Rechtsprechung
   SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51943
SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17 (https://dejure.org/2018,51943)
SG Landshut, Entscheidung vom 06.07.2018 - S 9 EG 1/17 (https://dejure.org/2018,51943)
SG Landshut, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - S 9 EG 1/17 (https://dejure.org/2018,51943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 14.12.2017, B 10 EG 4/17 R), mit der das BSG seine anderslautende Rechtsprechung zu den Vorgängervorschriften nicht mehr fortführte, müssen die Beteiligten des Elterngeldverfahrens den Inhalt einer bestandskräftigen Lohnsteueranmeldung kraft der gesetzlichen Rechtsfolgeverweisung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG als feststehend hinnehmen.

    Sie waren und sind darauf gerichtet, die von Anfang an gewünschte Anbindung an das formelle und materielle Lohnsteuerrecht sicherzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2017, B 10 EG 4/17 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 14.12.2017, B 10 EG 4/17 R) verstößt § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Durch die Bindung an die bestandskräftigen Ergebnisse des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden für sich gesehen die Elterngeldberechtigten auch nicht unverhältnismäßig belastet, da diese bei unzutreffender Einordnung im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge grundsätzlich die Korrektur- und Rechtsschutzmöglichkeiten des Lohnsteuersteuerabzugsverfahrens nutzen können (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2017, B 10 EG 4/17 R).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits ausgeführt, dass der Umstand allein, dass der Arbeitgeber irrtümlich bestimmte Einnahmen (Provisionen) im Lohnsteuerabzugsverfahren faktisch als sonstige Bezüge behandelt habe, es nicht rechtfertige, diese bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 7/13 R).

    Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014 (Az.: B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in die Kraft getreten sei (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG n. F.) und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei.

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Mit richterlichem Hinweis vom 19.03.2018 ist unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des BSG vom 14.12.2017 (Az.: B 10 EG 7/17 R) dargelegt worden, dass eine formelle) Bindungswirkung der lohnsteuerlichen Behandlung der gezahlten Provisionen im Rahmen der Lohnsteueranmeldung bestünde.
  • SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung von Quartalsprovisionen bei der Bemessung des

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Das Sozialgericht München habe in einem Urteil vom 10.05.2016 (Az.: S 37 EG 90/15) entschieden, dass lediglich Quartalsprovisionen als sonstige Bezüge nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen würden.
  • BSG, 07.10.2014 - B 10 EG 13/14 B

    Elterngeld - Einkommensberechnung - Nichtberücksichtigung von Beiträgen zur

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Das BSG habe seine anderslautende Rechtsprechung (u. a. BSG Urteil vom 26.3.2014, B 10 EG 13/14 R) nicht fortgeführt.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014 (Az.: B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in die Kraft getreten sei (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG n. F.) und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
    Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014 (Az.: B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in die Kraft getreten sei (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG n. F.) und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht