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   SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18   

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https://dejure.org/2019,19881
SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18 (https://dejure.org/2019,19881)
SG Landshut, Entscheidung vom 26.06.2019 - S 1 BA 41/18 (https://dejure.org/2019,19881)
SG Landshut, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - S 1 BA 41/18 (https://dejure.org/2019,19881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausüben der Tätigkeit eines als Gewerbe angemeldeten "Hausmeisterservices" i.R.e. abhängigen Beschäftigung für eine Versicherungspflicht

  • rewis.io

    Tätigkeit als Hausmeister als selbständige Tätigkeit

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Hausmeisterservice" ist selbstständige Tätigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausmeisterdienste trotz "Dienstvertrag" nicht sozialversicherungspflichtig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R und BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18
    In diesem Sinne gilt: Maßgebend ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R und BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus SG Landshut, 26.06.2019 - S 1 BA 41/18
    Kann eine Tätigkeit sowohl aufgrund einer Beschäftigung als auch selbständig erbracht werden, kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, doch eine gewichtige Rolle zu (BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, Leitsatz 1).
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