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SG Koblenz, 27.03.2018 - S 14 KR 980/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen
- versr.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen
- sg-ko-pm (Pressemitteilung)
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss über Schließung von Geschäftsstellen informieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen informieren - Versicherten kann verspäteter Eingang einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen nicht bekannter Schließung einer Geschäftsstelle nicht vorgehalten werden
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
Krankengeld; Ruhen; Wochenfrist; Schließung der Geschäftsstelle; Nachsendeauftrag
Krankenkassen müssten ihre Versicherten bei Änderung des Geschäftsstellennetzes in Kenntnis setzen (so Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 27. März 2018 - S 14 KR 980/17). - SG Koblenz, 10.01.2019 - S 11 KR 438/18
Krankenversicherung - Krankengeld - verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit - …
25 3. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) scheidet in den Fällen des § 49 SGB V aus (anders: 14. Kammer des SG Koblenz, beispielsweise im Urteil vom 27.03.2018 - S 14 KR 980/17 - mit Verweis auf Joussen in Becker/Kingreen, SGB V, 5. Auflage, § 49 Rn. 7).