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   SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16   

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SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16 (https://dejure.org/2018,25357)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 26.07.2018 - S 9 KR 76/16 (https://dejure.org/2018,25357)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - S 9 KR 76/16 (https://dejure.org/2018,25357)
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  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16
    Hat der Arzt dem Versicherten für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähigkeit attestiert und gewährt die Krankenkasse auf Grund einer solchen Bescheinigung Krankengeld, kann der Versicherte davon ausgehen, dass er für diese Zeit Anspruch auf Krankengeld hat, soweit die Kasse ihm gegenüber nichts Anderes zum Ausdruck bringt (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -, juris, Rn. 29).

    Das Prinzip der Einheit des Versicherungsfalls, auf das sich die Beklagte beruft, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 19. September 2002 aufgegeben und klargestellt, dass diese Rechtsprechung seit dem 1. Januar 1989 durch das SGB V überholt ist, denn unter Geltung des SGB V wird der Umfang des Versicherungsfalles aus dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis abgeleitet (BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R; Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -, Rn. 26, juris).

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16
    Wird Krankengeld wegen ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit begehrt, ist für den Umfang des Versicherungsschutzes nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich auf den Tag abzustellen, der dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (ständ. Rspr. u.a. BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit, aber abschnittsweiser Krankengeldbewilligung ist jeder Bewilligungsabschnitt eigenständig zu prüfen (BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R -, juris, Rn. 16).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16
    Das Prinzip der Einheit des Versicherungsfalls, auf das sich die Beklagte beruft, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 19. September 2002 aufgegeben und klargestellt, dass diese Rechtsprechung seit dem 1. Januar 1989 durch das SGB V überholt ist, denn unter Geltung des SGB V wird der Umfang des Versicherungsfalles aus dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis abgeleitet (BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R; Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -, Rn. 26, juris).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus SG Lüneburg, 26.07.2018 - S 9 KR 76/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein in der Krankenversicherung der Arbeitslosen versicherter Arbeitsloser arbeitsunfähig im Sinne der Krankenversicherung, wenn er krankheitsbedingt Arbeiten nicht mehr in dem zeitlichen Umfang verrichten kann, für den er sich der Arbeitsverwaltung zuvor zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat (BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R -, juris).
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