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   SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17   

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SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17 (https://dejure.org/2018,29165)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 15.08.2018 - S 2 U 61/17 (https://dejure.org/2018,29165)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 15. August 2018 - S 2 U 61/17 (https://dejure.org/2018,29165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) i. H. v. 30 v.H.

  • rewis.io
  • sozialrechtsiegen.de

    Begriff der völligen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17
    Auch bei Berufskrankheiten ist für die Frage, ob beim Versicherten eine die Gewährung einer Rente ausschließende völlige Erwerbsunfähigkeit bestand, auf den Versicherungsfall und nicht auf den Leistungsfall abzustellen (vgl. BSGE 70, 177ff).

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (= BSG) eine MdE nicht mehr eintreten, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits völlige Erwerbsminderung bestand: War der Verletzte schon zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls dauernd völlig erwerbsunfähig, sodass er keine Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens mehr hatte und keinen nennenswerten Verdienst mehr erzielen konnte, dann ist es schon begrifflich ausgeschlossen, dass sich der durch den Arbeitsunfall hervorgerufene Gesundheitsschaden noch zusätzlich durch einen unfallbedingten Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens auswirken kann; es fehlt dann an einer MdE infolge des Arbeitsunfalls im Sinne des § 581 Abs. 1 S. 1 RVO (BSGE 70, 177 = SGb 1992, 616, 617).

    Weiterhin hat das BSG in bereits seit langem entschieden, dass für die Frage, ab wann eine völlige Erwerbsunfähigkeit im Sinn der gUV vorliegt, auf den Versicherungsfall und nicht auf den Leistungsfall, d. h. den Beginn der MdE, abzustellen ist (BSGE 70, 177 ff.).

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17
    (BSG, Urt. v. 27.07.1989 - 2 RU 54/88).

    Darunter kann den Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das Ereignis im Leben des Versicherten verstanden werden, dass bei seinem Eintritt spezifische Nachteile und Gefährdungen für den Versicherten mit sich bringt, gegen den die Versicherung Schutz gewähren soll (BSG, Urt. v. 27.07.1989 - 2 RU 54/88).

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61

    Ausschluß der dauernden Erwerbsunfähigkeit eines Blinden

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17
    Sie liegt erst vor, wenn die Fähigkeit fehlt, trotz Nutzung aller nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten gegebenen Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Wirtschaftsleben noch einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (BSGE 17, 160).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92

    Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17
    Für den spät an einer BK-Erkrankten soll der bestmögliche Risiko- oder Schadensausgleich für die durch die BK-bedingte Einkommenseinbuße erreicht werden (BSGE 73, 1 ,4).
  • BSG, 28.04.1967 - 2 RU 42/66

    Unfallzeitpunkt - Günstigster Zeitpunkt für Versicherten - Auslegungsregel -

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17
    Beim günstigsten Vergleich ist nicht schematisch auf das frühere Datum, sondern auf das wirtschaftlich günstigere Gesamtergebnis unter Berücksichtigung der tatsächlich zu erbringenden Leistungen abzustellen (BSGE 26, 230; Bereiter/Hahn-Mertens: § 9 Rz. 8, 11).
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