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   SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08   

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SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08 (https://dejure.org/2012,5667)
SG Landshut, Entscheidung vom 02.05.2012 - S 11 AS 698/08 (https://dejure.org/2012,5667)
SG Landshut, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - S 11 AS 698/08 (https://dejure.org/2012,5667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem Vermieter eines Leistungsempfängers aufgrund von direkt an den Vermieter gezahlten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erstattungsverlangens gegen den ehemaligen Vermieter eines Leistungsempfängers wegen zu Unrecht gezahlter Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Diesen Vorrang der Leistungs- vor der Eingriffskondiktion bejaht auch das Bundessozialgericht (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 23/07, BSGE 102, 10).

    Sofern der VGH in seiner Entscheidung einen Vorrang der Leistungskondiktion verneinen wollte, ist dem angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSGE 102, 10) nicht zu folgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 9/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Der Kläger hat auf diese Anzeige hin vor allem keine gesonderte Übernahmeerklärung gegenüber dem Beklagten abgegeben, bei der zu überlegen wäre, ob sie eine eigenständige Leistungsbeziehung begründen könnte (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, juris Rz. 36).

    Die Regelung von § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X bewirkt im vorliegenden Verfahren nur die Freiheit von Gerichtskosten für den Kläger als Beteiligten, nicht aber die Gerichtskostenfreiheit des Rechtsstreits an sich mit der Folge, dass die Kostenentscheidung nach § 193 SGG zu erfolgen hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, juris Rz. 46 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 183 Rn. 6a).

  • SG Lüneburg, 27.08.2008 - S 24 AS 722/08
    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Dass sich das Erstattungsverlangen des Klägers möglicherweise auch aus zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben könnte (§§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), ist nach dem oben dargestellten Grundsatz ohne Belang; auch die Verwaltung kann sich privat-rechtlicher Handlungsformen bedienen, ohne dass die zugrundeliegende Aufgabenerfüllung dadurch privat-rechtlichen Charakter erhielte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2011, L 28 B 1701/08 AS, SG Lüneburg, Urteil vom 27.08.2008, S 24 AS 722/08).

    Unter diesem Blickwinkel ist der Rechtssprechung zuzustimmen, die dieses Ergebnis aus der Erwägung begründet, dass im Rahmen der Rückabwicklungen die besonderen Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X zu berücksichtigen sind (vgl. SG Lüneburg, Urteil vom 27.08.2008, S 24 AS 722/08).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Existieren damit generell Sondervorschriften und können diese nur im Einzelfall nicht zur Durchsetzung kommen, weil die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. wegen eines besonderen Vertrauensschutzes oder Verjährung), muss eine Erstattung insgesamt ausscheiden (vgl. hierzu BVerwGE 91, 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten für das Sozialhilferecht das SGB I und das SGB X umfassende und damit nicht aus anderen Rechtsbereichen ergänzungsfähige Regelungen (vgl. BVerwGE 91, 13).

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Die Regelung von § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X bewirkt im vorliegenden Verfahren nur die Freiheit von Gerichtskosten für den Kläger als Beteiligten, nicht aber die Gerichtskostenfreiheit des Rechtsstreits an sich mit der Folge, dass die Kostenentscheidung nach § 193 SGG zu erfolgen hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, juris Rz. 46 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 183 Rn. 6a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1990 - 24 A 727/87

    Kosten der Anschlußrenovierung; Sozialhilfeempfänger; Wohnungswechsel; Befreiung

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Das weiter vom Kläger zitierte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21.09.1990 (24 A 727/87, FEVS 41, 148) hatte eine Übernahme von Renovierungskosten im Verhältnis Leistungsträger zu Leistungsempfänger zum Gegenstand und ist damit für das vorliegende Verfahren ohne Relevanz.
  • VGH Bayern, 06.10.1997 - 12 B 94.2291
    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Diesem Ergebnis steht der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH München vom 06.10.1997 (12 B 94.2291) nicht entgegen, da der VGH in der ihm vorliegenden Konstellation eine Leistungsbeziehung zwischen Leistungsträger und Vermieter angenommen hatte (vgl. VGH, a.a.O., S. 6).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Deshalb kommt in einer Dreieckskonstellation, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht (BGHZ 137, 89, 95 mwN, Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Auflage 2012, § 812 Rn. 7, 54 ff, 63 f).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R

    Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung -

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Das Bundessozialgericht hat hierzu jedoch entschieden, dass sich der Erstattungsanspruch grundsätzlich gegen den Leistungsempfänger richtet, sofern dieser der durch den Verwaltungsakt unmittelbar Begünstigte ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 26/01 R dort Ziffer. 2a; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 50 Rn. 5, 9).
  • BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    Auszug aus SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
    Nach der herrschend vertretenen Sonderrechtstheorie ist die Frage, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zu beantworten (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.07.1989, GemS-OGB 1/88 mwN; BSG, Beschluss vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 10. Auflage 2012, § 51 Rn. 3c mwN).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - L 28 B 1701/08

    Sozialgerichtliches Verfahren; zulässiger Rechtsweg; öffentlich-rechtliche

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    (c) Soweit in der Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Teil bei einer zu Unrecht erfolgten Zahlung des Jobcenters an den Vermieter gemäß § 22 Abs. 7 SGB II ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch wegen des Grundsatzes des Vorrangs der Leistungskondiktion abgelehnt wurde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 381/12, juris Rn. 61 ff.; SG Karlsruhe, Urteil vom 26. März 2010 - S 17 AS 1435/09, juris Rn. 23 und Leitsatz [zur Vorgängerregelung in § 22 Abs. 4 SGB II aF]; LG Berlin, Beschluss vom 13. März 2015 - 65 S 477/14, juris Rn. 25 ff. [zur Vorgängerregelung in § 22 Abs. 4 SGB II aF]; siehe ferner SG Landshut, Urteil vom 2. Mai 2012 - S 11 AS 698/08, juris Rn. 42 ff.), ergibt sich daraus, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, für die hier vorzunehmende rechtliche Beurteilung nichts anderes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 9 AS 583/12
    Es kann danach dahinstehen, ob das allgemein anerkannte Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs vor dem Hintergrund der Regelung des § 53 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - und der Regelung des § 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (vgl. hierzu ausführlich: SG Landshut, Urteil vom 2. Mai 2012 - S 11 AS 698/08, Juris Rn. 38 bis 41) überhaupt im vorliegenden Fall Anwendung findet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2012 - L 9 AS 720/12
    Es kann danach dahinstehen, ob das allgemein anerkannte Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs vor dem Hintergrund der Regelung des § 53 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - und der Regelung des § 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (vgl. hierzu ausführlich: SG Landshut, Urteil vom 2. Mai 2012 - S 11 AS 698/08, Juris Rn. 38 bis 41) überhaupt im vorliegenden Fall Anwendung findet.
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