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   SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11   

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https://dejure.org/2013,33294
SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11 (https://dejure.org/2013,33294)
SG Landshut, Entscheidung vom 06.11.2013 - S 10 R 5003/11 (https://dejure.org/2013,33294)
SG Landshut, Entscheidung vom 06. November 2013 - S 10 R 5003/11 (https://dejure.org/2013,33294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss vor Erlass eines Summenbeitragsbescheids zur Beitragspflicht ermitteln

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Nach der Rechtsprechung des BayLSG (vgl. nur Beschluss v. 21.10.2013 - L 5 R 605/13 B ER; Beschluss v. 19.02.2013 - L 5 R 933/12 B ER), der sich die Kammer anschließt, sind personenbezogene Feststellungen auch dann zu treffen, wenn diese nur unter Inkaufnahme eines verwaltungsmäßigen Mehraufwands erreichbar sind.

    Bei Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich nicht um Abgaben im Sinne einer Steuer, vielmehr steht den Sozialversicherungsbeiträgen ein konkreter Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber, bei Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen auch die gesetzlich garantierten Leistungen zu erhalten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 30.07.2012 - L 5 R 267/12 B ER; Beschluss v. 21.10.2013 - L 5 R 605/13 B ER).

  • LSG Berlin, 25.08.2004 - L 9 KR 63/02

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Führung von Lohnunterlagen;

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Die prüfenden Rentenversicherungsträger müssen also vor Erlass eines Summenbescheides trotz Verletzung der Aufzeichnungspflicht durch den Arbeitgeber entsprechend den Grundsätzen der §§ 20 und 21 SGB X Ermittlungen anstellen, soweit diese das Gebot der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns nicht verletzen (Vgl. LSG Berlin, Urteil v. 25.08.2004 - L 9 KR 63/02).

    Darüber hinaus wird auch zu berücksichtigen sein, dass die in § 28 f Abs. 2 Satz 2 SGB IV geforderten Ermittlungen nicht zuletzt dazu dienen sollen, den aus der Beitragserhebung Begünstigten zu ermitteln (vgl. auch BT-Drs. 11/2221 S. 23; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung; LSG Berlin, Urteil v. 25.08.2004 - L 9 KR 63/02).

  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Nach der Rechtsprechung des BayLSG (vgl. nur Beschluss v. 21.10.2013 - L 5 R 605/13 B ER; Beschluss v. 19.02.2013 - L 5 R 933/12 B ER), der sich die Kammer anschließt, sind personenbezogene Feststellungen auch dann zu treffen, wenn diese nur unter Inkaufnahme eines verwaltungsmäßigen Mehraufwands erreichbar sind.

    Auch wenn es, was im vorliegenden Fall denkbar ist, wegen einer Verletzung der Aufzeichnungspflicht oder sogar aufgrund von Manipulationen des Arbeitgebers unmöglich sein sollte, bei einigen, vielleicht sogar der Mehrzahl der Arbeitnehmer genaue Feststellungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht sowie zur Beitragshöhe zu treffen, ist es im Interesse derjenigen Arbeitnehmer, bei denen sich die erforderlichen Tatsachen noch ermitteln lassen, nicht gerechtfertigt, das Erfordernis der personenbezogenen Beitragserhebung insgesamt und damit auch für diese Arbeitnehmer preiszugeben (BayLSG, Beschluss v. 19.02.2013 - L 5 R 933/12 B ER).

  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 41/81
    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Bei einfachen, typischen Arbeitnehmer-Verrichtungen, die der Beschäftigte ohne den Einsatz eigener Betriebsmittel im Einwirkungsbereich des Beschäftigenden ausübt, spricht eine Vermutung für ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis (vgl. dazu ausdrücklich: BSG, Urteil v. 18.05.1983 - 12 RK 41/81).

    Bei einfachen, typischen Arbeitnehmer-Verrichtungen, die der Beschäftigte ohne den Einsatz eigener Betriebsmittel im Einwirkungsbereich des Beschäftigenden ausübt, spricht eine Vermutung für ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis (vgl. dazu ausdrücklich: BSG, Urteil v. 18.05.1983 - 12 RK 41/81).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. BSG, Urteil v. 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, Rz. 15 - zitiert nach juris).

    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. BSG, Urteil v. 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, Rz. 15 - zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 5 R 267/12

    Droht Insolvenz des Arbeitgebers wegen Beitragsnachforderungen auf Grund

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Bei Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich nicht um Abgaben im Sinne einer Steuer, vielmehr steht den Sozialversicherungsbeiträgen ein konkreter Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber, bei Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen auch die gesetzlich garantierten Leistungen zu erhalten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 30.07.2012 - L 5 R 267/12 B ER; Beschluss v. 21.10.2013 - L 5 R 605/13 B ER).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Deshalb ist ein Summenbescheid über die Gesamtsozialversicherungsbeiträge nur dann zulässig, wenn die Zuordnung der Beiträge zu den einzelnen Personen nicht möglich ist (BSG, Urteil v. 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG, Urteil v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R, Rz. 25 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 229/07

    Sozialversicherungspflicht - rückwirkende Statusänderung einer jahrelang

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Eine Statusänderung bei im Wesentlichen gleichbleibender Tätigkeit und gleichen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich nicht bzw. nur mit gewichtigen Gründen möglich (vgl. in diesem Zusammenhang auch BayLSG, Urteil v. 23.04.2009 - L 4 KR 229/07).
  • SG Düsseldorf, 19.02.2013 - S 27 R 2401/12

    Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe

    Auszug aus SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11
    Macht der Arbeitgeber geltend, es sei von einer niedrigeren Summe als der zu Grunde gelegten auszugehen, liegt die Beweislast bei ihm (SG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2013 - S 27 R 2401/12 ER; Kasseler Kommentar-Seewald, a.a.O. Rn. 10a).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 2078/11

    Sozialversicherungspflicht - Buchhalterin - zeitweilige Delegierung der Tätigkeit

  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 10 Sa 1175/12

    Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09

    Arbeitslosenversicherung

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • SG Augsburg, 08.05.2015 - S 2 R 564/12

    Erlass eines Summenbeitragsbescheids

    Dies gilt auch dann, wenn die personenbezogene Feststellung mit erheblichen Schwierigkeiten und verwaltungsmäßigem Mehraufwand verbunden ist (LSG Bayern, 21.10.2013, L 5 R 605/13 B ER, LSG Bayern vom 19.02.2013, L 5 R 933/12 B ER, BSG vom 17.12.1985, 12 RK 30/83, LSG Berlin vom 09.07.2003, L 9 KR 373/01, SG Landshut vom 06.11.2013, S 10 R 5003/11, Juris Praxis-Kommentar § 28f SGB IV Rn. 59).

    Vor allem ist zu berücksichtigen, dass die in § 28f Abs. 2 SGB IV geforderten Ermittlungen auch dazu dienen sollen, den aus der Beitragserhebung Begünstigten zu ermitteln (SG Landshut am 06.11.2013, S 10 R 5003/11).

    Der Summenbescheid ist außerdem wegen fehlender Ermessensausübung rechtswidrig (LSG Nordrhein-Westfalen 30.12.2013, L 8 R 406/13 B ER, SG Landshut 06.11.2013, S 10 R 5003/11, Juris Praxis-Kommentar § 28f SGB IV Rn. 55).

  • SG Landshut, 13.06.2017 - S 1 R 5018/16

    Zur Arbeitgebereigenschaft und den Voraussetzungen für den Erlass eines

    Die Ausübung des Ermessens ist gerichtlich überprüfbar (LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 30.12.2013, L 8 R 406/13 B ER; SG Landshut, Urteil vom 06.11.2013, S 10 R 5003/11; juris Praxiskommentar § 28 f SGB IV RdNr. 55 mit weiteren Nachweisen).
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