Rechtsprechung
SG Konstanz, 02.04.2020 - S 1 AS 560/20 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II als Zuschuss oder Darlehen für erhöhte Aufwendungen wegen der Corona-Pandemie
- RA Kotz
Unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II oder § 24 Abs. 1 SGB II - Corona-Pandemie
- dgbrechtsschutz.de
Kein Mehrbedarf bei Hartz IV wegen Corona
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zusätzliche Aufwendungen während der Corona-Pandemie als unabweisbarer Bedarf?
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Sozialgericht Konstanz: kein Mehrbedarf bei Hartz IV wegen Corona
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1389
- NZS 2020, 355
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 28.04.2020 - L 4 SO 92/20
Corona-Pandemie: Kein Mehrbedarf für Sozialhilfeempfänger wegen Bevorratung
Durch persönliche Überlegungen gesteuerte Bedarfslagen bilden jedoch bei im Übrigen gedecktem aktuellen Bedarf an Lebensmitteln keine über den Durchschnittsbedarf hinausgehenden oder atypischen Bedarfslagen, die den Grundrechtsbereich tangieren (so auch: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2018, L 7 AS 3032/17; Sozialgericht Konstanz…, Urteil vom 31. Mai 2017, S 11 AS 808/17 mit Anmerkung Böttiger, jurisPR-SozR 20/2017 Anm. 5; Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 2. April 2020, S 1 AS 560/20 ER - juris -, SGB II Leistungen betreffend).Zwar kann es, wie der Antragsteller durch die Vorlage einer E-Mail des G.-online-Shops vom 6. April 2020 glaubhaft gemacht hat, bei der Zustellung einzelner Produkte um eine Verzögerung um einige wenige Tage kommen, konkrete Hinweise auf schwerwiegende Störungen der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln, auch im Rahmen von online-Lieferdiensten, bestehen derzeit jedoch nicht (vgl. insoweit auch: Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. März 2020, S 16 AS 373/20 ER ; Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 2. April 2020, S 1 AS 560/20 ER - juris -).
- SG München, 10.02.2021 - S 37 AS 98/21
Corona-Pandemie: Kein Mehrbedarf für die Anschaffung von FFP2-Masken
Der Antragsgegner verweise insoweit auf die Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz vom 02.04.2020, Az: S 1 AS 560/20 ER. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 13 AS 92/20 Sollten sich - was die Antragstellerin allerdings nicht geltend macht - zwischenzeitlich die Lebensmittelpreise krisenbedingt erhöht haben, ist zu berücksichtigten, dass für andere im Regelbedarf enthaltene Positionen wie Verkehr, Freizeit, Unterhaltung, Kultur sowie Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen gegenwärtig keine oder deutlich geringere Kosten anfallen (so zutreffend Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 2. April 2020 - S 1 AS 560/20 ER - juris Rn. 26; vgl. auch Landessozialgericht - LSG - Darmstadt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - L 4 SO 92/20 B ER).