Rechtsprechung
SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 11 B 18/06
Krankenversicherung
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Selbst eine hinreichend bestimmte Entscheidung der Beklagten über die Unrechtmäßigkeit des ALG 2-Bezugs wegen Erwerbsunfähigkeit könnte jedoch die Anrechnung auf die Vorversicherungszeit nicht verhindern, denn den Krankenkassen ist es verwehrt, bei der Prüfung der Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung von ehemaligen Beziehern von ALG 2 eigenständig zu überprüfen, ob die Mitgliedschaft auf einem rechtswidrigen Bezug von ALG 2 beruht hat (LSG Essen, Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 ER;… vgl. auch BSG SozR 3 - 2500 § 9 Nr. 3 Seite 9; Peters in Kassler Kommentar, Stand 2004, RdNr. 42 ).Solange der Leistungsträger von ALG 2 die bestandskräftige Bewilligung nicht aufgehoben hat, ist die Leistung formal rechtmäßig bezogen worden (vergleiche LSG Essen, Beschluss vom 29. August 2006, L 20 B 77/06 SO ER, LSG Essen, Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 KR ER).
Der entgegenstehenden Rechtsauffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 KR ER Rn 14) vermochte die Kammer nicht zu folgen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2007 - L 1 KR 1/07
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Gewährung von …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Der Bezug von ALG 2 ist mithin bis zur Aufhebungsentscheidung der ARGE formal zu Recht erfolgt, da eine rückwirkende Aufhebung ohne das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB 10 nicht erfolgen kann ( vgl. LSG Niedersachsen, Beschluss vom 6. März 2007, L 1 KR 1/07 ER).Zwar hat das Sozialgericht Lübeck in seinem Beschluss vom 10. April 2006 (S 5 KR 37/06 ER) und ebenso das LSG Niedersachen (Beschluss vom 6. März 2007, L 1 KR 1/07 ER ) die Auffassung vertreten, dass die materielle Rechtswidrigkeit ausreicht und die Anwendung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB V nicht voraussetzt, dass die Bewilligung der Leistungen nach dem SGB 2 aufgehoben wurde und dies damit begründet, eine solche Betrachtung würde dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen, diese Auffassung vermag die 1. Kammer jedoch nicht zu folgen.
- LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2006 - L 5 B 376/06
Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweilige Anordnung
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Dies habe das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 19. September 2006 Aktenzeichen L 5 B 376/06 KR ER bestätigt.Sie sieht diese Rechtsauffassung auch nicht in dem von der Beklagten zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. September 2006, L 5 B 376/06 KR ER begründet.
- BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 19/07 R
Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Abschließend weist die Kammer allerdings darauf hin, dass zu der Frage, wann eine Unrechtmäßigkeit des Leistungsbezuges i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 2. Hs. SGB 5 vorliegt, derzeit eine Revision bei dem 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) anhängig ist (B 12 KR 19/07 R). - BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92
Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zu Grunde legen (…vergleiche BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3 - 2200 § 183 Nr. 6;… SozR 3 - 1300 § 86 Nr. 3). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06
Sozialhilfe
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Solange der Leistungsträger von ALG 2 die bestandskräftige Bewilligung nicht aufgehoben hat, ist die Leistung formal rechtmäßig bezogen worden (vergleiche LSG Essen, Beschluss vom 29. August 2006, L 20 B 77/06 SO ER, LSG Essen, Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 KR ER). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Selbst eine hinreichend bestimmte Entscheidung der Beklagten über die Unrechtmäßigkeit des ALG 2-Bezugs wegen Erwerbsunfähigkeit könnte jedoch die Anrechnung auf die Vorversicherungszeit nicht verhindern, denn den Krankenkassen ist es verwehrt, bei der Prüfung der Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung von ehemaligen Beziehern von ALG 2 eigenständig zu überprüfen, ob die Mitgliedschaft auf einem rechtswidrigen Bezug von ALG 2 beruht hat (LSG Essen, Beschluss vom 31. August 2006, L 11 B 18/06 ER; vgl. auch BSG SozR 3 - 2500 § 9 Nr. 3 Seite 9; Peters in Kassler Kommentar, Stand 2004, RdNr. 42 ). - BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zu Grunde legen (…vergleiche BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2;… SozR 3 - 2200 § 183 Nr. 6; SozR 3 - 1300 § 86 Nr. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2005 - L 4 KR 42/05
Kompetenz der Bundesagentur für Arbeit zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit; …
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Auch umgekehrt ist die Zuständigkeit deutlich abgegrenzt: so sind zum Beispiel Krankenkassen unter Berücksichtigung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB 5 für einen Bezieher von ALG 2 nicht befugt, der Entscheidung des Leistungsträgers nach § 44 a SGB 2 zu widersprechen oder die Übernahme von Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung unter Hinweis auf die nicht vorliegende Erwerbsfähigkeit des Arbeitssuchenden zu versagen (LSG Niedersachen/Bremen, Beschluss vom 19. April 2005, L 4 KR 42/05 ER). - BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen
Auszug aus SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zu Grunde legen (vergleiche BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2;… SozR 3 - 2200 § 183 Nr. 6;… SozR 3 - 1300 § 86 Nr. 3).