Rechtsprechung
SG Koblenz, 12.02.2020 - S 11 KR 448/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 5, § 27 Abs 2 S 2 Nr 2a SGB 5, § 28 Abs 2 S 9 SGB 5, § 55 Abs 1 S 1 SGB 5
Krankenversicherung - zahnprothetische Versorgung - Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen - § 28 Abs 2 S 9 SGB 5 - keine Anwendung, wenn Versorgung mit Implantaten aufgrund Strahlenschäden nach Tumorbehandlung nicht möglich - Kostenübernahme für Versorgung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R
Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung
Auszug aus SG Koblenz, 12.02.2020 - S 11 KR 448/19
Gegenüber den Regelungen über die zahnärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 2 SGB V) sind die Regelungen über den Zahnersatz nach ständiger Rechtsprechung des BSG die spezielleren Normen (vgl. schon BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R = BSGE 85, 66). - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus SG Koblenz, 12.02.2020 - S 11 KR 448/19
Der Anspruch ist gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung bestand, die selbst beschaffte Leistung notwendig war und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl. beispielsweise BSG, Urteil vom 17.12.09 - B 3 KR 20/08 R = BSGE 105, 170). - BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 17/10 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Reinigung der Zahnimplantate bei genehmigter …
Auszug aus SG Koblenz, 12.02.2020 - S 11 KR 448/19
Es kommt auch nicht darauf an, ob eine frühere Behandlung die Bedingung für die notwendige Maßnahme gesetzt hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 1 KR 17/10 R = SozR 4-2500 § 28 Nr. 4).