Rechtsprechung
SG Lüneburg, 01.10.2007 - S 2 U 88/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Abfindung einer Verletztenrente gem § 78 SGB 7 - Ermessensentscheidung - Interessenabwägung - drohende Hilfebedürftigkeit - herabgesetzte Lebenserwartung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 39 Abs. 1 S. 1 SGB I; § 78 Abs. 1 S. 1 SGB VII; § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII; § 54 Abs. 2 SGG
Ablehnung der Abfindung einer Verletztenrente aufgrund der zukünftigen vagen Möglichkeit einer Absenkung der Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent; Grenzen der Ermessensentscheidung eines Unfallversicherungsträgers über die Bewilligung oder Ablehnung einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Abfindung einer Verletztenrente aufgrund der zukünftigen vagen Möglichkeit einer Absenkung der Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent; Grenzen der Ermessensentscheidung eines Unfallversicherungsträgers über die Bewilligung oder Ablehnung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 01.10.2007 - S 2 U 88/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2010 - L 6 U 214/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R
Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Auszug aus SG Lüneburg, 01.10.2007 - S 2 U 88/04
Umgekehrt hat der Kläger nur einen Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, nicht aber einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Abfindung, sofern nicht eine "Ermessensreduzierung auf Null" hinsichtlich der Bewilligung der begehrten Leistung eingetreten ist (vgl. BSG, Urt. v. 18. April 2000 - B 2 U 19/99 R).21 Bei ihrer Entscheidung hat die Beklagte bei Beachtung der Zweckbestimmung der Abfindung nach sachlichen Gesichtspunkten das eigene Verwaltungsinteresse und das Interesse der Versicherten gegeneinander abzuwägen (Wiesner, Die BG 1985, 327;… LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1994 L 3 U 173/94 = Breithaupt 1995, 613, 614), wobei eine rein formelhafte Ermessensausübung unzulässig ist (vgl. BSG, Urt. v. 18. April 2000 - B 2 U 19/99 R).
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.12.1994 - L 3 U 173/94
Unfallversicherung; Abfindung; Verletztenrente; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus SG Lüneburg, 01.10.2007 - S 2 U 88/04
21 Bei ihrer Entscheidung hat die Beklagte bei Beachtung der Zweckbestimmung der Abfindung nach sachlichen Gesichtspunkten das eigene Verwaltungsinteresse und das Interesse der Versicherten gegeneinander abzuwägen (Wiesner, Die BG 1985, 327; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1994 L 3 U 173/94 = Breithaupt 1995, 613, 614), wobei eine rein formelhafte Ermessensausübung unzulässig ist (…vgl. BSG, Urt. v. 18. April 2000 - B 2 U 19/99 R).