Rechtsprechung
   SG Koblenz, 27.03.2018 - S 14 KR 980/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8460
SG Koblenz, 27.03.2018 - S 14 KR 980/17 (https://dejure.org/2018,8460)
SG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2018 - S 14 KR 980/17 (https://dejure.org/2018,8460)
SG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2018 - S 14 KR 980/17 (https://dejure.org/2018,8460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen

  • sg-ko-pm (Pressemitteilung)

    Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss über Schließung von Geschäftsstellen informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen informieren - Versicherten kann verspäteter Eingang einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen nicht bekannter Schließung einer Geschäftsstelle nicht vorgehalten werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19

    Krankengeld; Ruhen; Wochenfrist; Schließung der Geschäftsstelle; Nachsendeauftrag

    Krankenkassen müssten ihre Versicherten bei Änderung des Geschäftsstellennetzes in Kenntnis setzen (so Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 27. März 2018 - S 14 KR 980/17).
  • SG Koblenz, 10.01.2019 - S 11 KR 438/18

    Krankenversicherung - Krankengeld - verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit -

    25 3. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) scheidet in den Fällen des § 49 SGB V aus (anders: 14. Kammer des SG Koblenz, beispielsweise im Urteil vom 27.03.2018 - S 14 KR 980/17 - mit Verweis auf Joussen in Becker/Kingreen, SGB V, 5. Auflage, § 49 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht