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   SG Koblenz, 02.07.1998 - S 2 U 42/96   

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https://dejure.org/1998,5879
SG Koblenz, 02.07.1998 - S 2 U 42/96 (https://dejure.org/1998,5879)
SG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.1998 - S 2 U 42/96 (https://dejure.org/1998,5879)
SG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - S 2 U 42/96 (https://dejure.org/1998,5879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrechtliche Veranlagung von Unternehmen auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Gefahrtarif 1995; Einordnung von Unternehmen in den Grad der Unfallgefahr betreffende Gefahrklassen; Anforderungen an die Bestimmung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Veranlagung eines Unternehmens (Arbeitnehmerüberlassung) zum Gefahrtarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 323
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

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  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Wie das Sozialgericht Koblenz in seinem Urteil vom 2.7.1998-S 2 U 42/96 zutreffend ausgeführt habe, sei dies grob unbillig und verstoße gegen die tragenden Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Wie das Sozialgericht Koblenz in seinem Urteil vom 2.7.1998 S 2 U 42/96 zutreffend ausgeführt habe, sei dies grob unbillig und verstoße gegen die tragenden Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • LSG Bayern, 19.11.1998 - L 3 U 311/98

    Zuordnung von nicht ausschließlich in kaufmännischen und verwaltenden

    Insoweit sei auch die Entscheidung des BSG vom 18.10.1994 (2 RU 6/94) sowie die Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz vom 02.07.1998 (S 2 U 42/96) von Bedeutung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2003 - L 6 U 556/02

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches; Festsetzung des

    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass eine Reihe von Sozialgerichten diese Satzungsregelung für gesetzeswidrig und eine weitere Differenzierung der nicht zu dem kaufmännischen und den verwaltenden Bereich gehörenden Tätigkeiten für geboten hält, insbesondere mit der Begründung, dass sich die Zeitarbeitsunternehmen zunehmend hinsichtlich der Branchen unterschieden, in denen sie tätig seien (vgl. z.B. SG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 1998 - S 2 U 42/96 = BB 1999, 323 m.Anm. von Fischer; s. hierzu auch Bertram, NZS 1999, 68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2002 - L 6 U 398/02
    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass eine Reihe von Sozialgerichten diese Satzungsregelung für gesetzeswidrig und eine weitere Differenzierung der nicht zu dem kaufmännischen und den verwaltenden Bereich gehörenden Tätigkeiten für geboten hält, insbesondere mit der Begründung, dass sich die Zeitarbeitsunternehmen zunehmend hinsichtlich der Branchen unterschieden, in denen sie tätig seien (vgl. z.B. SG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 1998 - S 2 U 42/96 = BB 1999, 323 m.Anm. von Fischer; s. hierzu auch Bertram, NZS 1999, 68).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99

    Aufnahme eines Gefahrtarifs in das Unternehmerverzeichnis; Gefahrtarif, in dem

    Sie hat ihren Eilantrag unter Bezugnahme auf ein zum Gefahrtarif 1995 ergangenes Urteil des SG Koblenz (S 2 U 42/96) vom 02.07.1998 und Vorlage eines für die Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen von Prof. Dr. St ... zusammen mit B ... am 24.11.1998 erstattetes Rechtsgutachten (vgl. auch Bertram NZS 1999, 68-75) im Kern wie folgt begründet: Der Gefahrtarif 1998- 2000 sei rechtswidrig, weil im Beobachtungszeitraum 1994-1996 eine genaue und umfassende Datenerhebung zur Berechnung der Gefahrtarife in den beiden Gefahrtarifstellen 48 und 49 nicht stattgefunden habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2002 - L 6 U 331/02
    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass eine Reihe von Sozialgerichten diese Satzungsregelung für gesetzeswidrig und eine weitere Differenzierung der nicht zu dem kaufmännischen und den verwaltenden Bereich gehörenden Tätigkeiten für geboten hält, insbesondere mit der Begründung, dass sich die Zeitarbeitsunternehmen zunehmend hinsichtlich der Branchen unterschieden, in denen sie tätig seien (vgl. z.B. SG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 1998 - S 2 U 42/96 = BB 1999, 323 m.Anm. von Fischer; s. hierzu auch Bertram, NZS 1999, 68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 446/02

    Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft;

    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass eine Reihe von Sozialgerichten diese Satzungsregelung für gesetzeswidrig und eine weitere Differenzierung der nicht zu dem kaufmännischen und den verwaltenden Bereich gehörenden Tätigkeiten für geboten hält, insbesondere mit der Begründung, dass sich die Zeitarbeitsunternehmen zunehmend hinsichtlich der Branchen unterschieden, in denen sie tätig seien (vgl. z.B. SG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 1998 - S 2 U 42/96 = BB 1999, 323 m.Anm. von Fischer; s. hierzu auch Bertram, NZS 1999, 68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2002 - L 6 U 456/02
    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass eine Reihe von Sozialgerichten diese Satzungsregelung für gesetzeswidrig und eine weitere Differenzierung der nicht zu dem kaufmännischen und den verwaltenden Bereich gehörenden Tätigkeiten für geboten hält, insbesondere mit der Begründung, dass sich die Zeitarbeitsunternehmen zunehmend hinsichtlich der Branchen unterschieden, in denen sie tätig seien (vgl. z.B. SG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 1998 - S 2 U 42/96 = BB 1999, 323 m.Anm. von Fischer; s. hierzu auch Bertram, NZS 1999, 68).
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