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SG Lüneburg, 19.05.2022 - S 1 BA 15/22 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Betriebsprüfungen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sozialrecht für Steuerberater und Unternehmer: Risiko kurzfristig Beschäftigte - hier: Saisonarbeitskräfte
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe - …
Auszug aus SG Lüneburg, 19.05.2022 - S 1 BA 15/22
Werde trotz nicht vorhandener oder unvollständiger Unterlagen geltend gemacht, dass Versicherungspflicht nicht bestanden habe, würde es zu einer Umkehr der Beweislast kommen (Bundessozialgericht , Urt. v. 17.12.1985 - 12 RK 30/83). - BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des …
Auszug aus SG Lüneburg, 19.05.2022 - S 1 BA 15/22
Schließlich ist zu beachten, dass die Berufung auf den Grundsatz der objektiven Beweis- und Feststellungslast ohnehin erst dann möglich ist, wenn sich nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten keine entsprechenden Feststellungen treffen lassen (BSG, Urt. v. 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R;… Böttiger/Waschull in Diering/Timme, Kommentar zu SGB X, 4. Aufl. 2016, § 20 SGB X, Rz. 29, m. n. N.). - BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91
Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung …
Auszug aus SG Lüneburg, 19.05.2022 - S 1 BA 15/22
Demgegenüber trägt der Versicherungsträger die Feststellungslast für die Berufsmäßigkeit, die im Rahmen eines Streits um die Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine die Geringfügigkeit möglicherweise ausschließende und damit den angefochtenen Beitragsbescheid stützende Tatsache darstellt (BSG, Urt. v. 11.05.1993 - 12 RK 23/91 -, SozR 3-2400 § 8 Nr. 3,…">441%20RVO%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 441 RVO Nr. 1, Rz. 25).
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22 Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat mit Schreiben vom 05.07.2022 einen Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 19.05.2022 (S 1 BA 15/22 ER) sowie einen Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.04.2017 (L 8 R 987/15 B ER) vorgelegt.
Einer Meldeanfrage des Klägers an das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt im Heimatland dürften datenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. hierzu SG Lüneburg…, Urteil vom 26.04.2023 - S 34 BA 26/21 -, juris Rdnr. 34 sowie SG Lüneburg, Beschluss vom 19.05.2022 - S 1 BA 15/22 ER -, juris Rdnr. 27).
- SG Lüneburg, 26.04.2023 - S 34 BA 26/21
Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und q SGB IV
Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen scheitern hier jedoch die Optionen der Klägerin (vgl. hierzu die detaillierten und zutreffenden Ausführungen der ersten Kammer des Sozialgerichts Lüneburg aus dem Beschluss vom 19. Mai 2022 (S 1 BA 15/22 ER) .