 - S 11 KR 48/20 |
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- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 44 Abs 1 SGB 5, § 47 Abs 1 SGB 5, § 47 Abs 2 SGB 5
Krankenversicherung - Krankengeld - Berechnung bei wechselndem Einkommen aufgrund Überstunden - Berücksichtigung des Durchschnittswerts aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.11.1979 - 3 RK 103/78
Berechnung des RegelIohns - Anspruch auf Krankengeld - Zeitpunkt der …
Auszug aus SG Koblenz, 01.06.2022 - S 11 KR 48/20
Dazu hat die Beklagte auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.11.1979 (Az.: 3 RK 103/78) verwiesen.Das BSG hat dabei in dem von der Beklagten zitierten Urteil angenommen, dass Überstunden dann als regelmäßig gelten, wenn sie mindestens während der letzten 13 Wochen oder drei Monate ohne längere Unterbrechungen geleistet wurden (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.1979 - 3 RK 103/78 = SozR 2200 § 182 Nr. 59 bzw. juris).
Überstunden gehörten nur dann zu den sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden und seien deshalb nur dann in die Regellohnberechnung einzubeziehen, wenn sie "mindestens während der letzten abgerechneten drei Monate oder 13 Wochen regelmäßig, d.h. ohne längere Unterbrechungen geleistet worden sind" (siehe BSG, Urteil vom 28.11.1979 - 3 RK 103/78, a.a.O.).