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   SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10   

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https://dejure.org/2010,17379
SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10 (https://dejure.org/2010,17379)
SG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2010 - S 16 AS 212/10 (https://dejure.org/2010,17379)
SG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - S 16 AS 212/10 (https://dejure.org/2010,17379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b SGB 2 vom 10.10.2007, § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 10.10.2007, § 31 Abs 3 SGB 2 vom 10.10.2007, § 56 Abs 1 SGB 2, Art 20 Abs 3 GG
    Absenkung des Arbeitslosengeld II - keine Addition der einzelnen Sanktionsbeträge bei mehreren zeitgleichen Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung - wiederholte Pflichtverletzung gem § 31 Ans 3 SGB 2 als lex specialis - verfassungskonforme Auslegung - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitgleiche Verstöße gegen eine Eingliederungsvereinbarung i.R.d. Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Sog. wiederholte Pflichtverletzung als einziger vom Gesetz vorgesehener Fall der Erhöhung des Sanktionsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei mehreren zeitgleichen Verstößen gegen eine Eingliederungsvereinbarung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - L 7 B 252/08

    Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Um allerdings von einer wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 3 SGB II sprechen zu können, ist weiterhin erforderlich, dass ein (erstes) Sanktionsereignis nach Abs. 1 mit der Absenkung in der ersten Stufe um 30 % nicht nur eingetreten ist, dieses muss auch per Bescheid festgestellt und dieser dem Hilfebedürftigen ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sein (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2008 - L 7 B 252/08 AS; Valgolio in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, § 31 Rn. 99).
  • SG Mannheim, 18.11.2008 - S 11 AS 4027/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Abgrenzung einer

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Insoweit überzeugt die Ansicht des Sozialgerichts Mannheim (Urteil vom 18.11.2008 - S 11 AS 4027/07) und des Sozialgerichts Reutlingen nicht; diese haben die Ansicht vertreten, dass § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB II gegenüber § 31 Abs. 2 SGB II zwar lex specialis sei, sich dieses Verhältnis aber nur auf den eigenen Anwendungsbereich beziehe.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Dabei galt es für den Gesetzgeber insbesondere, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot zu beachten; nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen das gewählte Mittel und der gewollte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 10, 89, 117; BVerfGE 35, 382, 401).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Dabei galt es für den Gesetzgeber insbesondere, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot zu beachten; nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen das gewählte Mittel und der gewollte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 10, 89, 117; BVerfGE 35, 382, 401).
  • SG Düsseldorf, 17.03.2008 - S 43 AS 397/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Diese Anforderungen tragen der edukatorischen Intention der stufenweise Sanktionseskalation, erst ein trotz bereits erfolgter Sanktion erneut eingetretenes Fehlverhalten verschärft zu sanktionieren, Rechnung (siehe dazu SG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - S 43 AS 397/07 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2007 - L 20 B 169/07 AS ER).
  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Daher kann aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung des Gerichts ergehen könnte oder dürfte (Bundessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Das bedeutet, dass der Eingriff zur Erreichung des vom Gesetzgeber erstrebten Zieles geeignet, aber auch erforderlich sein muss, das Ziel also nicht auf andere, den Einzelnen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden kann und dass schließlich das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht (BVerfGE 30, 292, 316 f; BVerfGE 38, 281, 302; BVerfGE 69, 1, 35; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Rn. 776; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz ua, Komm zum Grundgesetz, Art. 20, Rn. 51, 71 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2007 - L 20 B 169/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Diese Anforderungen tragen der edukatorischen Intention der stufenweise Sanktionseskalation, erst ein trotz bereits erfolgter Sanktion erneut eingetretenes Fehlverhalten verschärft zu sanktionieren, Rechnung (siehe dazu SG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - S 43 AS 397/07 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2007 - L 20 B 169/07 AS ER).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Das bedeutet, dass der Eingriff zur Erreichung des vom Gesetzgeber erstrebten Zieles geeignet, aber auch erforderlich sein muss, das Ziel also nicht auf andere, den Einzelnen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden kann und dass schließlich das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht (BVerfGE 30, 292, 316 f; BVerfGE 38, 281, 302; BVerfGE 69, 1, 35; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Rn. 776; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz ua, Komm zum Grundgesetz, Art. 20, Rn. 51, 71 ff).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus SG Koblenz, 07.07.2010 - S 16 AS 212/10
    Das bedeutet, dass der Eingriff zur Erreichung des vom Gesetzgeber erstrebten Zieles geeignet, aber auch erforderlich sein muss, das Ziel also nicht auf andere, den Einzelnen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden kann und dass schließlich das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht (BVerfGE 30, 292, 316 f; BVerfGE 38, 281, 302; BVerfGE 69, 1, 35; Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Rn. 776; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz ua, Komm zum Grundgesetz, Art. 20, Rn. 51, 71 ff).
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