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   SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22 AB   

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https://dejure.org/2022,24264
SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22 AB (https://dejure.org/2022,24264)
SG Konstanz, Entscheidung vom 01.04.2022 - S 3 SF 492/22 AB (https://dejure.org/2022,24264)
SG Konstanz, Entscheidung vom 01. April 2022 - S 3 SF 492/22 AB (https://dejure.org/2022,24264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 1 SGG, § 105 Abs 1 S 2 SGG, § 109 SGG, § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - keine Überprüfung von Rechts- oder Verfahrensfehlern - Ausnahme - Anhörung eines bestimmten Arztes - Verfügung der Anhörung nach § 105 Abs 1 S 2 SGG trotz bisher nicht erfolgter Entpflichtung des bisher benannten Gutachters ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22
    Die Besorgnis der Befangenheit ist somit nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/ Keller , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 5) - zitiert nach juris jeweils m.w.N.).

    Das gilt selbst für die Äußerung einer unrichtigen Rechtsauffassung, solange sie nicht willkürlich oder auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht und damit Anhaltspunkte dafür bietet, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/ Keller , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 8j; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 5) - zitiert nach juris jeweils m.w.N.).

    Hierdurch soll das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne den Fortgang des Verfahrens verzögernde weitere Ermittlungen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/ Keller , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 11b m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 6) - zitiert nach juris).

  • BSG, 03.09.2019 - B 14 AS 134/18 B

    Ablehnung aller Richter eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22
    Ebenso begründen Fehler des Richters keine Besorgnis der Befangenheit, sofern nicht besondere Umstände dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BSG, Beschl. v. 3.9.2019 - B 14 AS 134/18 B, BeckRS 2019, 24661 Rn. 4 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 R 1223/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Anhörung eines

    Auszug aus SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22
    Es kommt somit hier nicht auf die Frage an, ob der Sachverhalt - trotz eines offenen Beweisantrags - überhaupt geklärt ist (verneinend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.12.2020 - L 4 R 1223/20, BeckRS 2020, 37298 (Rn. 48); zweifelnd Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 105 SGG Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.) ggf. mit der Folge, dass eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 SGG an dem Verfahrensmangel einer fehlerhaften Besetzung der Kammer leidet (ausf. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.12.2020 - L 4 R 1223/20, BeckRS 2020, 37298 (Rn. 48)).
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