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   SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13   

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https://dejure.org/2014,228
SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13 (https://dejure.org/2014,228)
SG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.2014 - S 13 KR 379/13 (https://dejure.org/2014,228)
SG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - S 13 KR 379/13 (https://dejure.org/2014,228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 129 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 5, § 129 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b SGB 5, § 129 Abs 1 S 2 SGB 5, § 129 Abs 1 S 3 SGB 5, § 129 Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - "aut idem" - keine Missachtung einer Rabattvereinbarung bei detaillierter Verordnung des Arztes

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verordnungs- und Therapiehoheit liegt letztlich beim behandelnden Arzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch eines Apothekers gegen die gesetzliche Krankenversicherung bei Abgabe eines vom Arzt verschriebenen Medikaments "Atacand Plus 16/ 12.5 mg kohlphTAB 98 ST N3"

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klage eines Apothekers gegen die Retaxierung durch die Krankenkasse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bindung des Apothekers an konkrete ärztliche Verordnung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Aut-idem-Kreuz schlägt Rabattvertrag

  • auw.de (Kurzinformation)

    "Aut idem" vor Rabattvertrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Aut-idem geht vor Rabattvertrag

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Apotheker darf bei gekreuztem Aut-idem nicht austauschen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Substitution durch Apotheker bei aut idem-Kreuz in Verbindung mit konkretisierter Verordnung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Genaue Vorgabe des Medikaments bindet die Apotheke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheker ist bei angekreuztem "aut idem"-Feld auf einem auf Rezept trotz bestehendem Rabattvertrag an Verordnung des Arztes gebunden - Verordnungs- und Therapiehoheit liegt beim behandelnden Arzt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13
    In einem Abrechnungsstreit wie dem vorliegenden, stehen sich Apotheker und gesetzliche Krankenkasse vielmehr in einem prozessualen Gleichordnungsverhältnis gegenüber, welches eine einseitig hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten ausschließt (BSG, Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R).

    Auf die Verzinsung eines Vergütungsanspruches eines Apothekers gegenüber der Krankenkasse sind die Vorschriften über die Verzugszinsen nach dem BGB anwendbar (BSG, Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R - a.a.O.).

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 49/12 R

    Krankenversicherung - Apotheker - kein Vergütungsanspruch oder Ersatz des Wertes

    Auszug aus SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13
    Die entsprechende Anwendung von Grundsätzen des Kaufvertragsrechts (vgl. §§ 433 ff BGB iVm § 69 S. 4 SGB V, jetzt § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V) scheidet aus (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 49/12 R).

    (1) Soweit die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13 R vom 07.02.2013 zur sog. Nullretaxierung stützt, vermag dies nicht zu überzeugen.

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13
    Die Apotheker erwerben im Gegenzug für die Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht einen durch Normenverträge näher ausgestalteten gesetzlichen Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkassen, der schon in § 129 SGB V vorausgesetzt wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 130 Nr. 2 Rn. 13; BSGE 106, 303; BSGE 105, 157).
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 5/13 R

    Wirksamkeit einer Aufrechnung wegen Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13
    (1) Soweit die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13 R vom 07.02.2013 zur sog. Nullretaxierung stützt, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus SG Koblenz, 07.01.2014 - S 13 KR 379/13
    Die Apotheker erwerben im Gegenzug für die Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht einen durch Normenverträge näher ausgestalteten gesetzlichen Anspruch auf Vergütung gegen die Krankenkassen, der schon in § 129 SGB V vorausgesetzt wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 130 Nr. 2 Rn. 13; BSGE 106, 303; BSGE 105, 157).
  • SG Koblenz, 16.05.2019 - S 11 KR 437/18
    Die Kammer hat die Beteiligten auf das Urteil der 13. Kammer des Sozialgerichts Koblenz vom 07.01.2014 (Az: S 13 KR 379/13) hingewiesen, das bei gleicher Fallgestaltung der Apotheke einen Vergütungsanspruch zugesprochen hat.

    Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem SGB V (vgl. dazu SG Koblenz, Urteil vom 07.01.2014 -- S 13 KR 379/13 = juris, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung; ebenso Schneider in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, 8 129 SGB V, Rn. 35).

    Die Kammer schließt sich in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen dabei den ausführlichen und zutreffenden Ausführungen der 13. Kammer des Sozialgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 07.01.2014 (Az: S 13 KR 379/13 = juris) an.

    Im Sinne der Versicherten und zum Schutz des Apothekers muss insoweit Rechtssicherheit bestehen, dass nur das tatsächlich vom Arzt verordnete Medikament auch abgegeben wird (so ausführlich und überzeugend SG Koblenz in seinem Urteil vom 07.01.2014 -S 13 KR 379/13 = juris).

    Auf die Verzinsung des Vergütungsanspruchs eines Apothekers gegenüber der Krankenkasse sind diese Vorschriften entsprechend anwendbar (vgl. dazu SG Koblenz, Urteil vom 07.01.2014 - S 13 KR 379/13 = juris, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung).

  • SG Bremen, 17.03.2017 - S 7 KR 269/14
    Diese durfte allein ein Reimport ausgeben und musste lediglich innerhalb der zur Verfügung stehenden Reimporte eine kostengünstige Variante wählen (vgl. dazu auch SG Koblenz, Urt. v. 07.01.2014, S 13 KR 379/13, juris Rn. 26f.).
  • SG Detmold, 26.01.2018 - S 3 KR 450/15
    Damit hat er im Rahmen seiner Therapiehoheit als Arzt der abgebenden Apotheke Vorgaben gemacht, die von dieser nicht hinterfragt werden durften (vgl. Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 07.01.2014, S 13 KR 379/13; juris Rn. 26).
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