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   SG Konstanz, 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21 AB   

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SG Konstanz, 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21 AB (https://dejure.org/2021,65506)
SG Konstanz, Entscheidung vom 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21 AB (https://dejure.org/2021,65506)
SG Konstanz, Entscheidung vom 18. Juni 2021 - S 8 SF 1275/21 AB (https://dejure.org/2021,65506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 SGG, § 42 Abs 1 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Unzulässigkeit wegen Rechtsmissbräuchlichkeit - wiederholte Ablehnungsanträge wegen angeblich unzutreffenden rechtlichen Bewertungen und verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.05.2018 - B 8 SO 1/18 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Konstanz, 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21
    Ein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich bei wiederholter Praxis des Antragstellers, einen Richter wegen der seiner Ansicht nach jeweils unzutreffenden rechtlichen Bewertungen und verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen abzulehnen (BSG, Beschl. v. 23.5.2018 - B 8 SO 1/18 BH (Rn. 8) - juris).
  • LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Entscheidung des abgelehnten

    Auszug aus SG Konstanz, 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21
    Dafür spricht, dass auch in Nebenverfahren ein Antrag auf Prozesskostenhilfe zulässig ist (Bayerisches LSG, Beschl. v. 9.7.2019 - L 20 SF 12/19 AB (Rn. 29) - juris mwN.); dagegen spricht jedoch, dass es sich bei einem Ablehnungsantrag um eine Prozesshandlung handelt (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/ Keller , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 10a) und Prozesskostenhilfe nur für ein ganzes Verfahren gewährt werden kann (Saenger/ Kießling , 8. Aufl. 2019, § 114 ZPO Rn. 8).
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