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   SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00   

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https://dejure.org/2004,19882
SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00 (https://dejure.org/2004,19882)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 10.11.2004 - S 14 RA 219/00 (https://dejure.org/2004,19882)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 10. November 2004 - S 14 RA 219/00 (https://dejure.org/2004,19882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit von Kurierfahrern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses; Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses; Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 09.09.1999 - 4 Sa 714/99

    Vergangenheitsbezogene Überprüfung der Sozialversicherungspflicht - Verwirkung

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Wie das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Entscheidung vom 9. September 1999 überzeugend ausführt (4 SA 714/99), bestehen auch keine Bedenken gegen eine Wettbewerbsklausel, die es einem Frachtführer verbietet, für einen anderen Paketdienst tätig zu werden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01

    Streitigkeit über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    So sei durch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein z.B. mit Datum vom 20.11.2001 (Az.: L 1 KR 42/01) verkündet worden, dass Kurierfahrer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stünden, soweit sie sich in Weisungsgebundenheit zum Auftraggeber befänden, ein unternehmerisches Risiko nicht bestehe bzw. unternehmerisches Handeln nicht erkennbar sei und so insgesamt die Indizien für eine abhängige Beschäftigung überwiegen würden.
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97

    Zulässigkeit einer Beitragsnachentrichtung zur Erfüllung der besonderen

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Ein sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Wesentlichen durch die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit (in Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit) und der Freiwilligkeit (in Abgrenzung zu Tätigkeiten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) geprägt, wobei das Merkmal der "Nicht-Selbständigkeit" durch eine Vielzahl von Kriterien konkretisiert wird, insbesondere das Weisungsrecht des Dienstherrn hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsfolge und Ausführung, die Eingliederung in einen fremden Betrieb, die Pflicht, fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten und die Tragung des wirtschaftlichen Risikos durch den Dienstherrn, aus denen ein Gesamtbild zu gewinnen ist (BSG Urteil vom 30. Oktober 1997, 13 RJ 37/97).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Ihr kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn sie den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und sie durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R).
  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2001 (5 AZR 561/99) überzeugend ausgeführt, dass die allgemeinen Grundsätze für die Beurteilung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnis auch im Bereich Transport und Verkehr gelten.
  • LSG Berlin, 17.08.1994 - L 9 KR 8/94

    Zur Scheinselbständigkeit von Unterfrachtführern" (§ 7 Abs. 1 SGB IV)

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Alle Einzelpersonenunternehmer wurden in Anlehnung an das Urteil des LSG Berlin Az.: L 9 KR 8/94 (S 72 KR 93/91-6 vom 17.8.1994) als SV-pflichtige Arbeitnehmer der Beitragsberechnung unterworfen, wobei die Nettoauszahlungsbeträge ohne Mehrwertsteuer als Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurden".
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen zu entscheiden (BSGE 51, 164, 167).
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