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   SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06   

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https://dejure.org/2006,10665
SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06 (https://dejure.org/2006,10665)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 09.11.2006 - S 25 AS 163/06 (https://dejure.org/2006,10665)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 09. November 2006 - S 25 AS 163/06 (https://dejure.org/2006,10665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Wohnungswechsel - Übernahme der Mietkaution bei vorheriger Zusicherung - Beratungs- und Aufklärungspflicht des Leistungsträgers - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 SGB I; § 22 Abs. 3 S. 1 SGB II
    Erteilung einer vorherigen Zusicherung durch einen Sozialversicherungsträger als Voraussetzung für eine Übernahme von Kosten für eine Mietkaution; Verstoß gegen eine Aufklärungspflicht als Begründung einer behördlichen Erstattungspflicht nach den Grundsätzen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer vorherigen Zusicherung durch einen Sozialversicherungsträger als Voraussetzung für eine Übernahme von Kosten für eine Mietkaution; Verstoß gegen eine Aufklärungspflicht als Begründung einer behördlichen Erstattungspflicht nach den Grundsätzen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    SGB II - Beratungspflichten einer ARGE bei geplantem Umzug (Mietkaution)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Verstoß gegen die Beratungs- und Aufklärungspflicht des Leistungsträgers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. nur BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 m.w.N.) hat der sozialrechtliche Herstellungsanspruch folgende Voraussetzungen:.

    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut tritt - im Sinne des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundessozialgericht, SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 m. w. N.).

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Der ARGE obliegt die Pflicht, Hilfebedürftige bei Vorsprachen anlässlich eines beabsichtigten Umzuges darüber aufzuklären, dass die Übernahme von Mietkautionskosten nur dann erfolgen kann, wenn eine vorherige schriftliche Zusicherung erteilt worden ist (Spontanberatungspflicht nach § 14 SGB I, vgl. BSG, Urteil v. 17.3.86 - BSGE 60, 79, 85 m.w.N.).

    Diese Beratungspflicht kann auch ohne ein konkretes Beratungsbegehren bestehen, wenn dem Leistungsträger ein Beratungsbedarf insbesondere hinsichtlich einer Gestaltungsmöglichkeit durch den Leistungsempfänger aufgrund eines konkreten Anlasses erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. März 1986 - Az.: 7 RAr 81/84 = BSGE 60, 79, 85 m. w. N.).

  • BGH, 06.04.1960 - III ZR 38/59
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Insoweit macht sich die Kammer die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Staatshaftung von Beamten in seinem Urteil vom 6. April 1960 (Az.: III ZR 38/59 = NJW 1960, S. 1244) zu eigen, in der dieser ausführt:.
  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 65/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    "Hierbei darf vor allem der heute gefestigte Grundsatz nicht außer acht bleiben, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein hat, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen kann, den von ihm zu betreuenden Personenkreis gegebenenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht, und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten wird (vgl. LM Nr. 5 zu § 839 C BGB; BGHZ 15, 305, 312 = LM Nr. 14 zu § 839 C BGB mit Anm.; Urt. des Senats vom 26. September 1957 III ZR 65/56 in NJW 1957, 1873 = LM Nr. 9 zu § 839 Fe BGB mit Anm.).".
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Demgemäß ist ein entsprechender Herstellungsanspruch von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bejaht worden, wenn eine Pflichtverletzung zu einem sozialrechtlichen Nachteil geführt hat, wobei die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein muss, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (innerer Zusammenhang, vgl. Bundessozialgericht, - 4 RA 64/93 -, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Mit dem Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann nur diejenige (vom Gesetz vorgesehene) Rechtsfolge herbeigeführt werden, die eingetreten wäre, wenn sich der Leistungsträger rechtmäßig verhalten hätte (vgl. Kasseler Kommentar, vor §§ 38 - 47 SGB X, Rz. 43; ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 17. November 1970 - 1 Ra 233/68 -, BSGE 32, 60 ff.).
  • BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53

    Amtspflichten der Staatsaufsichtsbehörde

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    "Hierbei darf vor allem der heute gefestigte Grundsatz nicht außer acht bleiben, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein hat, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen kann, den von ihm zu betreuenden Personenkreis gegebenenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht, und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten wird (vgl. LM Nr. 5 zu § 839 C BGB; BGHZ 15, 305, 312 = LM Nr. 14 zu § 839 C BGB mit Anm.; Urt. des Senats vom 26. September 1957 III ZR 65/56 in NJW 1957, 1873 = LM Nr. 9 zu § 839 Fe BGB mit Anm.).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 447/06
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 163/06
    Für eben diesen Zeitpunkt ist hiernach auch die Rückzahlung des Darlehens an den zuständigen Träger vorzusehen (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 447/06 ER -).
  • SG Lüneburg, 28.01.2013 - S 50 AS 26/13
    Bedrohungen können einen sachlich nachvollziehbaren Grund für einen Umzug dar-stellen (s. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 25.01.2010, Az. L 3 AS 700/09 B ER - nachbarschaftlicher Konflikt; SG Lüneburg, Urteil v. 09.11.2006, Az. S 25 AS 163/06 - Bedrohung durch ehemaligen Lebensgefährten; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.06.2007, Az. L 28 B 676/07 AS ER - nicht beheb-barer nachbarschaftlicher Konflikt - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2016 - L 4 KR 1696/16
    Das Sozialgericht Lüneburg habe im Urteil vom 9. November 2006 (S 25 AS 163/06) den Ersatz einer - zivilrechtlich geschuldeten - Mietkaution als Schaden angesehen, der im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ausgeglichen werden könne.
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