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   SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19   

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https://dejure.org/2021,58484
SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19 (https://dejure.org/2021,58484)
SG Landshut, Entscheidung vom 19.04.2021 - S 7 R 533/19 (https://dejure.org/2021,58484)
SG Landshut, Entscheidung vom 19. April 2021 - S 7 R 533/19 (https://dejure.org/2021,58484)
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  • LSG Bayern, 26.11.2020 - L 13 R 110/20

    Rentenversicherung: Keine uneingeschränkte Anwendung des FRG auf Personen, die am

    Auszug aus SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19
    Dies bereits deshalb, weil sich die Bezeichnung "Versicherter" auf alle im Geltungsbereich des SGB VI Versicherten bezieht, ohne danach zu differenzieren, ob daneben auch Versicherungsverhältnisse anderer Art bestehen oder bestanden haben, etwa bei einem früheren deutschen Versicherungsträger im Beitrittsgebiet (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 33, juris).

    Dies ist nicht der Fall (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 41, juris).

    Insbesondere sind weder das Rechtsstaatsprinzip, noch der Gleichheitssatz, noch der Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz verletzt, wenn in der ehemaligen DDR erworbene Rentenanwartschaften - auch soweit sie in der Vergangenheit nach dem FRG festgestellt waren - nunmehr nach § 256a SGB VI bewertet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 43, juris).

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Auszug aus SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19
    Selbst wenn ein Rentenbescheid allein wegen der unterbliebenen Aufhebung des bindenden Vormerkungsbescheids objektiv rechtswidrig ergangen ist, kann die Rücknahme des Altersrentenbescheids weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft verlangt werden, wenn dieser bei seinem Erlass der materiellen Rechtslage entsprach (BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 3/13 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 30, Rn. 15).

    Ein schützenswertes Vertrauen in eine Rentenberechnung unter Zugrundelegung der Feststellungen aus dem Bescheid vom 10.04.1984 ist damit nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 3/13 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 30, Rn. 28).

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19
    Die Beklagte nimmt unter Wiederholung und Vertiefung ihrer Ausführungen aus dem Verwaltungsverfahren insbesondere Bezug auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 14.12.2011 (Aktenzeichen B 5 R 36/11 R), des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2016 (Aktenzeichen 1 BvR 713/13) sowie auf weitere Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte.

    Insbesondere sind weder das Rechtsstaatsprinzip, noch der Gleichheitssatz, noch der Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz verletzt, wenn in der ehemaligen DDR erworbene Rentenanwartschaften - auch soweit sie in der Vergangenheit nach dem FRG festgestellt waren - nunmehr nach § 256a SGB VI bewertet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 43, juris).

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19
    Die Beklagte nimmt unter Wiederholung und Vertiefung ihrer Ausführungen aus dem Verwaltungsverfahren insbesondere Bezug auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 14.12.2011 (Aktenzeichen B 5 R 36/11 R), des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2016 (Aktenzeichen 1 BvR 713/13) sowie auf weitere Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte.

    Insbesondere sind weder das Rechtsstaatsprinzip, noch der Gleichheitssatz, noch der Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz verletzt, wenn in der ehemaligen DDR erworbene Rentenanwartschaften - auch soweit sie in der Vergangenheit nach dem FRG festgestellt waren - nunmehr nach § 256a SGB VI bewertet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2020 - L 13 R 110/20 -, Rn. 43, juris).

  • VG Potsdam, 18.11.2014 - 11 K 4205/13

    Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus SG Landshut, 19.04.2021 - S 7 R 533/19
    Damit sollte eine weitere Einwanderung in das Rentensystem der alten Bundesrepublik Deutschland verhindert werden (VG Potsdam, Urteil vom 18. November 2014 - 11 K 4205/13 -, Rn. 22, juris).
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