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   SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19   

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https://dejure.org/2021,16593
SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,16593)
SG Koblenz, Entscheidung vom 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,16593)
SG Koblenz, Entscheidung vom 08. April 2021 - S 1 KR 1781/19 (https://dejure.org/2021,16593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2b SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 135 Abs 1 SGB 5, § 301 Abs 2 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Mann-zu-Frau-Transsexualismus - Anspruch auf Kostenübernahme für eine gesichtsfeminisierende Operation (hier: verneint) - Abrechnung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur nach geltenden Abrechnungsvorschriften - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hamburg, 08.01.2019 - L 1 KR 74/18

    Grenzen des Anspruchs eines Transsexuellen auf Durchführung

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19
    Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Klägerin eine Annäherung ihres Gesichts an das aktuell gültige weibliche - und jüngere - Schönheitsideal bewirken will und damit im Ergebnis eine Schönheitsoperation durchgeführt werden soll (vergleiche auch LSG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2019, L 1 KR 74/18).
  • BSG, 27.05.2020 - B 1 KR 8/19 B

    Erstattung der Kosten für eine gesichtsfeminisierende Operation in Belgien

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19
    Eine möglichst weitgehende Feminisierung mit der Folge, dass gesichtsharmonisierende Operationen notwendig seien, lässt sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (BSG, Beschluss vom 27.05.2020, B 1 KR 8/19 B).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19
    Obwohl der Anspruch auf Krankenbehandlung psychischer Krankheiten grundsätzlich nicht körperliche Eingriffe in intakte Organsysteme erfasst, können zur notwendigen Krankenbehandlung des Transsexualismus - als Ausnahme von diesem Grundsatz - operative Eingriffe in den gesunden Körper zwecks Veränderung der äußerlich sichtbaren Geschlechtsmerkmale gehören, wenn diese medizinisch erforderlich sind (BSG, Urteil vom 11.09.2012, B 1 KR 3/12 R, Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - L 1 KR 368/18

    Ausschluss einer Leistungspflicht der Krankenkasse für eine

    Auszug aus SG Koblenz, 08.04.2021 - S 1 KR 1781/19
    Als chirurgische Leistung wird die Hauttransplantation bei behaarter Kopfhaut im EBM lediglich im Zusammenhang mit Eingriffen bei Verbrennungen und Verätzungen genannt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2021, L 1 KR 368/18).
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