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   SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13   

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https://dejure.org/2015,18787
SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13 (https://dejure.org/2015,18787)
SG Landshut, Entscheidung vom 05.05.2015 - S 11 SO 62/13 (https://dejure.org/2015,18787)
SG Landshut, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - S 11 SO 62/13 (https://dejure.org/2015,18787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    § 72 Abs 1 S 1 SGB XII normiert keine spezielle Konkurrenzregelung für Sozialleistungen, die Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgleichen wollen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Landesblindengeld für die Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zur Berechnung der Blindenhilfe

  • rewis.io

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
    Mit dem Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz sollte dem besonders schweren Schicksal der zivilblinden Menschen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen - ähnlich den Kriegsblinden - ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Verhältnisse Rechnung getragen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05, Rz. 23, m.w.N.).

    Soweit das Urteil der 10. Kammer vom 02. Februar 2011 sich auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2006 (a.a.O., Rz. 21 ff.) bezieht, kann dieser - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - nicht entnommen werden, dass das Landesblindengeld nicht der Einkommensermittlung zugerechnet werden darf.

  • SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09

    Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld -

    Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
    Mit Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 02. Februar 2011 (Az.: S 10 SO 36/09) wurde der Beklagte zur Gewährung von Blindenhilfe verpflichtet ohne Anrechnung des Landesblindengeldes als Einkommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte im Verfahren S 10 SO 36/09 sowie der vorliegenden Verwaltungsakten verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 40/04

    Berufung, Blindenhilfe, Einkommen, Einzelrichter, Landesblindengeld

    Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
    Mit dieser Rechtsauffassung stimmt auch die Entscheidung des OVG Schleswig (Urteil vom 29. September 2004 - 2 LB 40/04, Rz. 38) überein, der sich die Kammer anschließt.
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86

    Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld

    Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
    Es entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, dass die Landesblindenhilfe die gegenüber der Bundesblindenhilfe vorrangige Leistungsart ist, auch weil sie - hier nach Art. 1 Abs. 1 BayBliG - als einkommensunabhängige Versorgungsleistung, also ohne von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig zu sein, gewährt wird (BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86, Rz. 24) und an die Stelle der im Rahmen des SGB XII zu gewährenden Blindenhilfe tritt (VGH Mannheim, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96, Rz. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 6 S 1090/96

    Anrechnung von Landesblindenhilfe auf Leistungen nach dem

    Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
    Es entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, dass die Landesblindenhilfe die gegenüber der Bundesblindenhilfe vorrangige Leistungsart ist, auch weil sie - hier nach Art. 1 Abs. 1 BayBliG - als einkommensunabhängige Versorgungsleistung, also ohne von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig zu sein, gewährt wird (BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86, Rz. 24) und an die Stelle der im Rahmen des SGB XII zu gewährenden Blindenhilfe tritt (VGH Mannheim, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96, Rz. 26).
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