Rechtsprechung
SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
§ 72 Abs 1 S 1 SGB XII normiert keine spezielle Konkurrenzregelung für Sozialleistungen, die Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgleichen wollen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Landesblindengeld für die Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zur Berechnung der Blindenhilfe
Verfahrensgang
- SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
- LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15
- BSG, 29.03.2018 - B 8 SO 127/17 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05
Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und …
Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
Mit dem Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz sollte dem besonders schweren Schicksal der zivilblinden Menschen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen - ähnlich den Kriegsblinden - ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Verhältnisse Rechnung getragen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05, Rz. 23, m.w.N.).Soweit das Urteil der 10. Kammer vom 02. Februar 2011 sich auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2006 (a.a.O., Rz. 21 ff.) bezieht, kann dieser - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - nicht entnommen werden, dass das Landesblindengeld nicht der Einkommensermittlung zugerechnet werden darf.
- SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld - …
Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
Mit Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 02. Februar 2011 (Az.: S 10 SO 36/09) wurde der Beklagte zur Gewährung von Blindenhilfe verpflichtet ohne Anrechnung des Landesblindengeldes als Einkommen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte im Verfahren S 10 SO 36/09 sowie der vorliegenden Verwaltungsakten verwiesen.
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 40/04
Berufung, Blindenhilfe, Einkommen, Einzelrichter, Landesblindengeld
Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
Mit dieser Rechtsauffassung stimmt auch die Entscheidung des OVG Schleswig (Urteil vom 29. September 2004 - 2 LB 40/04, Rz. 38) überein, der sich die Kammer anschließt. - BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86
Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld
Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
Es entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, dass die Landesblindenhilfe die gegenüber der Bundesblindenhilfe vorrangige Leistungsart ist, auch weil sie - hier nach Art. 1 Abs. 1 BayBliG - als einkommensunabhängige Versorgungsleistung, also ohne von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig zu sein, gewährt wird (BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86, Rz. 24) und an die Stelle der im Rahmen des SGB XII zu gewährenden Blindenhilfe tritt (VGH Mannheim…, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96, Rz. 26). - VGH Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 6 S 1090/96
Anrechnung von Landesblindenhilfe auf Leistungen nach dem …
Auszug aus SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13
Es entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, dass die Landesblindenhilfe die gegenüber der Bundesblindenhilfe vorrangige Leistungsart ist, auch weil sie - hier nach Art. 1 Abs. 1 BayBliG - als einkommensunabhängige Versorgungsleistung, also ohne von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig zu sein, gewährt wird (BGH…, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 49/86, Rz. 24) und an die Stelle der im Rahmen des SGB XII zu gewährenden Blindenhilfe tritt (VGH Mannheim, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96, Rz. 26).
- BSG, 29.03.2018 - B 8 SO 127/17 B
Blindenhilfe
SG Landshut 05.05.2015 - S 11 SO 62/13.