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   SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16 ER   

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SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16 ER (https://dejure.org/2016,7687)
SG Koblenz, Entscheidung vom 08.04.2016 - S 1 R 291/16 ER (https://dejure.org/2016,7687)
SG Koblenz, Entscheidung vom 08. April 2016 - S 1 R 291/16 ER (https://dejure.org/2016,7687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortung für fehlgeleitete Rentenzahlung

  • sg-ko-pm (Pressemitteilung)
  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente erneut auszahlen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss bei Zahlung aufs falsche Konto erneut zahlen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Rente auf falsches Konto überwiesen: Rentner hat Anspruch auf Zahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irrtum: Wenn die Rente auf dem falschen Konto landet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente an berechtigten Empfänger erneut auszahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rente auf falsches Konto überwiesen: Was tun?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente an berechtigten Empfänger erneut auszahlen - Verantwortung für Fehlbuchung lag nachweislich bei Rentenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R

    Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Geldschulden, etwa als Schickschulden und damit auch hinsichtlich der Gefahrtragung, gelten hingegen ergänzend die zivilrechtlichen Vorschriften (vgl z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 14.08.2003, Az: B 13 RJ 11/03 R, in SozR 4-7610 § 362 Nr. 1 mwN).

    Die Zahlung eines Leistungsträgers auf ein anderes als vom Leistungsempfänger bestimmtes Konto entfaltet daher grundsätzlich keine Tilgungswirkung (vgl BSG, Urteil vom 14.08.2003, aaO, mwN).

    Liegt kein Ausnahmetatbestand vor, kommt der Überweisung des geschuldeten Zahlbetrags auf das ursprünglich genannte Konto keine Tilgungs-/Erfüllungswirkung zu (vgl BSG, Urteil vom 14.08.2003, aaO).

    Betroffene Leistung(en) und gewünschter Änderungstermin müssen so klar und für den Leistungsträger unmissverständlich bezeichnet sein, dass dieser bei vernünftiger Organisation in der Lage ist, die gewünschte Änderung fristgerecht umzusetzen (vgl BSG, Urteil vom 14.08.2003, aaO).

    In diese Richtung geht auch die Entscheidung des BSG (Urteil vom 14.08.2003, aaO).

  • BFH, 12.07.1994 - VII B 79/94

    Haftung bei fehlerhafter Überweisung einer Steuererstattung

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Beschluss vom 07.12.1994 (Az: VII B 79/94, zitiert nach Juris) festgestellt, der Schuldner, der grundsätzlich die Verlustgefahr bezüglich einer geschuldeten Leistung trage (vgl § 270 Abs. 1 BGB), hafte ausnahmsweise nicht für Gefahren der Geldübermittlung, die durch das Verhalten des Gläubigers, das dessen Sphäre zuzurechnen sei, verursacht worden seien.
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Damit hat der BFH bei einer solchen Fallgestaltung dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl z.B. BSG, Urteil vom 29.06.1972, Az: 2 RU 62/70, in SozR Nr. 14 zu § 242 BGB; Urteil vom 21.04.2015, Az: B 1 KR 11/15 R, in SozR 4-2500 § 69 Nr. 10) entscheidende Bedeutung beigemessen.
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Damit hat der BFH bei einer solchen Fallgestaltung dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl z.B. BSG, Urteil vom 29.06.1972, Az: 2 RU 62/70, in SozR Nr. 14 zu § 242 BGB; Urteil vom 21.04.2015, Az: B 1 KR 11/15 R, in SozR 4-2500 § 69 Nr. 10) entscheidende Bedeutung beigemessen.
  • LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04

    Wiedergewährung einer Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalles;

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Die Antragsgegnerin wird nun, falls noch nicht geschehen, (im Sinne einer Schadenminderungspflicht; entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az: L 3 U 39/04, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az: 9a RV 18/84, in SozR 3100 § 48 Nr. 12) unverzüglich entscheiden müssen, ob sie sich bei dem tatsächlichen Empfänger des Ende März 2016 überwiesenen Rentenbetrags um die Rückzahlung dieser ohne Rechtsgrund erlangten Geldleistung bemühen wird, gegebenenfalls über gerichtliche Schritte (Grundlage: ungerechtfertigte Bereicherung; § 812 BGB).
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84

    Witwenbeihilfe - Ausübung einer Tätigkeit

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Die Antragsgegnerin wird nun, falls noch nicht geschehen, (im Sinne einer Schadenminderungspflicht; entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az: L 3 U 39/04, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az: 9a RV 18/84, in SozR 3100 § 48 Nr. 12) unverzüglich entscheiden müssen, ob sie sich bei dem tatsächlichen Empfänger des Ende März 2016 überwiesenen Rentenbetrags um die Rückzahlung dieser ohne Rechtsgrund erlangten Geldleistung bemühen wird, gegebenenfalls über gerichtliche Schritte (Grundlage: ungerechtfertigte Bereicherung; § 812 BGB).
  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit der vom Renten Service tatsächlich vorgenommenen Auszahlung auf das "falsche" Konto, die sich die Antragsgegnerin entsprechend § 278 BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist (vgl z.B. BSG, Urteil vom 18.08.2005, Az: B 7a AL 4/05 R, in SozR 4- 1500 § 95 Nr. 1 und Urteil vom 22.10.1968, Az: 9 RV 418/65, in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG) rechtlich zurechnen lassen muss, der Auszahlungsanspruch des Antragstellers bezüglich seiner März-Rente noch nicht "erfüllt" ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht und die auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (vgl LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, Az: L 5 ER 5/05 KR).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit der vom Renten Service tatsächlich vorgenommenen Auszahlung auf das "falsche" Konto, die sich die Antragsgegnerin entsprechend § 278 BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist (vgl z.B. BSG, Urteil vom 18.08.2005, Az: B 7a AL 4/05 R, in SozR 4- 1500 § 95 Nr. 1 und Urteil vom 22.10.1968, Az: 9 RV 418/65, in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG) rechtlich zurechnen lassen muss, der Auszahlungsanspruch des Antragstellers bezüglich seiner März-Rente noch nicht "erfüllt" ist.
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16
    In den Fällen, in denen der Gesetzgeber die Glaubhaftmachung ausreichen lässt, tritt an die Stelle des Vollbeweises eine Wahrscheinlichkeitsfeststellung; eine Behauptung ist glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl z.B. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 11.09.2003, Az: IX ZB 37/03, in BGHZ 156, 139 mwN).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - L 5 ER 119/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorläufiger Rechtsschutz - Prüfungsumfang des

  • LSG Sachsen, 14.03.2017 - L 5 R 452/15

    Rentennachzahlung

    Dem Urteil des SG Koblenz lag (ebenfalls) ein anderer Sachverhalt (fehl geleitete Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten) zugrunde (vgl. Beschluss vom 8. April 2016 - S 1 R 291/16 ER - juris).
  • LSG Bayern, 18.09.2019 - L 19 R 252/17

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zu den Voraussetzungen einer Rückerstattung

    Zur Ergänzung und hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Beklagtenakte, der Akte des Jobcenters Landkreis B-Stadt, der Gerichtsakten beider Instanzen, der Akte des Sozialgerichts Würzburg S 1 R 291/16 und auf die Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 20 R 261/07 Bezug genommen.
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