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   SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14   

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SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14 (https://dejure.org/2018,88781)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 14.02.2018 - S 1 R 420/14 (https://dejure.org/2018,88781)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - S 1 R 420/14 (https://dejure.org/2018,88781)
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  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Nach der gesetzgeberischen Absicht soll-te mit § 15 SGB IX a. F. eine einheitliche Kostenerstattungsregelung für den Bereich der Teil-habeleistungen geschaffen werden (BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz 26).

    Danach besteht die Erstattungspflicht auch, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz. 27).

    Zuständiger Rehabilitationsträger i.S. des § 15 Abs. 1 SGB IX a. F. ist der nach § 14 SGB IX a. F. verantwortliche Rehabilitationsträger (BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz. 28).

    Dabei kann letztlich dahinstehen, ob die Beklagte aufgrund des be-reits mit Antrag vom 20.01.2012 in Gang gesetzten Verfahrens über die Gewährung von LTA erstangegangener Träger oder durch fristgerechte Weiterleitung der als Rehabilitationsantrag anzusehenden Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers vom 18.12.2013 zweitangegan-gener Reha-Träger war (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz. 32 ff.).

    Da dies gemäß § 15 Abs. 1 S 1 SGB VI, § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX a. F. für Hilfsmittel der Fall ist, scheidet eine Qualifizierung der Hör-geräte als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. des § 33 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 6, Abs. 8 S. 1 Nr. 4 SGB IX a. F. i. V. m. §§ 9, 10, 11, 16 SGB VI von vornherein aus (BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R; Urt. v. 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R - BSGE 101, 207).

    Vielmehr wurde dieser Bereich - eine ähnliche Vorgehensweise findet sich auch bei den Krankenkassen (vgl. BSG, Urt. v. 24.01.2013 - B 3 KR 5/12, Rz 20; BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz. 35 ff.) - in die Hände der Leistungserbringer, d. h. hier der Hörgeräteakustiker, outgesourced.

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Teil des von der gKV nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V geschuldeten - möglichst vollständigen - Behinde-rungsausgleichs ist es vielmehr, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 S 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, Urt. v. 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R, BSGE 113, 40 - 60).

    Denn mit der Bewilligung lediglich des Festbetrages hat die Be-klagte gleichzeitig die vollständige Hörgeräteversorgung abgelehnt (vgl. BSG, Urt. v. 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R, BSGE 113, 40-60,).

    Vielmehr wurde dieser Bereich - eine ähnliche Vorgehensweise findet sich auch bei den Krankenkassen (vgl. BSG, Urt. v. 24.01.2013 - B 3 KR 5/12, Rz 20; BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R, Rz. 35 ff.) - in die Hände der Leistungserbringer, d. h. hier der Hörgeräteakustiker, outgesourced.

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Er ist daher ungeachtet seiner "ei-gentlichen" Zuständigkeit jeweils zur umfassenden Prüfung des Rehabilitationsbedarfs nach § 10 SGB IX a. F. verpflichtet (BSG, Urt. v. 11.5.2011 - B 5 R 54/10 R - BSGE 108, 158; BSGE 101, 207).

    Diese Zuständigkeit um-fasst ggf. auch Erstattungsansprüche aus § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX a. F. (BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; BSGE 98, 277; BSGE 101, 207).

    Da dies gemäß § 15 Abs. 1 S 1 SGB VI, § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX a. F. für Hilfsmittel der Fall ist, scheidet eine Qualifizierung der Hör-geräte als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. des § 33 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 6, Abs. 8 S. 1 Nr. 4 SGB IX a. F. i. V. m. §§ 9, 10, 11, 16 SGB VI von vornherein aus (BSG, Urt. v. 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R; Urt. v. 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R - BSGE 101, 207).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 119/13
    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich dient ein Hörgerät ohne besondere weitere Prüfung der Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX a. F., weil die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer Körperfunktion als solche schon ein Grundbedürfnis in diesem Sinne ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.10.2017 - L 1 R 119/13).

    Die Auffassung der Beklagten, dass es sich um eine medizinische Grundversorgung handelt, weil der Klägerin generell auf das Tragen dieser Hörhilfe angewiesen sei, erweist sich daher als unbeachtlich (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.10.2017 - L 1 R 119/13).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Vielmehr ist bei der Prüfung der Frage, ob die Er-werbsfähigkeit gemindert oder erheblich gefährdet ist, stets auf die konkrete, zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen (vgl. BSG, Urt. v. 20.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.11.2005 - L 10 RI 345/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 10 RI 345/04
    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Vielmehr ist bei der Prüfung der Frage, ob die Er-werbsfähigkeit gemindert oder erheblich gefährdet ist, stets auf die konkrete, zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen (vgl. BSG, Urt. v. 20.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.11.2005 - L 10 RI 345/04).
  • LSG Sachsen, 04.10.2011 - L 5 R 132/11

    Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät;

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Der Versicherte kommt seine Obliegenheit zu einer wirt-schaftlichen und sparsamen Entscheidung hinreichend nach, wenn mehrere Hörgeräte, darun-ter auch solche zu Festbeträgen getestet worden sind und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Testung und Anpassung anerkanntermaßen unsachgemäß erfolgt ist oder zumindest für den Versicherten erkennbar überteuerte bzw. luxuriöse Geräte angepasst wurden (vgl. Sächsi-sches LSG, Urt. v. 04.10.2010 - L 5 R 132/11).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Diese Zuständigkeit um-fasst ggf. auch Erstattungsansprüche aus § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX a. F. (BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; BSGE 98, 277; BSGE 101, 207).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Der möglicherweise - im Innenverhältnis der Träger - end-gültig zuständige ist notwendig beizuladen (BSGE 101, 79).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus SG Lüneburg, 14.02.2018 - S 1 R 420/14
    Insofern bleibt der erst- bzw. zweitangegangene Träger im Verhältnis zum Versicherten aufgrund einer gesetzlich be-sonders geregelten sachlichen Zuständigkeit endgültig, ausschließlich und umfassend leis-tungspflichtig, auch wenn er nach den geltenden Normen außerhalb des SGB IX nicht für die beanspruchte Rehabilitationsleistung zuständig ist (BSGE 104, 294).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

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